• muss man wohl unterscheiden.

    Willste da ein Kind hinten drauf setzen:
    StVO §21, Abs. 3:

    Zitat

    [...] Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.


    also: neee

    Oder will man sich hier an dem "in Anhängern" nicht "auf Rädern auf Anhängern" die Haare spalten? Das wird auch nichts werden, da ja schon mit dem §21 eben die Ausnahme von der Regel "Hängt was hinten dran und wird nicht abgeschleppt, darf keiner drin sein!" geschaffen wurde.


    willst du nur das Rad befördern:
    dann würde ich sagen, dass das so erlaubt ist.
    jetzt könnte man noch irgendwie Ladungssicherung nach §22 StVO bemühen wollen, wenn man davon ausgeht, dass das Fahrrad eine Ladung ist...
    Im Zweifelsfall würd ich hinten ein rotes Tuch ranbinden und ein Akku-Rücklicht ranflanschen. :D

    Oder soll das als Abschleppen gelten? ^^
    Denn zum Abschleppen von Kraftfahrzeugen schweigen sich StVO und StVZO aus.
    edit: natürlich schweigen sich StVO und StVZO nur zum Abschleppen von NICHT-Kraftfahrzeugen aus :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (13. Januar 2014 um 08:31)