Ich säh da noch die Möglichkeit der vollständigen Beseitung des Radwegs und der gleichzeitigen Sperrung der Fahrbahnen für KfZs, weil die StVB nicht dafür gesorgt hat, eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn ohne Gefährdung für Radfahrer herzustellen. Nach meinem Verständnis ist das seit 25 Jahren ihre hoheitliche Aufgabe und oberste Pflicht. Oder täusch ich mich?
Ja, Du täuscht Dich!