Einwände des Deutschen Städtetages zur nächsten Änderungsverordnung

  • Mich wundert trotzdem, wie konsequent man sich in Hamburg über die rechtliche Definition eines Radfahrstreifens hinwegsetzt und das Zeichen 237 einfach weglässt.

    Das hier ist ja auch kein Radfahrstreifen, sondern ein abgepollerter Seitenstreifen mit einem am Ende entgegen der zulässigen Fahrtrichtung markierten Fahrradpiktogramm.

  • Tja, und die B404 hält ebenso Überraschungen bereit, wenn man von Süden kommend Niedersachsen verlassen will, um nach Schleswig-Holstein zu gelangen. Die Grenze beider Bundesländer stellt die Elbe dar.

    Denkt man am Anfang noch, rechs wäre ein Gehweg, auf dem Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit zugelassen ist, dann denkt man ganz richtig. Und wenn man weiter denkt, entscheidet man sich natürlich für den Seitenstreifen, denn da kann ich natürlich schneller fahren, als Schrittgeschwindigkeit. Die ganze Elbquerung ist da nämlich gut einen Kilometer lang.

    Also ab auf den Seitenstreifen!

    Ist so schön schnell. Viel schneller als auf dem Gehweg!

    Oh, da beginnt Schleswig-Holstein! Und der Seitenstreifen verschwindet. Kann man machen...

    Aber unangenehm ist's schon irgendwie. Und das ganze bei der Überzeugung, doch nichts falsch gemacht zu haben...

  • Stimmt! In Hamburg sind es meistens Seitenstreifen.

    Auf Seitenstreifen darf / muss man parken, wenn es keinen gesonderten Parkstreifen gibt.

    In Hamburg gilt aber doch abweichend die HH-StVO!!!!!111elf

    Wie erkenne ich einen Radfahrstreifen?

    Irgendwo in den Untiefen des Fadens dort ist auch das wohl immer noch gültige Dokument verlinkt, nachdem laut "HH-StVO" die Radfahrstreifen dort kein 237 brauchen ...

    PS: Ich teile latürnich nicht diese Meinung der HH-Polizei, die dort wohl leider zugleich auch SVB ist ...