Autokennzeichen hinter Glas

  • Ich bin vor kurzem an einem Auto vorbei gelaufen und wunderte mich, warum das Nummernschild nicht das Licht der Straßenlaterne wie gewohnt reflektiert. Es stellte sich raus, dass das Kennzeichen hinter Glas (?) war. Ich weiß, dass es Leute gibt, die versuchen über irgendwelche Tricks ihr Nummernschild für Blitzer unlesbar zu machen. Kann das hier auch der Fall sein? Ich habe im Bußgeldkatalog BKatV folgendes für 65€ gefunden "Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist" (179b). Ich sehe, dass in §10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aber auch zahlreiche Ausnahmen vorgesehen sind. Meine Frage ist also, ob in Deutschland Autos zugelassen werden/worden sind, die das Nummernschild hinter einer Abdeckung/Glas haben?

    Edit: Es gibt anscheinend Produkte, die für die Verwendung mit dem hinteren Nummernschild zugelassen sind und ich habe nur das hintere Nummernschild sehen können. Dann denke ich mal, dass das schon so erlaubt ist und derjenige nur ein besonders toll beleuchtetes Nummernschild haben will.

    Einmal editiert, zuletzt von Chrik (6. Dezember 2018 um 16:53)

  • Das kommt ganz darauf an. Wenn das Glas offensichtlich dazu dient, durhc Reflexion Blitzeraufnahmen u.ä. unbrauchbar zu machen, so handelt es sich nicht nur um eine Owi, sondern um eine Straftat (§22 StVG: Kennzeichenmissbrauch), die auch in jedem Fall durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Ich selbt habe mal vor einiger Zeit eine Anzeige wegen eines Motorrads erstellt, das ein stufig gefaltetes Kennzeichen hatte. Nach einer Woche war wieder alles in Ordnung.

    Bei der Owi handelt es sich übrigens eher um so Zeug wie "Europazeichen mit Reichsadler/Bundesfahne/o.ä. überklebt".