Beiträge von Fahrbahnradler

    Musste ja mal wieder gesagt werden:

    Diese Dinge dürfen Radfahrer – was Autofahrer aufregt
    Die Aggressivität auf Hamburgs Straßen ist hoch: Radfahrer beschweren sich über rücksichtslose Autofahrer, Autofahrer bezweifeln, dass Radfahrer überhaupt…
    www.mopo.de
    Zitat

    Der MOPO hatten ADFC-Mitglieder Thomas Lütke und Markus Jaschinsky kürzlich über ihre Testfahrten mit dem „Open Bike Sensor“ berichtet, der per Ultraschall den Abstand zwischen Fahrrad und überholenden Autos misst. Mehr als 100 Testergebnisse zeigen in einigen Straßen bisher auf, dass Autos den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 Metern nicht einhalten. Die MOPO erreichte daraufhin eine Flut an Leserbriefen von erzürnten Autofahrern. Die Radfahrer wären kein Stück besser, immerhin drängelten sie sich bei einer roten Ampel rechts eng an den Kfz-Fahrzeugen vorbei.

    Anders als bei den Autos müssen sie hierbei allerdings nicht den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten, erklärt Polizeisprecherin Evi Theodoridou auf MOPO-Nachfrage, schränkt aber ein: „Ausreichender Raum ist nur gegeben, wenn ein gefahrloses Befahren durch die Radfahrer ohne Gefahr der Kollision mit den wartenden Fahrzeugen oder einem Bordstein gewährleistet.“

    Und jetzt bitte alle "erzürnten Aufofahrer" zur Nachschulung, ggf. MPU ...

    Ist jemandem aufgefallen, dass es unterschiedliche Interpretationen von "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" gibt?

    Interpretation 1: "das sind Flächen, die exklusiv dem Radverkehr gewidmet sind", das heißt: keine andere Verkehrsart ist zulässig

    Interpretation 2: "das sind Flächen, die vom Radverkehr benutzt werden dürfen oder müssen, auch wenn dort andere Verkehrsarten zulässig sind"

    Das kennen wir aus der Diskussion: Ist eine Verkehrsfläche mit VZ 240 [Zeichen 240] ein »Radweg«? Lesart 1 sagt nein, Lesart 2 sagt ja.

    Meines Wissens lehnen einige Foristen die Bezeichnung von VZ 240 [Zeichen 240] als »Radweg« kategorisch ab, weil dort Fußgänger legal herumgehen oder -stehen dürfen und man als Radverkehr ihnen faktisch nachrangig ist.

    bei einem temporär eingerichteten Haltverbot beträgt die Vorlauffrist immerhin ganze 72 Stunden

    Anmerkung eines Germanisten: das Wort "ganze" bedeutet in dieser grammatikalischen Konstruktion: "nur, lediglich".

    Du meinst sicherlich das Gegenteil. Dafür steht "volle" zur Verfügung: "volle 72 Stunden".

    Sehr häufiger Fehler in den letzten Jahren, auch in Profimedien.

    Deine erste Kritik unterstreiche ich doppelt und dreifach. Der Typ bringt es ja nich einmal fertig, die Äußerung "das Thema ist ausdiskutiert" bzw. "es ist schon alles gesagt" zu tätige, ohne es "mit den Worten [hier Name einer Koryphäe einsetzen] zu sagen" hinzuzusetzen.

    Ist das bei "systematischen Theologen" eigentlich eine Berufskrankheit?

    Wenn man sowas liest:

    Zitat

    So sei bereits im Juni diesen Jahres in einem anderen Fall gegen den Mann ermittelt worden. Damals soll er mit seinem Fahrzeug so nah auf eine Frau zugefahren sein, dass sich diese nur mit einem Sprung zur Seite habe retten können. Laut Polizei sei es im Anschluss zudem zu Beleidigungen gekommen. Auslöser für den Ausraster? Der Mann habe warten müssen, weil ein Lkw wenden wollte.

    Der Fall landete dem Bericht zufolge sogar bei der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren sei jedoch mit dem Verweis auf den möglichen Privatklageweg eingestellt worden, heißt es. Demnach reichte der Hergang des Vorfalls nicht aus, um dem Vorwurf der Nötigung weiter nachzugehen. "Im Lichte des aktuellen Vorfalls muss der Vorgang von damals nun sicher anders bewertet werden”, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

    ... dann fragt man sich, was in den Köpfen der Staatsanwaltschaft vorgeht und was in deren Dienstanweisungen steht. Warum soll jemand privat klagen (= Geld und Zeit investieren) müssen, damit der Staat eine Straftat verfolgt?

    Stell Dich auf das Schlimmste ein.

    Einen Wettbewerb im Sinne von "wenn mir Laden X nicht passt, gehe ich zehn Meter weiter bei Laden Y einkaufen" gibt es ja auf der Schiene nicht. Sondern: Da schreibt der Staat vor, dass der Regionalverkehr im Bundesland A an mindestens 3 verschiedene Anbieter gehen muss, selbst wenn es sich nur um eine Stadt handelt - nach dem Motto "auf der Stadtbahn fährt Firma A, auf der Ringbahn Firma B, auf Nord-Süd Firma C". Irre. Und im jeweiligen Gebiet gibt es dann nur diesen Anbieter. Das ist so, als gäbe es in BaWü nur Lidl, in Bayern nur Rewe, in NRW nur Aldi, in Hamburg nur Edeka ... und es wäre verboten, dass Edeka in München einen Laden aufmacht. Das ist "Wettbewerb auf der Schiene".

    Woran die Liberallalas und die etwas schrägen Grünen allerdings anknüpfen können, ist die qualitativ fragwürdige und in der B-Note unterirdische (arrogante bis unverschämte) Politik der DB, weshalb der Ruf "entreißt den Saboteuren und Versagern im Bahntower das Netz!" durchaus auf Zustimmung stößt. Da könnte ich jetzt stundenlang drüber schreiben, aber wir sind hier ja im Radverkehrsforum ...

    Wer weiterlesen mag:

    Konzepte für Schienenverkehr: Die Mär vom rettenden Wettbewerb
    Konzepte für Schienenverkehr: Private Bahnunternehmen konkurrieren im Fernverkehr, das Schienennetz bleibt staatlich? Der rettende Wettbewerb: ein Mythos.
    www.kontextwochenzeitung.de

    Doch, bestimmt. Die Radler kriegen eine auf'n Deckel, wegen Aufzeichnung und Veröffentlichung und so. Der Anwalt des SUV-Fahrers hat bestimmt schon eine Abmahnung formuliert und bietet an, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn sich die Radler entschuldigen...

    Noch schlimmer: einer der Radfahrer hat doch glatt den Stinkfeiner (interessant, was die Autokorrektur so fabriziert - muss ich mir merken!) gezeigt - beim Gestikulieren nach knappem Überholen. Man darf gespannt sein, was die StA als schlimmer wertet: einen Effenberger nach einem Engüberholen - oder ein Ausbremsen, einen Vomradholversuch zu Fuß und dann ein Abdrängen mit dem Auto als Reaktion auf den Effenberger oder die bloße Existenz von Radfahrern.

    Also EIN Unfall auf einer "Todesweiche" (Zitat "Morgenpost") hat als Konsequenz, dass dieses ganze Baukonzept gecancelt wird. ("Mopo"-Schlagzeile: "Vor diesen Radwegen haben Hamburger Angst")

    Hat es jemals eine derart schnelle und massive Reaktion gegeben, wenn Lkws einen auf dem Hochbord mit [Zeichen 237] [Zeichen 240] [Zeichen 241-30]fahrenden Radfahrer an einer Einmündung umgebracht haben? Wurde da gesagt: "Die Schilder müssen weg, Radfahrer gehören im Mischverkehr auf die Fahrbahn, Rechtsabbiegen verbieten oder zumindest nur mit getrennten Ampelschaltungen erlauben"?

    Bei solchem Handeln der Verwaltungen im Raum München muss ich immer wieder an den Beamten Alois denken, also den Engel Aloisius, der dafür verantwortlich ist, dass die übergeordneten Regeln leider noch nicht bei den irdischen Behörden angekommen sind. Lujasogi!