Die Städte sind oft träge, unleserliche, nicht mehr vorhandene (umgemähte) Verkehrszeichen zu ersetzen (Halteverbot, Parkverbot, Radverkehrverbot, Reitverbot, Durchfahrtverbot), bzw. stellt sie nur einseitig (an einer Ende des Wegs/der Strasse) auf. Was gilt? Und gilt es auch, wenn man den dringenden Verdacht hat, es sei mutwillig von Gegnern der Anordnung (wir hatten mal hier den ganz klaren Verdacht an einem Radweg: der alte Halteverbot wurde vollständig weiss angestrichen, man merkt nur noch an den Erhebungen der Farbe an den Kanten der unterschiedlichen Farben, welches Zeichen es gewesen war, ausgerissen, und ins Busch in der Nähe geschmissen! Auch an einem anderen Fuss-/Radweg wurde ein Reitverbotszeichen analog aber anders maltraitiert) geschehen?
(Hinweis: Radwege sind auch geschützt, wenn sie nicht angeordnet werden, es müssen aber Radwege wirklich sein... Dann kommt sogar Abschleppen in Frage. Wenn sie gar keine Zeichen tragen, ist natürlich die Frage: wie stellt man fest, dass es sich um einen Anderen Radweg alter Art handelt (Hinweis2: andere Farbe). Und wenn sie alte, nicht StVO-eingestuften Radroutenzeichen tragen, sind es dann wirklich Radwege? Routen/Wege, hm, ist es gleichwertig?)
Verkehrszeichen ist nicht da, oder nur "einseitig" vorhanden, was gilt?
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Was gilt?
Schwierige Sache. Da gibt’s je nach Einzelfall eine ganze Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten, die sich nicht pauschalisiert darstellen lassen.
Und gilt es auch, wenn man den dringenden Verdacht hat, es sei mutwillig von Gegnern der Anordnung (wir hatten mal hier den ganz klaren Verdacht an einem Radweg: der alte Halteverbot wurde vollständig weiss angestrichen, man merkt nur noch an den Erhebungen der Farbe an den Kanten der unterschiedlichen Farben, welches Zeichen es gewesen war, ausgerissen, und ins Busch in der Nähe geschmissen! Auch an einem anderen Fuss-/Radweg wurde ein Reitverbotszeichen analog aber anders maltraitiert) geschehen?
Puh, schwierige Sache. Das halte ich vom Einzelfall abhängig. In der Regel kommt man aber um eine Ordnungswidrigkeit nicht einfach nur drumherum, weil man vorher klugerweise das Schild entfernt oder übermalt hat.
Und wenn sie alte, nicht StVO-eingestuften Radroutenzeichen tragen, sind es dann wirklich Radwege?
Nein, irgendwelche Radrouten-, Velorouten- oder Wasauchimmer-Zeichen hängen auch gerne an reinen Gehwegen herum, das hat leider gar nichts zu bedeuten. Solche Schilder werden in der Regel auch von privaten Initiativen angeschraubt, die sich nicht ganz so hundertprozentig um die Einhaltung der Verkehrsregeln kümmern.
Wenn sie gar keine Zeichen tragen, ist natürlich die Frage: wie stellt man fest, dass es sich um einen Anderen Radweg alter Art handelt (Hinweis2: andere Farbe).
Das Thema hatten wir ja schon öfter mal: Ein Radweg ist, was der gemeine Verkehrsteilnehmer als Radweg erkennt. Dadurch geht zwar ein ganz großes Fass voller Probleme einher, aber in der Regel klappt das ja einigermaßen. Selbst wenn jemand seine Karre auf dem Radweg abstellt, ist der sich ja bewusst, was das für ein Straßenteil ist, ihm ist die ganze Sache bloß egal.