Einbahnstraße Hofloh

  • https://www.openstreetmap.org/way/23064163

    Zur Historie: Ich hatte im Mai 2015 schonmal beim PK 23 angefragt, ob man dort die Einbahnstraße für den Radverkehr öffnen könne.

    Das gehe aber nicht, denn dort sei Tempo 50 erlaubt. Radverkehr entgegen Einbahnstraßen seien aber nur bei Tempo 30 möglich. Tempo 30 könne nicht angeordnet werden, weil das Gewerbegebiet sei.

    Ich fahr da recht häufig lang und jedesmal stört mich die Regelung, weil ich erst eine Kreuzung später abbiegen kann, da aber eine Ampel steht.

    Mal schauen, was das PK nun aus meiner Mail (wieder als Transparenzanfrage formuliert) macht.

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor bald vier Jahren hatte ich schonmal wegen der aus meiner

    (Radfahrer-)Sicht inakzeptablen Einnbahnstraßenregelung im "Hofloh" bei

    Ihnen angefragt, ob man die Einbahnstraße komplett aufheben könne.

    Leider hatte ich darauf nie eine schriftliche Antwort bekommen; mir

    wurde lediglich schlüssig mitgeteilt, warum es nicht möglich sei, eine

    Ausnahme für den Radverkehr anzuordnen.

    Mittlerweile habe ich aus verschiedenen Quellen gehört, dass

    so manche Anordnung von Einbahnstraßen gegen §45 Abs. 9 Satz 3 StVO

    verstoße. Auf diesen Umstand verweist beispielsweise auch Wikipedia:

    Zitat

    Die Anordnung einer Einbahnstraße ist in Deutschland seit 1997 gemäß

    Abs. 9 (§ 45 StVO) StVO nur zulässig, „wenn auf Grund der besonderen

    örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht“. Insoweit ist es nicht

    zulässig, Einbahnstraßen anzuordnen, um Parkflächen für Kraftfahrzeuge

    zu ermöglichen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Einbahnstra%C3%9Fe

    Aufgrund der verschwindend geringen Verkehrsstärke und den tatsächlich

    gefahrenen niedrigen Geschwindigkeiten im Hofloh sehe ich, als Laie,

    keinen Grund, dort die Einbahnstraßenregelung aufrecht zu erhalten. Auch

    in den Parkplätzen auf der Westseite sehe ich keine besonderen Gefahren,

    wenn hier in zwei Richtungen gefahren werden dürfte. Diese bräuchten

    also nicht zu entfallen.

    Zudem fahren auch heute schon regelmäßig KFZ entgegen der Einbahnstraße

    zu dem Firmenparkplatz und Radfahrer auf gesamter Länge der Straße. Mir

    sind trotz der Regelverstöße bisher keine Unfälle bekannt geworden.

    Im Sorthmannweg zwischen Hofloh und Stresemannallee herrschen

    vergleichbare Verhältnisse (50 km/h erlaubt, eine Seite der Fahrbahn

    zugeparkt, ähnliche Fahrbahnbreite), dort darf jedoch in beide

    Richtungen gefahren werden.


    In Vorbereitung auf ein Verwaltungsverfahren (Antrag auf Neubescheidung

    bzw. Vornahme eines Verwaltungsaktes) stelle ich hiermit zunächst einen

    Antrag auf Informationszugang:


    Begehrte Information: Dokument, welches die Einbahnstraßenregelung in

    der Straße "Hofloh" anordnet und begründet.

    Die Form der Zugänglichmachung soll die kostengünstigste sein; aus

    meiner Sicht ist das E-Mail, alternativ Akteneinsicht.

    Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Auskunft

    handelt, die nach §1 Abs. 3. Nr. 1 HmbTGGebO gebührenfrei ist.

    Falls doch eine Gebühr fällig würde, teilen Sie mir bitte vorab die Höhe

    der Gebühren und die Begründung hierfür mit, damit ich diesen Antrag

    ggfs. zurückziehen kann.

    Danke und mit freundlichen Grüßen

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Polizei hatte mich nochmal angerufen. Neue Aussagen: Grund sei die Verkehrssicherheit. Es bestünde wohl Sorge, dass sich dort LKW bei Gegenverkehr festfahren könnten. Und man wolle sich das nochmal vor Ort anschauen.

    Nun wollen die ca. 15€ von mir für die Anfrage haben. Dem hab ich zugestimmt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ganz im Sinne der autogerechten Stadt.

    Das PK23 prüft nun, unter Verlust von 2 KFZ-Stellplätzen die Einbahnstraßenregelung aufzuheben. Ich gehe davon aus, dass dies auch geschehen wird.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Tja, die Sache war noch immer nicht erledigt. Also nochmal beim PK 23 angerufen. Geht jemand ans Telefon,

    den ich noch nicht kenne. Der vorige Leiter der Straßenverkehrsbehörde ist nun in der Verkehrsdirektion tätig.

    Der Nachfolger hatte von dem Vorgang keine Kenntnis, hat sich aber zügig informiert und zurückgemeldet.

    Die Anordung sei schon ca. Februar an das Bezirksamt rausgegangen.

    Also probierte ich dann, dort jemanden zu erreichen. Telefonisch paar Tage lang probiert, niemand zu erreichen.

    Dann vor einer Woche eine Mail an "mr@" (Management öffentlicher Raum) geschrieben; Antwort: Das werde in

    den nächsten zwei Wochen erledigt.

    Heute mal wieder dort längsgekommen, und ich kann es noch gar nicht richtig glauben. Die Einbahnstraßenregelung

    wurde aufgehoben!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.