Beiträge von timovic

    Münchner CSU gegen eine Erhöhung der Parkgebühren. *

    Interessant finde ich folgende Aussage: "CSU-Umweltsprecher Manuel Pretzl wirft den Grünen vor, Klientel-Politik zu machen - und zwar für Wohlhabende. "Für den durchschnittlichen Wähler dieser Partei" sei es vielleicht kein Problem, einige Euro mehr fürs Parken zu zahlen, sagt Pretzl. "Ich aber will keine Gesellschaft, in der die Wahl des Verkehrsmittels vom Geldbeutel abhängt."


    *betrifft im Artikel hauptsächlich Parklizenzgebiete, Altstadt und HBF fallen unter eine andere Preiskategorie.

    So, ich war die letzten Tage familiär bedingt mal wieder in MG. Meine Eltern leben am Stadtrand und ich bin dann am Samstag mal die 3 oder 4km bis in die Innenstadt gefahren. Auf der Krefelderstr. (Abschnitt zw. Zeppelin-/Alsstr.) ist der Radweg seit vermutlich 40 Jahren unverändert. Breite knapp in Ordnung, er ist sogar asphaltiert (mag ich deutlich lieber als Betonpflaster), aber der Zustand...Obwohl dort keinerlei Bäume stehen ist das eine ganz schöne Rüttelpiste inkl. unzähliger Ausfahrten, die mit grobem Pflaster ausgeführt wurden. Außerdem gibt es dort - offenbar geduldet - illegales Gehwegparken. Dann Hindenburgstraße. Die wurde Ende der 80er komplett neu gestaltet. Die benutzungspflichtigen Hochbordradwege sind erheblich zu schmal (ca. 80cm + 50cm Sicherheitsstreifen zu den Längsparkern). Jetzt folgt ein Abschnitt über eine nagelneue Straße, für die man ein ganzes Viertel niedergemäht hat. Wieder Hochbordradwege (gepflastert) und wieder nicht mehr als nötig. Auch hier abschnittsweise wieder parkende Autos auf dem Geh-/Radweg. Ampeln fast alle nur mit gemeinsamen Piktogrammen. Steinmetzstraße Ecke Albertusstraße. Haha. Bergab fährt man dort Slalom um Ampelmasten, Poller, Verkehrszeichen und Betonstützen. Teilweise kein Durchkommen, weil Fußgänger gar keine Aufstellflächen an den Ampeln haben. Die Straße dort ist auch noch nicht sooo alt. Dafür hat man an der Tiefgaragenzufahrt des neuen Einkaufszentrums versehentlich(?) das Fahrradverbot der Fußgängerzone aufgehoben. [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10]
    Steht sonst an keiner anderen Zufahrt zur Fußgängerzone. Verglichen mit München sind in MG extrem wenig Radfahrer unterwegs. Spürt man auch an Baustellen. Ich bin an mehreren kleineren vorbeigekommen, aber an keiner wurde irgendwie an Radfahrer "gedacht".

    Grandiose Szene. Anstatt die Radspur geradeaus zu führen und eine Weiche für rechtsabbiegende Radfahrer aufzupinseln, soll man rechts von der Rechtsabbiegespur geradeaus fahren (laut Foto mitten durch eine Baustelle). Hat da jemand beim Stichwort »Räumzeiten« die Hacken zusammengeschlagen? (Dabei durfte ich neulich wieder hinter einem maximal 10 km/h »schnellen« Rasenmäher auf der Fahrbahn hertuckern.)

    Vor allem weiß man ziemlich genau, wo sich rückstauende Rechtsabbieger aufstellen werden, um "den Verkehr" nicht zu behindern... :rolleyes:

    Bin ich Journalist? Könnte das die Reaktion auf das elende Gegängel mit "Drahteseln" sein? mmh?Mich würde das Drehtgeesel auch nicht weiter stören, gäbe es analog verballhornende Synonyme für LKW/PKW und deren Fahrer, die auch tatsächlich in Medien auftauchen.
    Und nicht nur der als klare sarkastische Analogie gedachte "Kampfflaneur" bei bei hamburgize.

    Ich kenne "Kackfass" und "Eimer". Wobei das eigentlich eine spezielle Art von Auto bezeichnet.

    Akut kann ich nur mit einem Streetview-Bild dienen, welches vor Freigabe für Radfahrer dort stand. Jetzt steht eben genau dieses Schild 5m weiter hinten, dort wo die gelbe Fassade beginnt.

    Klick

    In Gegenrichtung folgende Beschilderung: [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10]

    Die stehen da legal, weil ab dem ersten Auto links das Parken wie zu sehen, per Schild (an der Hauswand) angeordnet ist. In der Tat fehlt aber das Gegenstück zum Beginn des Halteverbots.

    Das ist doch noch gar nichts! Schaut euch mal das hier an:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Auch wenn es schon ein Jahr her ist, aber WAS ZUM HENKER? Das erste Abräumen ist ja schon grenzwertig, aber leider Alltag, aber die Frau im silbernen Focus ist echt die Krönung. Direkt vor ihren Augen wird ein Radfahrer angefahren und sie denkt sich wohl "oh, gut dass er noch ein Stück weiter gerutscht ist, dann kann ich noch abbiegen und das Fahrrad ist ja eh schon kaputt!"

    Im "normalen" Baurecht gibt es den sogenannten Bestandsschutz. Der entfällt allerdings, sobald man bei einer Sanierung ein Bauteil ändert oder umbaut. Ausnahmen gibt es für denkmalgeschützte Gebäude, hier muss dann im Einzelfall abgewogen werden.
    Beispiel: Brandschutztüre aus den 60ern. Wenn diese für sich betrachtet zwar noch funktionsfähig ist (und gem. damaligen Baurecht ausreichend war), aber nun wegen irgendwelcher zusätzlichen Funktionen (Türöffner, Antrieb etc.) "angefasst" wird, muss die neue Tür die aktuell geforderten Brandschutzanforderungen erfüllen.

    Planungen Überlegungen Untersuchungen zu Radschnellwegen aus dem Speckgürtel in die Stadt München.

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landk…ndler-1.2465765
    Besonders amüsiert hat mich das hier: "Der frühere Ismaninger Bürgermeister Michael Sedlmair zeigte sich von der Idee eines "Radl-Südrings" angetan. "Da wäre ich gerne bei der Eröffnung mit dem Fahrrad oder dem E-Bike dabei", sagte der Kreisrat der Freien Wähler. Allerdings verhehlte Sedlmair seine grundsätzliche Skepsis gegen die Rennstrecken für Fahrradpendler nicht: "Müssen wir wirklich so große Anstrengungen unternehmen, damit die Kampf-Radler statt 25 nun 32 Stundenkilometer schnell fahren können?""

    Leider bin ich unsicher, ob er das sarkastisch gemeint hat.

    "VG Saarlouis v. 29.08.2012:Die Nutzung des Gehweges zum Be- und Entladen bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Nach § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, während gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 die Gehwege den Fußgängern vorbehalten sind. Dementsprechend sieht § 12 Abs. 4 StVO vor, dass auch Halten und Parken eines Fahrzeuges grundsätzlich auf der Fahrbahn zu erfolgen hat. Weil in dem betroffenen Bereich das Halten und Parken auf dem Gehweg weder durch Parkflächenmarkierungen noch durch Verkehrszeichen Nr. 315 zugelassen ist, bedarf es hierzu einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO. Die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO setzt Gründe voraus, welche das öffentliche Interesse an dem Verbot, von dem dispensiert werden soll, überwiegen, und ist nur in besonders dringlichen Ausnahmefällen gerechtfertigt."

    Der normale Münchner Handwerkerparkausweis ist keine solche Genehmigung, sondern ist lediglich eine Art Bewohnerparkausweis für die ganze Stadt. Und mit diesem (dem Bewohnerparkausweis) darf ich nicht auf Geh- und Radwegen parken.


    So habe ich mir das auch immer zusammengereimt. Aber: In München scheint es ein 11. Gebot zu geben. Handwerker parken hier eigentlich immer auf Gehwegen (seltener auf Radwegen). Wobei mir das eben auch nicht korrekt erscheint. Schließlich sind Geh- und Radwege besondere "Schutzbereiche" für schwächere VT.
    Ich habe das noch nie beim KVR erfragt, aber als Antwort stelle ich mir sowas in der Art vor: "Ja, rechtlich gesehen ist das nicht in Ordnung, aber wegen der angespannten Parksituation in München..blabla...Ermessensspielraum...faselfasel...".