53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

    • Auch das Hantieren mit reinen Navigationsgeräten, eigentlich allen elektronischen Geräten, ist nun verboten, kostet Radfahrer nun 55€ und Autofahrer 100€, 150+1M bei Gefährdung, 200€+1M bei Sachbeschädigung.
    • KFZ-Führer dürfen ihr Gesicht nicht mehr verhüllen, Burkaverbot am Steuer. Helme für Motorrad sind explizit ausgenommen. 60€ Strafe.
    • Rettungsgasse nicht gebildet: 200€, 240€+1M bei Behinderung, 280€+1M bei Gefährdung und 320€+1M bei Sachbeschädigung.
    • Zu schweren oder zu hohen LKW gefahren trotz klarer Beschilderung: 500€+2M.
    • Der Reformationstag in diesem Jahr wird explizit als Feiertag (Sonntagsfahrverbot!) definiert. (§30 StVO)

    Und dann noch paar andere Kleinigkeiten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die angebliche Helmtragepflicht ist höchst umstritten.
    Ich habe und trage keinen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)