53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

    • Auch das Hantieren mit reinen Navigationsgeräten, eigentlich allen elektronischen Geräten, ist nun verboten, kostet Radfahrer nun 55€ und Autofahrer 100€, 150+1M bei Gefährdung, 200€+1M bei Sachbeschädigung.
    • KFZ-Führer dürfen ihr Gesicht nicht mehr verhüllen, Burkaverbot am Steuer. Helme für Motorrad sind explizit ausgenommen. 60€ Strafe.
    • Rettungsgasse nicht gebildet: 200€, 240€+1M bei Behinderung, 280€+1M bei Gefährdung und 320€+1M bei Sachbeschädigung.
    • Zu schweren oder zu hohen LKW gefahren trotz klarer Beschilderung: 500€+2M.
    • Der Reformationstag in diesem Jahr wird explizit als Feiertag (Sonntagsfahrverbot!) definiert. (§30 StVO)

    Und dann noch paar andere Kleinigkeiten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.