Änderung des StGB:
Zitat(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Handelt der Täter nach Absatz 1 Nummer 2 unter den Voraussetzungen des § 315 Absatz 3 Nummer 2 oder verursacht er durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Zudem wird §69 geändert, dass diesen Tätern i.d.R. auch die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Die verwendeten KFZ können eingezogen werden.
Angeblich, aber das lese ich aus dem Link oben nicht raus, können auch einzelne Raser entsprechend belangt werden:
Zitat
Ebenfalls strafbar macht sich künftig derjenige, der als einzelner Auto- oder Motorradfahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als wäre er in einem Rennen – quasi gegen sich selbst oder fiktive Gegner. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Trend, Videos von halsbrecherischen Fahrten aufzunehmen und ins Internet zu stellen.
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Soweit so schön. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichen. Ich hoffe es bringt auch in der Praxis was.
Aber nun frage ich mich, was aus dem Berliner Urteil wird, wo ein Raser als Mörder verurteilt wurde. Ist jetzt das Morden mit KFZ auf 10 Jahre Strafe begrenzt? Als Terrorist ein Auto mieten, in der Stadt auf 250km/h beschleunigen und gezielt in eine Menschenmenge steuern, dabei ein Video drehen. Hinterher behaupten, man sei bloß ein Raser. Macht max. 10 Jahre Knast.