Beiträge von Fahrbahnradler

    Es geht nicht um "wir gegen sie". Genau dieses Lagerdenken führt zu ineffizienten Sektorzielen.

    Die Vermeidung von CO2 ist an sich schon teuer genug. Und die Vermeidung von CO2 ist an verschiedenen Stellen natürlich unterschiedlich teuer. Wenn jetzt alle Sektoren im kommenden Jahr gleich viel CO2 einsparen sollen, dann kostet das in einem Sektor natürlich mehr als in einem anderen.

    Wäre es da nicht sinnvoller, das Geld aus dem teureren Sektor in den billigeren zu verlagern? Dann könnte man dort zu den gleichen Kosten eine höhere Einsparung zu erreichen.

    Extrem billig ist die CO2-Einsparung übrigens, wenn man von Porsche auf Pinarello und von VW auf Stevens umsteigt. Und wenn ein Daimler 30 Sitzplätze und 50 Stehplätze bietet. :)

    Hier entfaltet [Zeichen 240] offenbar seine "eigentlich" gemeinte Wirkung:

    "Dieser Weg ist nur für Fußgänger und Radfahrer. Keine Gäule, keine Traktoren, keine Lambos."

    Vielleicht sollte man so ein Foto als Anschauungsmaterial nehmen, wenn Kommunalpolitikerinnen meinen, mit [Zeichen 240] auf der Nebenfläche einer Fahrbahn Radfahrern etwas Gutes zu tun. Denn auf dem obigen Foto hat das [Zeichen 240] nur die zitierte Wirkung - die vielleicht von den Gemeinderäten auch beabsichtigt ist -, aber eben nicht "Fahrbahnverbot". :)

    Man könnte ja vorher schreiben: "Liebe Straßenverkehrsbehörde(n), ich beabsichtige, am xx.xx. gegen yy Uhr die Brücke von Süd nach Nord mit einem Fahrrad zu überqueren. Anhand der örtlichen Verhältnisse und Beschilderung ergibt sich, dass ich das Fahrrad dazu auf der Fahrbahn schieben muss, weil alle anderen Optionen gegen die StVO und die von Ihnen installierte Beschilderung verstoßen würden. Da ich Anlass zu der Vermutung habe, dass Autofahrer in Unkenntnis dieser Regel mich belästigen oder gefährden werden, werde ich dabei eine Kamera laufen lassen. Ob es sich um eine Dashcam handelt oder um eine von NDR Extra3, ist noch nicht entschieden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung."

    Das ist das, was ich an dem Feature auch kritisiere. Die bestehenden Probleme der Fahrbahnweichen wurden betont, die bestehenden Probleme beim Hochbord wurden ignoriert.

    Und mehrmals dachte ich: "Ihr seid argumentativ so dicht dran, jetzt müsst ihr den Sack nur noch zumachen" - und statt der aufklärenden Conclusio kommt ein allgemeines "na, dann wird sich ja alles irgendwie ergeben" (indem Versprechungen für bare Münze genommen wurden).

    Musste ja mal wieder gesagt werden:

    Diese Dinge dürfen Radfahrer – was Autofahrer aufregt
    Die Aggressivität auf Hamburgs Straßen ist hoch: Radfahrer beschweren sich über rücksichtslose Autofahrer, Autofahrer bezweifeln, dass Radfahrer überhaupt…
    www.mopo.de
    Zitat

    Der MOPO hatten ADFC-Mitglieder Thomas Lütke und Markus Jaschinsky kürzlich über ihre Testfahrten mit dem „Open Bike Sensor“ berichtet, der per Ultraschall den Abstand zwischen Fahrrad und überholenden Autos misst. Mehr als 100 Testergebnisse zeigen in einigen Straßen bisher auf, dass Autos den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 Metern nicht einhalten. Die MOPO erreichte daraufhin eine Flut an Leserbriefen von erzürnten Autofahrern. Die Radfahrer wären kein Stück besser, immerhin drängelten sie sich bei einer roten Ampel rechts eng an den Kfz-Fahrzeugen vorbei.

    Anders als bei den Autos müssen sie hierbei allerdings nicht den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten, erklärt Polizeisprecherin Evi Theodoridou auf MOPO-Nachfrage, schränkt aber ein: „Ausreichender Raum ist nur gegeben, wenn ein gefahrloses Befahren durch die Radfahrer ohne Gefahr der Kollision mit den wartenden Fahrzeugen oder einem Bordstein gewährleistet.“

    Und jetzt bitte alle "erzürnten Aufofahrer" zur Nachschulung, ggf. MPU ...

    Ist jemandem aufgefallen, dass es unterschiedliche Interpretationen von "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" gibt?

    Interpretation 1: "das sind Flächen, die exklusiv dem Radverkehr gewidmet sind", das heißt: keine andere Verkehrsart ist zulässig

    Interpretation 2: "das sind Flächen, die vom Radverkehr benutzt werden dürfen oder müssen, auch wenn dort andere Verkehrsarten zulässig sind"

    Das kennen wir aus der Diskussion: Ist eine Verkehrsfläche mit VZ 240 [Zeichen 240] ein »Radweg«? Lesart 1 sagt nein, Lesart 2 sagt ja.

    Meines Wissens lehnen einige Foristen die Bezeichnung von VZ 240 [Zeichen 240] als »Radweg« kategorisch ab, weil dort Fußgänger legal herumgehen oder -stehen dürfen und man als Radverkehr ihnen faktisch nachrangig ist.

    bei einem temporär eingerichteten Haltverbot beträgt die Vorlauffrist immerhin ganze 72 Stunden

    Anmerkung eines Germanisten: das Wort "ganze" bedeutet in dieser grammatikalischen Konstruktion: "nur, lediglich".

    Du meinst sicherlich das Gegenteil. Dafür steht "volle" zur Verfügung: "volle 72 Stunden".

    Sehr häufiger Fehler in den letzten Jahren, auch in Profimedien.

    Deine erste Kritik unterstreiche ich doppelt und dreifach. Der Typ bringt es ja nich einmal fertig, die Äußerung "das Thema ist ausdiskutiert" bzw. "es ist schon alles gesagt" zu tätige, ohne es "mit den Worten [hier Name einer Koryphäe einsetzen] zu sagen" hinzuzusetzen.

    Ist das bei "systematischen Theologen" eigentlich eine Berufskrankheit?