Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen

  • und das steht gerade frisch beim Vetter im Blog:

    Fotografieren verboten bei OWi-Anzeigen

    gut, dem Anzeigenden wurde hier unterstellt, ein bestimmtes Gebiet (Naturschutzgebiet) quasi überwacht zu haben und mehr als 30 Aufnahmen vom Kläger angefertigt zu haben. Diese aber nur an die zuständige Stelle übermittelt zu haben.
    In dem Gerichtsurteil zu einem Radfahrer, der in München einen mittels ActionCam dokumentierten Unfall hatte, verneinte man das hier herangezogene Persönlichkeitsrecht...

    im Urteil selbst wird zwar noch etwas differenzierter an die Sache herangegangen, wird herausgestellt, dass der Beklagte nicht in eigenem Interesse handelte usw.
    Bedenklich finde ich das Urteil dennoch. Denn was wird in der Presse hängen bleiben? "ey, du darfscht mich net fotografiern, alda!" :|

    Nur noch ein kleiner Schritt, bis für den Stammtisch auch endlich dem Auto Persönlichkeitsrechte zugeschrieben werden <X

  • Wir machen das aber nicht für die Allgemeinheit.

    ... Außerdem leben wir in Zeiten, in denen man nicht mal mehr mit der U-Bahn einmal quer durch die Stadt fahren kann ohne dabei 3,5 Millionen Mal fotografiert zu werden.

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • so, heute mal neben "Parken auf benutzungspflichtigem Radweg mit Behinderung" zusätzlich Verstoß gegen das Hamburger Wegegesetz angezeigt.

    Zitat

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. nicht zum Befahren bestimmte Wegeflächen unbefugt mit Fahrzeugen benutzt;


    20m auf dem Radweg und Fußweg rumgurken, ist echt frech. Bin mal gespannt, ob die Bußgeldstelle da was draus bastelt.

    Vor ca. 1 Jahr hat eine Firma an der Stelle wohl Büroräume angemietet. Prompt stand die ganze Fahrzeugflotte (3 Kfz) geschlossen auf dem Radweg.
    Nach der ersten Anzeigeflut :rolleyes: standen die PKW plötzlich auf dem Gelände des Bürogebäudes. Blöd nur, dass da alle Parkplätze vermietet sind. Die ehemaligen Radwegeparker mutierten dann also zu Laderampenzuparkern und Auffahrtzuparkern.
    Nachdem der Vermieter des Bürogebäudes klar gemacht hat, dass jegliches weitere Falschparken auf dem Gelände das sofortige Abschleppen zur Folge hat, parkt zumindest ein Fahrzeug nun wieder auf dem Radweg vor dem Bürogebäude X(

    In 3 Wochen, wenn der Bußgeldbescheid zugegangen sein sollte, werde ich die nächste Eskalationsstufe zünden und bei wiederholtem Falschparken mal beim zuständigen PK anrufen. Macht mein Chef ja auch, wenn die Ausfahrt wieder zugeparkt ist. Und der Radweg dort ist bei einem Schwerlastverkehrsanteil von gefühlten 30%, zeitweilig regem Fußgängerverkehr auch in Grenzen nachvollziehbar benutzungspflichtig. :rolleyes:

  • Moin,

    nachdem sich die Zustände in der Fuhle* langsam normalisieren, d.h. die Anlieger sich auf die neuen Park- und Verkehrsregelungen täglich kreativ einstellen, habe ich heute meine ersten beiden Anzeigen erstattet - 1x Parken auf Schutzstreifen (Zeichen 340) mit Behinderung, 1x Parken auf Radweg (Zeichen 237) mit Behinderung.
    Die relevanten Tatbestandsnummern (TBNR) habe ich mitgeschrieben wie folgt:
    142272 Parken auf Schutzstreifen (Zeichen 340)
    142273 Parken auf Schutzstreifen (Zeichen 340) mit Behinderung
    141100 Parken auf Radweg (Zeichen 237)
    141101 Parken auf Radweg (Zeichen 237) mit Behinderung

    Der freundliche Beamte beim PK 31 hat sich die Fotos auf meinem Smartphone angeschaut und wollte keine Ausdrucke haben - hat die Anzeige auf diese Weise eine Chance? Habt Ihr da Erfahrungen?


    *Für Auswärtige: "Fuhle" ist der gebräuchliche Kurzname der Fuhlsbüttler Str.; mehrere Kilometer lange, sehr belebte und verkehrsreiche Straße im Hamburger Stadtteil Barmbek, seit diesem Jahr auf kompletter Länge beidseitig mit Schutzstreifen und Radfahrstreifen ausgebaut.

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • Der freundliche Beamte beim PK 31 hat sich die Fotos auf meinem Smartphone angeschaut und wollte keine Ausdrucke haben - hat die Anzeige auf diese Weise eine Chance? Habt Ihr da Erfahrungen?

    Ich kann nun nicht für Hamburg sprechen, aber die Fotos, die ich bei OWi-Anzeigen immer bereits als Anlage mit aufdrucke, sind tatsächlich rein optional. Ein Sachbearbeiter hat mir schonmal explizit gesagt: "die Fotos müssen Sie übrigens nicht jedesmal machen." Sie sind wichtig für einen selbst als Gedächtnisstütze (Ort, Uhrzeit, Kennzeichen, Tatbestand... ist ja alles prima abzulesen), werden aber höchstens nochmal interessant, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Meine Anzeigen gegen einen Dauer-Falschparker werden inzwischen ignoriert. Die erste wurde bearbeitet, die drei folgenden (gleiche Firma, aber teils andere Mitarbeiter/Fahrzeuge) nicht mehr.

    Im Berufsverkehr, halb auf dem Schutzstreifen, halb auf einer Fußgänger-Furt und im Kreuzungsbereich. Jeden Tag zur gleichen Uhrzeit.

    Trotz ca. 15 Bäcker auf 1 km ist es gar nicht so leicht einen zu finden, der nicht per Falschparker beliefert wird. Und das obwohl die Straße umgebaut wurde, um den Anforderungen des Lieferverkehrs gerecht zu werden. Wer will schon die ganzen Brötchen 50m weit tragen oder auf Wägen schieben.

  • @Spkr:
    Alles klar, danke!

    hugo790:
    Woran machst Du das Ignorieren denn fest? Werden die Anzeigen gar nicht erst aufgenommen? Das würde ja durchaus dem Opportunitätsprinzip entsprechen, das DMHH im Startposting genannt hat. Oder tut sich einfach nichts, es wird jeden Tag munter weiter geparkt, und daran machst Du das fest?

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  • Der freundliche Beamte beim PK 31 hat sich die Fotos auf meinem Smartphone angeschaut und wollte keine Ausdrucke haben - hat die Anzeige auf diese Weise eine Chance? Habt Ihr da Erfahrungen?

    Demnach warst Du persönlich auf der Wache? Die Anzeigen werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bearbeitet. Ansonsten kannst Du das in HH ganz einfach per Mail an die Bussgeldstelle@eza.hamburg.de machen. Funktioniert prima! :thumbup:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Kampfradler:
    Die Beamten hatten sogar ausdrücklich um Anzeigenaufnahme im PK gebeten, ich hatte vorher gefragt.
    Die Situation auf der Fuhle haben sie im Blick, wurde mir versichert, und das glaube ich auch, schon weil es nicht anders geht - die Mischung aus Ladengeschäften, Fußgängergewimmel, Busbeschleunigung, Radspuren und reichlich motorisiertem Anlieger- und Durchgangsverkehr bietet reichlich Potential für Konflikte. Alles schaffen sie natürlich nicht, das geben sie auch offen zu, daher kam auch das Angebot, die Anzeigen aufzunehmen.

    Das mit der E-Mail-Adresse teste ich demnächst mal, schön mit fotogespicktem PDF. Danke für den Tipp!

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • Kampfadler: Sobald eine Anzeige bearbeitet wird, erhält man eine Eingangsbestätigung. Wird sie nicht bearbeitet, bleibt die aus.

    In Hamburg definitiv nicht. Du erfährst nur etwas, wenn der Angezeigte dagegen angeht. Dann hakt die Bußgeldstelle nach.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Moin,

    aus gegebenem Anlass (zweimal Parken bzw. Halten auf 1,5 Kilometern Radfahrstreifen) habe ich mich heute nochmal mit den einschlägigen Vorschriften beschäftigt und festgestellt, dass es mehr zu beachten gibt, als ich in meinem ersten Post in dieser Kategorie behauptet habe. Zum Beispiel: Wie unterscheidet sich der unbeschilderte Radweg (TBNR 112080 ff.) vom Radweg (TBNR 141100 ff.)? Wie erkenne ich die beiden? Wie unterscheiden sich Halten und Parken, wie ordne ich beides ein?

    Ziel meiner Suche ist, eine robuste und rechtssichere Handreichung für die Anzeigeneinreichung zu erstellen, in Ergänzung zu DMHHs extrem hilfreicher Arbeit - er hat den Verwaltungsvorgang verständlich und transparent dokumentiert, mir fehlen noch Anhaltspunkte, um den anzuzeigenden Sachverhalt richtig einzuordnen und damit Fehler und Widerspruchsverfahren zu minimieren. Diese Handreichung soll in Zukunft dann auch anderen "Anzeige-Neulingen", wie ich selber einer bin, zur Orientierung dienen.

    Zum Anfang: Habt Ihr da gute Links und Tipps? Gibt es schon hilfreiche Handreichungen zu diesen Fragen?

    Jetzt schon: Danke!

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • Das Problem bei der ganzen Sache ist die relative Schwammigkeit der Vorschriften und Verordnungen, die Existenz teilw. widersprüchlicher Gerichtsurteile aus unterschiedlichen Epochen der Rechtsprechung.

    Die Fragen, die du dir stellst, habe ich mir allerdings auch schon gestellt. Radweg, beschilderter Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen. Parken, halten, Tateinheit, Tatmehrheit, Beweisbarkeit...

    Das sinnvollste Vorgehen dürfte sein, bestimmte Fragen zu sammeln und bei der Bußgeldstelle um Antwort bitten. Wahlweise direkt, über Parteien oder Vereine.

    Interessant auch: der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog lässt den zuständigen Stellen explizit die Möglichkeit, weitere Tatbestandsnummern zu erstellen!
    Es könnte also sein, dass es in Hamburg eine eigene Tatbestandsnummer für "Parken auf dem Radfahrstreifen, der zwar kein VZ.237 bekommen hat, aber dennoch einer ist, weil wir das sagen!" gibt. 8)