gesetzliche Mindestbreiten Schutzstreifen, Radfahrstreifen, etc.

  • Der Vergleich mit der Luftfahrt ist ganz gut geeignet, das Herangehen zu beschreiben. Ob sinnvoll oder eben nicht sinnvoll.

    In meinem Fachbereich, dem Bergbau, ist es ähnlich. Wobei der Gesetzgeber sich immer mehr davon verabschiedet hat, zu viele Dinge zu detailliert zu beschreiben. Weil er eben dem sich verändernden Stand der Technik nicht schnell genug hinterherregulieren kann.

    Zu unterscheiden ist dann zwischen Gesetzen und Verordnungen.

    Gesetze brauchen lang für ihre Entstehung und Änderung, da sie von Parlamenten beschlossen werden. Nach ausgiebiger Beratung, so ist es zumindest vorgesehen. Hier geht man zunehmend dazu über, Schutzziele zu definieren. Etwa, dass der Unternehmer, der Bürger oder die Behörde einen Vorgang so zu gestalten hat, dass keine Gefahr für Leib und Leben oder Sachen von Dritten besteht.

    Da das noch sehr abstrakt ist und alles und gar nix bedeuten kann, ist in den Gesetzen meist eine Ermächtigung für zuständige Ministerien enthalten, weitergehende Regelungen zu erlassen. Das ist dann die Ebene der Verordnungen. Hier werden die Schutzziele näher gefasst und oft auch konkrete Regelungen für konkrete Situationen getroffen. Adressat ist immer noch die handelnde Institution, also Bürger, Unternehmer, Behörde etc.

    Bei diesen Verordnungen gibt es dann noch die Besonderheit der Verwaltungsverordnungen, VwV. Diese weisen Behörden an, wie sie die Ausführung der Verordnungen durchzuführen und zu überwachen haben. Und hier spielt etwa der Stand der Technik eine besondere Rolle. Dieser soll berücksichtigt werden, ohne, dass jede Veränderung extra in den Verordnungen nachvollzogen wird. Daher wird oft auf andere Institutionen, auch privater Art, hingewiesen, die in ihren Werken den anerkannten Stand der Technik abbilden und erarbeiten. Etwa DIN-Normen z.B. für die ordnungsgemäße Trinkwasserinstallation. Oder die VDE-Normen für die sicherheitlich einwandfreie Elektroinstallation. Oder eben die ERA, um darzustellen, wie anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen gestaltet sein sollten.

    Und hier verhalten sich dann die Straßenverkehrsbehörden oft anders als alle anderen Behörden, die etwas zu gestalten oder zu überwachen haben. Anstatt jede Abweichung von der Norm, deren Einhaltung per se einwandfreies Arbeiten gewährleistet, zu begründen und darzulegen, warum trotz Abweichung wenigstens der gleiche Effekt erzielt wird, werden die Normen als unverbindliche Empfehlungen gesehen. Und während Gerichte gemeinhin Behörden abwatschen, die unreflektiert Abweichungen von z.B. der VDE ohne geeignete Ersatzmaßnahmen durchführen oder hinnehmen, wird gleiches Verhalten in Bezug etwa auf die ERA oft nicht sanktioniert.


    Die Spitze des Ganzen ist dann erreicht, wenn etwa die Mindestbreiten nach ERA wegen angeblichen Empfehlungscharakter missachtet werden, die Radwegbenutzungspflichten mit Blick auf die unselige Tabelle in der ERA aber als zwingend erforderlich betrachtet werden. Dabei sagen die Verfasser der ERA aus, dass etwa die Mindestbreiten einwandfrei berechnbar und überprüfbar sind, die unselige Belastungstabelle dagegen das einzige Teil der ERA sind, die mangels Datenlage mehr oder weniger aus dem Bauch heraus geschätzt wurde. Und somit als scharfes Trennelement zwischen Benutzungspflicht und nicht Benutzungspflicht völlig ungeeignet ist.

    Edit meint, ich habe die Ebene der Richtlinien unterschlagen. Die kommt optional zwischen Verordnung und externen Normen. Sie werden von der zuständigen Behörde erlassen für Bereiche, bei denen eine besonders konkrete Vorgabe an die Adressaten dringend geboten erscheint. Auch in ihnen wird oft auf den Stand der Technik verwiesen, gerne in Form von Verweisen auf VDE, DIN, DVGW oder ähnliches.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Edit meint, ich habe die Ebene der Richtlinien unterschlagen. Die kommt optional zwischen Verordnung und externen Normen. Sie werden von der zuständigen Behörde erlassen für Bereiche, bei denen eine besonders konkrete Vorgabe an die Adressaten dringend geboten erscheint. Auch in ihnen wird oft auf den Stand der Technik verwiesen, gerne in Form von Verweisen auf VDE, DIN, DVGW oder ähnliches.

    Z.B. eine Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen :)

    Mal sehen, ob es die Stadt Stade mit Hilfe dieser Skizze schafft, das Z123 richtig zu platzieren, bzw. die Richtlinien-konforme Aufstellung durchzusetzen.

    Ich frage mich wirklich, warum so etwas in aller Regelmäßigkeit nicht richtig funktioniert. Es ist doch eigentlich nicht schwer, aber wenn es "nur" um den Radverkehr geht, scheint es allen völlig am Arxxx vorbei zu gehen. Immerhin ist im vorliegenden Fall ja auch der "richtige" Fahrbahnverkehr durch die fehlerhafte Aufstellung betroffen, weil das Schild zu nah am Fahrbahnrand steht. Wenn dann einer mit dem Außenspiegel seines Wohnmobils daran hängen bleibt, ist das Geschrei anschließend groß, aber wenn ein Radfahrer dort stürzt, heißt es nur, dass er nicht aufgepasst und keinen Helm getragen hat (selbst schuld...).

    Wird das in der Genehmigung des Verkehrszeichenplans nicht geprüft, wo die Schilder aufgestellt werden? Oder wird das den ausführenden Personen nicht gesagt, wie sie die Schilder aufzustellen haben? Fällt niemandem auf, dass das so nicht in Ordnung sein kann?

  • Ich frage mich wirklich, warum so etwas in aller Regelmäßigkeit nicht richtig funktioniert.

    Es wird halt einfach nicht kontrolliert, geschweige denn sanktioniert. Weil die zuständigen Behörden kein Personal für sowas haben. Weil radikaler Stellenabbau im ÖD selbst heute noch total in Mode ist. Der Polizei (die ja auch personell auf dem Zahnfleisch kriecht) isses auch egal. Dementsprechend lax wird das dann von den Unternehmen gehandhabt.

  • Die Sanktionen sind zu gering, wenn sie überhaupt verhängt werden. Früher bekam der Verantwortliche einen Flenzpunkt, wenn er keine VRA einholte oder diese falsch umsetzte. Das ist vorbei. Und damit auch die Lenkungswirkung.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif