Ich weiß nicht, ob ich das richtig zusammenbekomme. Da gibt’s also in Potsdam in einer Straße einen tollen mit Bäumen gesäumten Mittelstreifen, der sogar farblich gegenüber querenden Fahrbahnen hervorgehoben wird:
Mit Fahrradpiktogrammen wird suggeriert, dass Radfahrer hier fahren sollen — so wie Fahrradpiktogramme eben überall in Potsdam irgendwas für Radfahrer suggerieren; darüber hatte ich mich ja auch schon mal gewundert.
Dann wird ein Radfahrer angefahren und das Gericht sagt, nee, da gibt’s zwar Fahrradpiktogramme, aber da darf man trotzdem nicht fahren, außerdem gilt dort § 10 StVO?
Aus der Infobox zum Artikel: "Unklare Vorfahrtsregeln wurden auf der stark frequentierten Mittelpromenade der Hegelallee bereits damals kritisiert, auch wenn kleine Schilder an den Querungen zu Dort- und Hermann-Elflein-Straße darauf hinweisen, dass Autos Vorfahrt haben."
Kennt sich dort jemand aus? Stehen dort Vz205? Und wie kommen zwei Gerichte darauf, dass das "kein ausgewiesener Radweg" sei? Fraglich ist doch eher, ob dort überhaupt Fußgänger laufen dürfen (diese werde ja ebenfalls im Artikel als Nutzer genannt). Aber in jedem Fall ein großes "Danke" an die Stadt Potsdam, dass man hier die eigene Inkompetenz auf den Rücken von Radfahrern und Fußgängern ablädt.