Erstens: Die Presse darf nicht schreiben, was sie will. Sie unterliegt dem Pressekodex, und bei Lügen und verzerrenden Darstellungen setzt es auch schon mal Rügen.
Zweitens: Die von Malte kritisierte Verzerrung ist annähernd flächendeckend und damit offenbar systematisch. Da läuft ein Vierjähriger vor ein Auto "ohne auf den Verkehr zu achten" - dass ein Vierjähriger, der auf der Straße unterwegs ist und vom Bürgersteig auf die Fahrbahn wechselt oder auf dem Bürgersteig laufend von einem in eine Einfahrt einbiegenden Auto angefahren wird, weil der Fahrer nicht aufgepasst hat, auch Verkehr ist, wird dabei grundsätzlich ausgeblendet. Ebenso typisch sind die Radfahrer, die "mit einem Auto kollidieren", "zu Fall kommen" und dabei "sich verletzen".
Wie Malte schon schrieb: dieselbe Polizei, die keine Hemmungen hat, dem Radfahrer Fehlverhalten und damit eine (Teil-)Schuld zu unterstellen, hat offenbar riesige Hemmungen, Vergleichbares bei Autofahrern zu tun.
Das geht übrigens so weit, dass "Schutzbehauptungen" von Autofahren 1:1 wiedergegeben werden bzw. sogar als Ermittlungsergebnis der Polizei dargestellt werden - ohne dabei zu bedenken, dass der Autofahrer sich damit eigentlich um Kopf und Kragen geredet hat. Musterbeispiel: "Der von der tiefstehenden Sonne geblendete Autofahrer konnte den Radfahrer nicht erkennen."
a) Da steht nicht: "Der Autofahrer gab an, er sei von der tiefstehenden Sonne geblendet worden".
b) Auf so einen Satz folgt eher "Die Polizei empfiehlt, als Radfahrer immer Helm und Warnweste zu tragen" als dass da mal stehen würde: "Die Polizei weist darauf hin, dass man nicht fahren darf, wenn man nichts sehen kann." Oder "Unter diesen Umständen hätte der Autofahrer nicht abbiegen dürfen."