Beiträge von Fahrbahnradler

    Ich bin beeindruckt von dieser Argumentation:

    Zitat

    Fahrradstraßen dürften nur dort eingerichtet werden, wo weniger als 400 Kraftfahrzeuge am Tag fahren oder dort, wo es mehr Radverkehr als Autoverkehr gibt.

    Brücken dürfen nur dort gebaut werden, wo mehr Menschen schwimmen als Krokodile oder Piranhas.

    Merken die eigentlich nix?

    Einerseits: Wenn es mehr Radverkehr als Autoverkehr gibt - also wie in Kopenhagen oder den Niederlanden - dann braucht's keine "Fahrradstraßen" mehr, dann merkt jeder Depp hinterm Lenkrad, dass er hier nur geduldeter Gast ist und auf Samtpfoten umherzuschleichen hat, und sucht sich eine Alternative.

    Andererseits: es sollen doch nur, sagen wir, 10 von 800 Straßen umgewidmet werden. Dann wird man ja, vernünftige Planung vorausgesetzt, nach einiger Zeit schon feststellen, dass dort mehr Radverkehr als Autoverkehr unterwegs ist ... durch Verlagerung.

    In beiden Fällen muss man anhalten. In beiden Fällen gefährdet man niemanden, wenn man trotzdem fährt (beim linken Bild würde man rechtzeitig sehen, wenn von links ein Radfahrer kommt). Fußgänger dürften in beiden Fällen weitergehen.

    Das ist doch ein wunderbares Beispiel.

    Wer nach halblinks will, darf - nein: muss! - an der roten Generalampel vorbeifahren, weil er nur dann bei Kombischeibengrün die nach rechts weiterführende Fahrbahn überqueren kann.

    Dann kann er aber nicht anhalten müssen, wenn er hinter der roten Generalampel auf dem [Zeichen 240]weiterfahren will.

    Würde er vor der roten Generalampel anhalten (wo? Da ist keine Haltelinie ...), würde er die nach halblinks abbiegen wollenden Radfahrer blockieren.

    Ich stelle mir es ziemlich lustig vor, dort ein Video zu drehen, wie es aussieht, wenn bei nennenswertem Radverkehrsaufkommen die nach halbrechts fahrenden Radler die rote Generalampel respektieren...

    Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.

    Aber diese Ampel regelt doch nur das Überqueren der Fahrbahn der Querstraße, nicht das Fortsetzen des Weges auf dem Hochbord! Sonst dürfte kein Fußgänger bei roter Geradeaus-Ampel nach rechts auf dem Bürgersteig weitergehen!

    Wenn das ein unabhängig geführter Gehweg ist, dann hat man da als Radfahrer gegenüber dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang wegen §10 StVO. Daher ist das [Zeichen 205] zwar überflüssig und damit auch unzulässig, aber wenn ich mir meine radfahrenden Verkehrsteilnehmer anschaue, denke ich, dass ein zusätzlicher Hinweis manchmal nicht schaden kann. Die Vorfahrtregel rechts-vor-links kommt dort wegen §10 nicht zum Tragen.

    Aber das 205er zeigt doch an, dass man dem Radverkehr auf dem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]Vorfahrt gewähren muss, dass also nicht einfach dem von links nach rechts auf dem Hochbord fahrenden Radverkehr vors Rad gebrettert werden darf.

    ;)

    Zwar nicht Hamburg, aber kurz hinter der Landesgrenze: Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Jugendlichen

    Ein älterer Kraftfahrer hat keine Lust auf Stau, fährt auf dem Geh- und Radweg um den Kreisverkehr herum und überfährt dabei zwei junge Frauen mit ihren Fahrrädern. Das muss wohl hier passiert sein.

    Das geht auch mit einer 34-jährigen Frau:

    https://www.mopo.de/im-norden/lueb…zistin-37183954

    Abgesehen vom Bundesland gibt es noch eine weitere Gemeinsamkeit:

    Norderstedt:

    Zitat

    Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr um 14:50 Uhr ein Skoda Fabia die Falkenbergstraße in Richtung Harksheide und hier in den Kreisverkehr.

    Lübeck:

    Zitat

    Hier war eine 34-Jährige mit ihrem Skoda Fabia auf der Hüxtertorallee unterwegs.

    Ich finde, das ist ein schönes Beispiel für unser heutiges Dilemma: Frau Lienhard und Co. wollen nicht auf der Fahrbahn fahren, weil sie wissen, was sie dort erwartet: Ein Autoverkehr, dem 50+ Jahre suggeriert wurde, dass die Fahrbahn ihm allein gehört und der deshalb mit Fahrradfahrern überhaupt nicht umgehen kann.

    Sie würden es bevorzugen, wenn sie und alle anderen weiterhin auf einem kombinierten Geh/Radweg(?) fahren müssten (aus ihrer Sicht dürften), auch wenn das absolut nicht zukunftsfähig ist.

    Eine radikale Einschränkung des Autoverkehrs (z.B. Temp 20) und Mischverkehr - vielleicht sogar Vorrang von Radverkehr und Fußgängern vor den Autos - wollen sie evtl. gar nicht.

    Und wenn Frau Lienhard und Co. dann vom Hochbord aus die Fahrbahn queren müssen und dabei von einem unachtsamen Autofahrer umgenietet werden, sagen sie womöglich noch "Ich hab' ja immer gesagt, dass die Fahrbahn gefährlich ist".

    Du hast freundlicherweise und vermutlich auch wohlweislich :) den pädagogischen Zeigefinger weggelassen ("Ihr Presseorgan könnte dazu beitragen, den Stader Bürgern die Verkehrsregeln zu erläutern"), den ich bei sowas gerne im Gepäck habe. Aber es ist halt eine blöde Situation, den Leuten sagen zu müssen: "Ihr habt 23 Jahre lang so ziemlich alles falsch gemacht, was ihr falsch machen konntet; ihr habt euch von der Straßenverkehrsbehörde hinters Licht führen lassen; und kein Redakteur hat es für nötig gehalten, sich sachkundig zu machen und die Dinge klarzustellen" ...

    Das einzig komplexe daran ist, dass die Fahrwege sich an dutzenden Stellen kreuzen. Funktioniert mit wenig bis mäßig Radverkehr. Und jetzt stellen wir uns mal 100 Radler pro Grünphase aus jeder in jede Richtung vor.

    In Deutschland wärs wahrscheinlich eine Einmündung mit Mischverkehr und die Brücke mündet als Radweg in den Zweirichtungsradweg der Hauptstraße ein. zwei Straßen mit Mischverkehrs und Zweirichtungsradwege entlang der Hauptstraße.

    VZ 205 ;)

    Das ist ein Kreisverkehr, oder? Da ist die Regelung bei uns identisch.

    aber ich habe in D noch kein VZ 205 bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr gesehen