Ausschläger Weg

  • Sind doch einige Tippfehler drin, wie ich gerade beim Überfliegen bemerke. X/

    Ich rechne der StVB-PK41 allein schon die Neubeurteilung des gesamten Sachverhaltes dort hoch an. Gehört ja auch was dazu, meinen Widerspruch nicht nur auszusitzen, sondern in der Tat zumindest den Text zu lesen und die Bilder zu gucken.

    Wird aber interessant, was passiert, wenn nochmal eine Arbeitsstelle eingerichtet wird. Dann sind die Schäden an den Nebenflächen ausgebessert und Teile der Argumentation würden ins Leere laufen.

  • Verkehr auf der Fahrbahn hat hier anzuhalten und den "Durchgangsverkehr" durch die Arbeitsstelle abzuwarten.

    Die Stelle hier war im ersten Schriftwechsel mit StVB-PK41 ein Grund, an der Radwegebenutzungspflicht festzuhalten.

    Man führte aus, dass Radfahrende durch die Arbeitsstelle (hier also durch die Baken in Blickrichtung fahrend) von KFZ übersehen werden können.

    KFZ, die wohlgemerkt das rote Stopschild vor sich haben, bevor die 2 Fahrspuren zusammengeführt werden.


    Seit der Anordnung von T30 hat's an genau dieser Zusammenführung 2er Fahrstreifen mindestens 2x gescheppert. Und zwar so richtig, mit RTW und Blaulicht usw.

    Rückblickend kann man die Einwände StVB-PK41 nicht so ganz von der Hand weisen - es kommt offensichtlich zu Unfällen. Allerdings klar auf Grund von Regelverstößen anderer Verkehrsteilnehmer. Diese sind aber nun eigentlich kein Grund, eine bestehende Regelung (Fahren auf der Fahrbahn für Radfahrende) aufzuheben und eine B-Pflicht anzuordnen.

    Ich hatte damals eine LSA vorgeschlagen, um die Gefahr zu beseitigen... ?(

  • Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat mir geschrieben.

    Man teilt mir mit, dass die Radwegebenutzungspflicht von der Polizei bereits aufgehoben wurde (ja, ich weiß. Polizei war auch Adressat meines Widerspruchs ...).

    Die Gefahrenstellen "haben wir bereits repariert".

    Die Radwege sollen perspektivisch auf die Fahrbahn verlegt werden.

    Ich werde wohl noch antworten, mich für die Rückmeldung bedanken und verdeutlichen, dass die von mir bemängelten Gefahrenstellen auf den Nebenflächen nur Teil einer Liste von Argumenten war, die gegen die Anordnung der RWBP sprachen. In meinen Augen ist jeder Euro, der dort in Rad- oder Gehwege gesteckt wird, rausgeworfenes Geld.

    Was nicht abgepollert ist, wird von KFZ okkupiert und zu schmale Durchfahrten an Baumscheiben/Grundstücksgrenzen werden auch nicht breiter. Aber sei es drum. Die Arbeitsstelle im Abschnitt ist auch jetzt, 6 Monate nach Beginn noch immer vorhanden und ich tippe mal drauf, dass die noch weitere 3 Monate brauchen.

    Fazit:

    - Widerspruch hat sich gelohnt

    - StVB hat dankbarerweise das Verfahren nicht in die Länge gezogen. Muss man ja auch mal anerkennen :)