Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Amsinckstraße in Richtung stadteinwärts gilt seit einiger Zeit ab Höhe Hausnummer 61 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h (wegen Baustelle, vgl. Foto:
Ich begrüße an dieser Stelle die nunmehr erfolgte Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Amsinckstraße stadteinwärts im Zuge der angeordneten verringerten Höchstgeschwindigkeit.
Leider erfolgt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht irrtümlicherweise bereits ab Einmündung Süderstraße:
und nicht wie vermutlich vorgesehen ab Einmündung Nagelsweg:
Die Standorte der abzudeckenden VZ237 wurden wohl verwechselt.
Ich möchte darüber hinaus anregen, in diesem Abschnitt zusätzlich ein "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" anzuordnen, wie es an einigen Stellen in Hamburg bereits genutzt wird und wurde. Vielleicht könnten Sie außerdem prüfen, ob hier eine regelhafte Aufleitung per temporär markiertem Radfahrstreifen mit anschließendem Übergang in Schutzstreifen und Auflösung dessen möglich ist.
mit freundlichen Grüßen
[...]
---
Mal gucken, wie die Mitarbeiter PK41-StVB so drauf sind am Mittwoch früh bei so einer Mülltüten-Aktion an einer Einfallstraße mit 60km/h...
Zur Sicherheit: nein, ich hab die Mülltüte da nicht drübergestülpt!