Verkehrbedingungen in der Grossstadt

  • Kampfradler schrieb:
    Hat zwar nicht direkt mit Radverkehr zu tun aber irgendwie aber dann doch, denn schließlich müssen Kinder ja bis zum 8. Lebensjahr (und dürfen bis zum 10. Lebensjahr) auf dem Gehweg fahren:


    So wie auf dem Bild erkennbar sollen die Autos ja nur zur Hälfte über dem Kantstein stehen.

    Sorry, habe jetzt erst erkannt, dass der Kombi genau nach VZ315 und Markierung eingeparkt ist und damit auf den Gehweg ragt. Fehler der anordnenden Behörde. Ich dachte zuerst, dass es eher um falsches Einparken ging wie z. B. in Loogestraße oder Harvestehuder Weg, wo die Autos bei ausreichend Platz in der Bucht zuweit an den Gehweg ranfahren.

    Ob die EFA bindend ist glaube ich nicht. Wäre einen Klageversuch wert. Und Verstoß gegen das HWG wie schon geschrieben

  • Ein Bügel am vorderen Ende der Parkbucht würde reichen und wäre sicherer, als ein Zusatzschild, das sowieso kein Autler beachtet.

    Siehe hier (die Polizei bleibt übrigens seit Jahren untätig):

    Ich finde die VZ315 schon sinnvoll, auf denen die genaue Stelleung angegeben ist. Allerdings sollte dann auch kontrolliert werden, ob z.B. statt längs quer geparkt wird (Rothenbaumchaussee). Im Weidenstieg traute sich ein StVB-Leiter wegen Kampfparkens das Parken halb auf Fahrbahn halb auf Gehbord mit Bügeln durchzusetzen - trotz erheblichen Protests der anwohnenden Kampfparker. Auch im Heussweg gab es Bügel, damit nach Umgestaltung nur noch legal geparkt werden konnten und alle illegalen "Parkplätze" wegfielen.

  • Es gibt das Hamburger Wege-Gesetz, das aber auch in anderen Fällen (z.B. Sondernutzungn) faktisch nur auf dem Paper existiert. Demnach hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr.

    Welche Wirkung haben den Gesetzunterschiede von Bundesland zu Bundesland in Bundesländern, wo die Gesetze nicht walten?

    a/ falls in den Bundesländern der Unterschied dahingehend ist, dass die Situation gesetzl. ganz und gar nicht geregelt ist (vorstehender Punkt beispielsweise: scheint mir in der StVO gar nicht geregelt zu sein! Ist an einer offiziellen Radroute bei uns sehr von Bedeutung! Offizielle Radroute nenne ich Route, die nicht mit Wegweisern von Verbänden usw. ausgeschildert werden, sondern mit Wegweisern mit StVO-Status im Sinne dieser Anweisung an die Kommunen in NRW; auch das, Schilder des rot-weißen Beschilderungssystems, ist vielleicht nicht deutlich so in anderen Bundesländern seitens der oberen Behörde festgelegt? Wäre also ein 2. Beispiel, falls auch in anderen Bundesländern Schilder des rot-weißen Beschilderungssystems eingesetzt werden, aber diese Anweisung an allen Kommunen des Landes ausbleiben soilte!). Diese offizielle Route verpflichtet innerstädtig zur Benutzung eines einseitigen Radwegs VZ241 für beide Richtungen. Die Parktplatzberechtigung für der Kraftverkehr ist mindestens kurios, da manche Parkplatzbereichen 2,10 m breit sind, andere dafür im gewerblichen Bereich, ist wichtig, da die LKW's meinen, da der Parkplatzbenutzung berechtigt zu sein, in Wohn- und Mischbereichen dürfen sie ja klar nicht, nur 1,90 m breit. Man "beparkt" also den einzigen für beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Radweg zur Hälfte, mehr sogar, wenn man schlampig einparkt, was bei Sattelschleppern leicht vorkommen kann! Die Richtung "Geisterfahrer" sieht also da ihre Fahrbahnhälfte beraubt... Da aber der Radweg ein VZ241 ist, ist er da besonders gut vom Fussweg mit einem Trennstein abgegrenzt. Der Trennstein besteht aus einer hohen Betonplatte, die entweder schlampig verlegt wurde oder von Baumwurzeln an vielen Stellen hoch verschoben wurde. Die Sturzgefahr bei überschreiten des Grenzstein ist erheblich (ich kenne mehrere Leute, deren es ausser mir passiert ist. Konsequenz: wenn ich nicht Geisterfahrer bin, zwinge ich den Geisterfahrer einen eigenen Weg zu finden, ich überschreite den Grenzstein nicht mehr, bleib stur in meiner Bahn, falls ich noch Platz habe! Der Punkt Begrenzungsstein ist im Standardwerk von Kettler erwähnt und unsere Stadt ist diejenige, die herangezogen wird, und das Prozess verloren hatte! Hat aber nichts genutzt: die Grenzsteine sind auf dem Pflichtradweg und offizielle Radroute immer noch im Einsatz...). Und warum parken die LKW's auf dem Radweg? Weil es sich um hochoffizielle Parkplätze im gewerblichen Teil der Breiten Strasse handelt, zwischen Großbetrieb Schorch und Großbetrieb Scheidt & Bachmann, die nicht durch Parkverbotschild mit Zusatzschild für LKW für sie ausgeschlossen werden, obwohl sie da so schmal sind! Und sie wollen nicht den zahlen- und bedeutungsmäßig stärkeren fließenden Verkehr auf der Kraftverkehr-Fahrbahn (ist de facto rechtlich gesehen eine nachdem der Radweg ja benutzungspflichtig ist und nachdem dort, falls die ganze Wegbreite von ca. 1,85 m wirklich frei ist, sogar Fahrradtaxen vermutlich mühelos fahren könnten, wenn es welche gäbe, und wenn nie Gegenverkehr käme, was die Stadtplaner vermutlich grundsätzlich so einschätzen :rolleyes: , um sich bei der Entscheidung das Leben zu erleichtern !) beeinträchtigen. Nur soviel ich weiß, gibt es hier diesen hamburgischen Wege-Gesetz nicht! Oder irre ich mich da?

    Regelt eigentlich das Wege-Gesetz irgendwie auch, ob Kraftfahrbahn wichtiger sind als Fahrbahnen für den unmotorisierten Verkehr?

    b/ sind sie womöglich sogar Orientierungshilfe in anderen Bundesländern für Behörde und Magistratur?

    c/ gibt es Fälle im Bundesgebiet, wo im Land a/ das Verkehrsrecht "weiß" gilt, und in einem anderen Bundesland in exakt der gleichen Situation den Gegenteil "schwarz"?

    d/ sind Fahrer der anderen Länder der E.U. (bzw. von ausserhalb: mit der zunehmenden Delokalisierung der Produktion in unseren bundesdeutschen Betrieben sind diese LKW-Fahrer, die am Freitag nachmittags (oder vielleicht schon am Donnerstag abends bei Kurzarbeit, wer weiß?) einen zugesperrten Betriebstor vorfinden, und bis Montag (oder vielleicht schon bis Dienstag früh bei Kurzarbeit, wer weiß?) vorfinden, verpflichtet, alle diese Spitzfindigkeiten des «nichtfunktionstüchtigen Bundesleben» zu kennen und zu beachten? Ok, Logistik-Abt. des beauftragenden Betriebs. Ok! aber falls Unvorgehenes unterwegs vorkommt, sei es nur langes Erlebnis mit der Rennleitung, ist die Logistik-Abt. nach Geschäftsschluß immer noch da? Diese Fahrer sind oft aus TCH, RUM oder gar aus ausserhalb der EU, TR und noch weiter: wie sollen sie das alles am Freitag um 18h45 wissen, bleiben wir vernünftig?

    Jedenfalls sind bei uns die Radwege (Landesroute, Fussball-Landesroute, Route zur Landeshauptstadt, Route zu einer der wenigen Haupt-Touristikattraktionen aber auch oft Freizeitvergnügen für Familien der Stadt, Ritterfest etc., nämlich Schloß Rheydt, Verbindungsstrasse zum nächsten Ort, der in der früheren Geschichte, sogar zur Stadt zugehört hat, also nicht irgend ein verlassener nie benutzter und daher vollkommen überflüssiger Radweg) belegt, und sollte die Rennleitung Anstoß nehmen, dass man auf einer der Kraftverkehrsbahnen als unqualifizierter motorloser und daher angeberischer und überheblicher Verkehrsteilnehmer doch fährt, gefährlicher Trennstein hin oder nicht, dann ist es der Radler der in der Sch.... steckt! So muss man das sehen, obwohl er für die Missstände wirklich gar nichts kann (oder doch! warum verzichtet er auf einem Auto oder nimmt den Bus nicht?) und beim Aufstehen nicht die Absicht hatte, sich gegen das System aufzubäumen...

  • Ich finde die VZ315 schon sinnvoll, auf denen die genaue Stelleung angegeben ist. Allerdings sollte dann auch kontrolliert werden


    Eben das passiert nicht. Das PK 23 weigert sich sogar seit Jahren, Kontrollen durchzuführen! :cursing:
    Die in Hamburg mit weitem Abstand wichtigsten Heiligtümer bei der Verkehrsplanung sind PARKPLÄTZE und RÄUMZEITEN. Da haben alle anderen Verkehrsteilnehmer zurückzustecken, selbst wenn dabei noch so sehr gegen Vorschriften und Regelwerke verstoßen wird...
    Irgendwann haben die Behörden auch das schöne Unwort "Parkdruck" erfunden. :thumbdown:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Parkdruck

    Wegen dieser Umschreibung für autogerechte Stadt wollte PK23 vormals den Radweg in der Hoheluftchaussee ab Lehmweg bis zum heutigen Standort der Postradlerin zum offiziellen Parkplatz machen. Damals wurde dort schräg in den Längsparkbuchten geparkt, halb in der Parkbucht, halb auf dem Radweg. Radfahrer sollten dann dauerhaft auf den Gehweg per VZ240 abgedrängt werden. Es gab dann einen StVB-Leiter-Wechsel. Der neue ordnete dann Betonschweine in den Parkbuchten an - "vernichtete Parkplätze". Dieser Mann hat aber das PK23 wieder verlassen


  • Da bin ich mal mit der Kamera einmal auf und ab und habe mich dann für ein, zwei Stunden an den Rechner gesetzt und... :whistling:
    Vorher war ich dort zu Fuß unterwegs und es sah alle paar Meter so aus, wie hier. Unerträglich.

    also da hätte der Rote (vielleicht) etwas gekriegt, wenn das Bild eingereicht worden wäre. die Anderen vermutlich nicht!

    Erklärung:

    Immer auf der Breiten Strasse (mein Roman vorstehend) gibt es eine Stelle, wo man unerlaubter aber geduldeter Weise reitend auf Rad- und Fussweg VZ241 parkt und dafür den Radweg als Zufahrt benutzt (von wegen ca. 140 Euro wenn man den Radweg nur kreuzt).

    Die Behörde setzt hier ihr Auslegungsspielraum, ihren Kopf also, ihren Verstand ein:

    es bleibt immer noch genug Platz für die Anderen übrig.

    Hier auch mit Ausnahme des Roten: Genug Platz für einen Fussweg sind eine Breite von 3 Platten je 30 x 30 und das kann ich sogar (bis auf dem Roten) an Deinem Foto erkennen: Auch Du, wenn Du da Dein Rad schiebst, hast genug Platz!

    Sonst bist Du eben ein nicht gesellschaftsfähiges Wesen :whistling: (willst Du das sein?)

    Gruß

  • da hätte der Rote (vielleicht) etwas gekriegt, wenn das Bild eingereicht worden wäre. die Anderen vermutlich nicht!


    Ist zum Glück anders! Genau wegen dieser Anzeigen Fotosession musste ich kürzlich der Bußgeldstelle nähere Angaben zu einem Fahrzeug machen, dessen Fahrer irgendetwas abgestritten hat. Es funzt also... :thumbup:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hi
    ist doch eigentlich super, wenn der benutzungspflichtige Radweg zuverlässig zugeparkt ist. Dann darf und muss man auf der Fahrbahn fahren. Die Meinung des PK, dass man in solchen Fällen schieben sollte, ist irrelevant. Falschparken verbietet doch nicht das Radfahren.
    Wenn das PK dann das Fahrbahnradeln beknollen will, hat man einen prima Ansatzpunkt, dagegen vorzugehen und die Meinung des PK ggf. sogar gerichtlich überprüfen zu lassen. Erfordert natürlich etwas Beharrungsvermögen und Risikobereitschaft, denn vor Gericht und auf hoher See...

    bye
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  • @ Munchengladbach:

    auch ohne Wegegesetz und ähnliche Spezialitäten darf man auf eingezeichneten Parkplätzen nur so parken, dass die Begrenzungslinien von keinem Teil des Fahrzeuges überragt werden. Passt das KFZ nicht zwischen die Linien, muss es einen anderen Parkplatz suchen. Dass solches Parken doch geduldet wird, liegt an der zuständigen Behörde und nicht an unterschiedlichen Gesetzen.
    Und ausländische Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an die hiesige StVO halten und sind verpflichtet, sich vor der Einreise über Besonderheiten schlau zu machen. So, wie das auch von uns verlangt wird, wenn wir in´s Ausland fahren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    PS: könntest Du Deine Monsterschachtelsätze etwas lesefreundlicher aufteilen?

    bye
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  • Hi
    versuche doch mal, die Beamten dazu zu bringen, Dir das schriftlich zu geben. Damit dann zum Vorgesetzten, Deinem Abgeordneten oder zur Presse. Oder Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit bzw. Falschauskunft.

    Ich bin mir einigermaßen sicher, dass niemand diesen Vorschlag schriftlich darlegen wird. Und damit kann man ihnen nahebringen, welchen Schwachfug sie da eigentlich von einem erwarten.

    bye
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  • Die Intention des PK war jedoch die Benutzungspflicht vom zugeparkten Radweg auf den noch benutzbaren aber dann volleren Gehweg zu verlagern, also keine eindeutig gute Variante.

    Hi
    versuche doch mal, die Beamten dazu zu bringen, Dir das schriftlich zu geben. Damit dann zum Vorgesetzten, Deinem Abgeordneten oder zur Presse. Oder Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit bzw. Falschauskunft.

    Ich bin mir einigermaßen sicher, dass niemand diesen Vorschlag schriftlich darlegen wird. Und damit kann man ihnen nahebringen, welchen Schwachfug sie da eigentlich von einem erwarten.

    sicher kriegst Du das kaum schriftlich mitgeteilt aber es ist trotzdem so überall und hat eine lange Tradition! ausserdem droht die Rückstufung auf VZ240 und trotzdem immer noch Falschparker. Aber auf einem breiten Fuss-/Radweg, da stört eine normale Dose kaum...

  • Hi
    steter Tropfen höhlt den Stein. Immer wieder anfragen, beschweren, Auskunft und Aktion verlangen. Die Behörden müssen erst lernen, dass Radler ihr Recht auch einfordern. Und die Autler, dass sie nicht allein auf der Welt sind und die Ressourcen teilen müssen.

    bye
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  • Die Behörden müssen erst lernen, dass Radler ihr Recht auch einfordern. Und die Autler, dass sie nicht allein auf der Welt sind und die Ressourcen teilen müssen.


    Stimmt! Am Freitag bekamen sie eine Lektion beim Verwaltungsgericht Hamburg. Ich hatte eine Verhandlung über vier Verfahren wegen RWBPs. Es werden viele VZ 237 und 240 verschwinden... :)
    Das wusste ich zwar schon länger aber am Verhalten der Behördenvertreter war genau das abzulesen, was "Explosiv" oben sagt.

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