Veloroute 6 - Vorfahrt oder nicht

  • Die VR6 im Abschnitt Uferstraße - Von-Essen-Straße - Lortzingstraße wurde 2012 eingeweiht und soll den Nutzern durch bauliche Gestaltung einen Vorrang gegenüber den einmündenden Nebenstraßen geben.

    So weit, so gut.

    Wer in der VR6 unterwegs ist, kennt eine der Problemstellen:

    Von-Essen-Straße. Genauer: den Durchgangsverkehr KFZ dort.

    Der KFZ-Verkehr fährt von Nord nach Süd und Süd nach Nord hier trotz "Anlieger frei" durch. Wohlgemerkt: das ist kein Queren der Fahrradstraße, das ist ein Befahren.

    Seit langem wird darüber diskutiert, was man nun tun könnte, um den Durchgangsverkehr herauszuhalten.

    Die StVB analysiert treffend: man könne "Anlieger frei" nicht ahnden. Bindet enorme personelle Ressourcen und lässt sich quasi nicht gerichtsfest beweisen.

    Lösung: "Anlieger frei" wegnehmen und "KFZ frei" hinhängen. Dann sei es keine OWi mehr.

    Und als ob das nicht reichte, stellt die StVB fest, dass an dieser Stelle hier, an allen "Überfahrten"

    rechts vor links gelte. Richtig: Blickrichtung West, Lortzingstraße. Von rechts einmündend Von-Essen-Straße. Vorfahrt gefühlt: Radfahrer. Vorfahrt gelebt: fast immer Radfahrer. Vorfahrt laut StVB: wer hier von rechts kommt.

    :rolleyes:

    Trotz Diskussion unter 6 Augen, dass hier der §10 StVO einschlägig sei, zieht sich StVB zurück auf den Punkt, dass §10 andere Konstellationen meint - aber das hier nicht.

    Ich hab das drüben im Verkehrsportal schon diskutieren lassen.

    Worüber man sich einig ist: blöde Lösungsvariante

    Wir haben hier also einen unbefriedigenden Ist-Zustand.

    Mich interessiert jetzt: wie konnte es denn dazu kommen?

    Wenn also die StVB heute sagt: "ätsch, Rechts vor Links!" - dann ist das ein klarer Widerspruch zu der "wahrgenommenen Vorfahrsregelung durch bauliche Gestaltung der Kreuzung". Und da darf man sich schon fragen: "wieso fällt euch das jetzt auf?"

    Also frage ich. Nur nicht direkt. :whistling:

    Der Ablauf bei Straßenbaumaßnahmen in Hamburg ist für gewöhnlich:

    Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Und die Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden. Mit Stellungnahmen

    Vorstellung in unterschiedlichen Gremien und Ausschüssen

    Aber hier: nichts zu finden. Im Sitzungsdienst Hamburg-Nord: Fehlanzeige

    Was bleibt? Eine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz.

    Mit antwortet die Verkehrsdirektion. Man möchte 131,50EUR Bearbeitungsgebühren und 1,50EUR Kopierkosten haben. X(

    Logo, paar Seiten kopieren und 131,50 aufrufen. Ich will da jetzt gar nicht das Geheule von "der Staat hat gefälligst" anstimmen - aber für 30(!) Seiten Kopien ist das ein recht stolzer Preis.

    Tja - ich werd da nachher mal anrufen und fragen, wie die bei einer einfachen Auskunft auf 131,50EUR kommen.


    Mag sonst jemand mal parallel beim LSBG nachfragen? Immerhin liegt die Ausschreibung in deren Verantwortlichkeit und alle Stellungnahmen aller Beteiligten sind dort eingegangen.

    Ich befürchte nur, dass der LSBG bei einer konkreten Anfrage nach Stellungnahme von XY hier an XY weiterleitet... ?(

  • Wir haben hier also einen unbefriedigenden Ist-Zustand.

    Mich interessiert jetzt: wie konnte es denn dazu kommen?

    Wenn also die StVB heute sagt: "ätsch, Rechts vor Links!" - dann ist das ein klarer Widerspruch zu der "wahrgenommenen Vorfahrsregelung durch bauliche Gestaltung der Kreuzung". Und da darf man sich schon fragen: "wieso fällt euch das jetzt auf?"

    Also frage ich. Nur nicht direkt.

    Witzig, dass eine andere Straßenverkehrsbehörde oben am Leinpfad mit einer ähnlichen Aufplasterung eine andere Vorfahrtsregelung erreichen wollte, nämlich eine Vorfahrt längs der Fahrradstraße. Da gibt’s dann für den Querverkehr sogar noch [Zeichen 205], damit das wirklich jeder kapiert.

    Mag sonst jemand mal parallel beim LSBG nachfragen? Immerhin liegt die Ausschreibung in deren Verantwortlichkeit und alle Stellungnahmen aller Beteiligten sind dort eingegangen.

    Wen müsste man denn so ungefähr dort ansprechen?