und das steht gerade frisch beim Vetter im Blog:
Fotografieren verboten bei OWi-Anzeigen
gut, dem Anzeigenden wurde hier unterstellt, ein bestimmtes Gebiet (Naturschutzgebiet) quasi überwacht zu haben und mehr als 30 Aufnahmen vom Kläger angefertigt zu haben. Diese aber nur an die zuständige Stelle übermittelt zu haben.
In dem Gerichtsurteil zu einem Radfahrer, der in München einen mittels ActionCam dokumentierten Unfall hatte, verneinte man das hier herangezogene Persönlichkeitsrecht...
im Urteil selbst wird zwar noch etwas differenzierter an die Sache herangegangen, wird herausgestellt, dass der Beklagte nicht in eigenem Interesse handelte usw.
Bedenklich finde ich das Urteil dennoch. Denn was wird in der Presse hängen bleiben? "ey, du darfscht mich net fotografiern, alda!"
Nur noch ein kleiner Schritt, bis für den Stammtisch auch endlich dem Auto Persönlichkeitsrechte zugeschrieben werden