Das ist DIE Chance für Radfahrer: schicken wir unsere gesammelten Videos an dieses Blatt und schlagen vor, sie sollen eine Rubrik »Unglaublich: Autofahrer auf Radweg unterwegs« einrichten.
Beiträge von Fahrbahnradler
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Man schaue auf das dritte Bild (übervolle Aufstellfläche für Fahrräder): "... Experten befürchten, dass der Radverkehr mit den steigenden Temperaturen noch weiter zunehmen wird."
Interessante Perspektive.
In der Tat. Und die Senatsparteien geben gerade ein groteskes Bild ab. Da wird Corona genutzt, um den Abriss des Bahnhofs Altona ohne die zuvor versprochene Beratung durchzuziehen (während man sich wundert, dass mit den Wohnungsbauflächen schon munter spekuliert wird), da wird für die Sternbrücke ein Neubau geplant, dessen Monstrosität daraus folgt, dass die Stadt die Stresemannstraße und die Max-Brauer-Allee vierspurig für die Autos (mit Fahrrädern auf Nebenflächen) haben will ...
da staut sich der Radverkehr an vielen Stellen - aber da hört man den Herrn Pochnicht nie nach zusätzlichem Verkehrsraum schreien.
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Gullydeckel in Längsrichtung? Weia!
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Das erinnert mich an einen Satz Harald Leschs. Dem Sinne nach: Seit den rund 80 Jahren, die man zur Kernfusion forscht, erhalte man auf die Frage, wann es denn mit deren praktischer Nutzung so weit sei: in 20 Jahren.
Und das alles, während ein Fusionsreaktor mit rund 700.000 km Durchmesser uns aus 150 Mio. km Entfernung anlächelt und pro Quadratmeter Erdoberfläche knapp 1,4 kW Energie liefert ...
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Das nennt man "Asoziale Marktwirtschaft"
Nö. Kaufprämien sind marktwidrige Eingriffe.
Gerhard Schröders früherer Verein hatte mal einen passenderen Ausdruck: Stamokap.
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Wieder mal wurde »übersehen«, wenn es um Radfahrer geht. Bei anderen Kontrahenten steht da »missachten«:
ZitatDie Polizei ermittelt nun, ob der Laster-Fahrer womöglich das Rotlicht an dem Bahnübergang missachtet und so den Unfall verursacht hat.
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Moin,
ich habe mir jetzt mal den neuen Tatbestandskatalog angeschaut und habe ein paar Fragen.
Warum steht bei 102180 ff
"Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war"
und nicht "ein Radweg (VZ ...)" ? Der Text liest sich so, als käme es überhaupt nicht darauf an, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht?
Ähnliche Foumluerungen finden sich zuhauf.
Warum kostet es mindestens 25 Euro Bußgeld, wenn der Radfahrer bei auf der Fußgängerfläche angetroffen wird, aber nichts, wenn der Fußgänger auf der Radfahrerfläche angetroffen wird?
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Ich weiss gar nicht, in welchen Thread ich das packen soll:
https://www.ksta.de/koeln/corona-i…nister-36349934
Wegen Corona soll in Köln die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden und Tempo 30 gelten, ohne Änderung der Beschilderung!
Wörtlich genommen hiesse das, dass trotz Schild 70 nur 30 km/h gelten. Das würde also auch in den Thread zum Übersehen von Schildern und den Fahrverboten passen.
Es kütt, wie es kütt ...
Mein Vorschlag: alle , und abschrauben. Und alle (70, ...) auch. Fertig. Kann ruhig so bleiben.
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Also wie ich bereits eingangs schrieb: Sprache wandelt sich. Und wenn von 100 gelesenen Forumsbeiträgen alle das Wort "scheinbar" im Sinne von "wahrscheinlich" benutzen, dann betrachte ich die alte Bedeutung als tot. Auch wenn Forumseinträge ganz bestimmt nicht repräsentativ sind, ist 100:0 doch zu viel.
Ich habe mal auf Duden.de nachgeschaut, wie dort "Straße" definiert wird:
¬(besonders in Städten, Ortschaften gewöhnlich aus Fahrbahn und zwei Gehsteigen bestehender) befestigter Verkehrsweg für Fahrzeuge und (besonders in Städten, Ortschaften) Fußgänger
Sobald aber dort erwähnt würde, dass sehr viele Menschen mit 'Straße' nur das meinen, was oben als 'Fahrbahn' bezeichnet wird - ist dann die alte Bedeutung von 'Straße' auch tot?
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Oh je, das heißt: Du überträgst nicht nur die Bedeutung von "anscheinend" ("es ist so, wie es scheint") auf "scheinbar" ("es ist anders, als es scheint"), sondern auch die Bedeutung von "scheinbar" auf "anscheinend"? Dann wird es ja völlig unverständlich: Dein Satz drei bedeutet nämlich "Das Auto fuhr nur offensichtlich zu schnell."
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Ich lese tagtäglich Polizeiberichte nach dem immer gleichen Muster "Der PKW-Führer bemerkte zu spät, dass der PKW vor ihm verkehrsbedingt bremsen/halten/abbiegen wollte und es kam zum Auffahrunfall."
Das ist ja noch halbwegs akzeptabel - ich kenne da noch ein zweites Muster "Der Pkw-Führer konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern."
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Ich verstehe ja durchaus, dass man Hoheitswissen genießt und sich nur schwer davon verabschieden mag. Verbleibt noch die Korrektur von Standart und Standard
Das ist nicht Hoheitswissen, sondern Grundschulwissen. Ähnlich wie "das" und "dass" oder dass "samstags" keinen Apostroph nach dem g hat.
Jemand, der "scheinbar" für dasselbe hält wie "anscheinend", versteht nicht, was jemand meint, der "scheinbar" korrekt verwendet. So etwas übergehe ich nicht mit Schulterzucken "ist halt Umgangssprache". Stell Dir mal vor, so ein sprachlicher Lapsus würde in Polizeiprotokollen auftauchen!
Oder nimm das vertrackte Wörtchen "ganze" mit zwei entgegengesetzten Bedeutungen:
"Er hat eine ganze Menge Geld verdient" = Er hat eine große Menge Geld verdient", also "ganz" = "viel"
"Die Firma hat ganze fünf Stunden gebraucht, um unser Fertighaus aufzustellen" = "toll, dass sie das so schnell geschafft haben"; "ganz" = "nur", also "wenig"
Das steht so im Duden als umgangssprachlich.
Und jetzt schlag mal die Zeitung auf und sei erschüttert, wie häufig Journalisten, Politiker oder Beamte "ganze" plus Wert- oder Mengenangabe im Plural (also "=nur") im entgegengesetzten Sinne verwenden, weil sie betonen wollen, dass sie die Menge für (erfreulich) groß halten. Sorry, dafür gibt es das Wort "volle" = "Olaf hat volle vier Wochen gebraucht, um seine Steuereinnahmen zu zählen".
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Um bei meinem Foto zu bleiben: Da gilt vorher Tempo 50 und danach auch, dazwischen steht dann Zeichen 274-30 und wenn man das nicht sieht, weil vielleicht wieder ein Lieferwagen auf dem Gehweg parkt und die Sicht auf das Schild einschränkt, ...
... ist das ein Thema für einen Rechtsstreit: Musste man damit rechnen, dass irgendwo ein Schild hängt, das man nicht sehen konnte?
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Jetzt stellen wir uns doch mal janz domm und fragen uns:
Wenn am Rande einer Fahrbahn große Schilder aufgestellt werden, mit denen die Autofahrer darüber informiert werden, dass "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" ist: müsste man dann nicht nach den Regeln der Logik annehmen, dass Stade darauf hinweisen will, dass auf Flächen mit das "Radfahren erlaubt" ist - und zwar immer und überall, wo kein eigener Weg mit vorgeschrieben ist?
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Ruhige Wohnstraße. Etliche Schilder mit 30 und was mit Kindern. Kind, 4 Jahre. Laufrad. Auto. Peng.
„Offenbar war der Junge ohne auf den Verkehr zu achten vom Gehweg auf die Straße gefahren“, so ein Polizeisprecher.
Offenbar war der Autofahrer ohne auf Kinder zu achten mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren.
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Ich würde mir ja gerne ein St.-Pauli-Tuch umbinden. Kommt dann der Totenkopf genau auf Mundhöhe?
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Die Antworten auf Twitter könnten eine inoffizielle Antwortrichtlinie der Polizei ergeben.
Du meinst die Erfahrungsberichte der User ... die sind grandios sarkastisch.
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Polizei Sachsen ... anstatt mal eben Gas zu geben, den Benz zu stoppen und den Fahrer zu interviewen (mit Pusten), lässt man ihn fahren.
Ist wie bei Faschokonzerten. Da wird auch nur zugeguckt und hinterher ein Fahndungsaufruf gestartet, anstatt mal kurz reinzugehen und die Personalien der Hakenkreuzschwenker und SS-Tätowierten aufzunehmen und selbige aus dem Verkehr zu ziehen.
Aber wehe, ein roter Radler oder jemand aus einem linken Wohnprojekt ...