Beiträge von Fahrbahnradler

    Man könnte aus dem im taz-Artikel zitierten BVerwG-Urteil von 1996 folgern, dass bis dahin das Parken im öffentlichen Straßenraum »über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen« nicht erlaubt war.

    Zitat

    Als das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem Fall des Bremer Kaufmanns betraut wurde, sollte es die Frage klären, ob Parken Gemeingebrauch sei oder nicht. Im Urteilsspruch vom 4. März 1966 heißt es im Wortlaut: „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der fünfziger Jahre ist das Automobil in der Bundesrepublik (…) zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert.“

    Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“

    ÖBB und Bahnverbindung über den Brenner: die Luft wird dünner

    https://archive.is/a7jMB

    Zitat

    Frank Wessel vom ADFC Bayern berichtet, ihm sei vor sechs Jahren bei der Vorstellung der neuen Railjet-Züge auf der Bahntechnikmesse Innotrans in Berlin sofort aufgefallen, dass zunächst gar keine Stellplätze für Fahrräder vorgesehen waren. "Ich habe natürlich nach dem Warum gefragt", erzählt Wessel, "und bekam die Antwort, daran habe man nie gedacht."

    Wie 2016, als wir bei der Vorstellung der NightJets als Nachfolger für die DB-Nachtzüge die ÖBB fragten, wie das mit der Fahrradmitnahme sei. Antwort: Verständnislosigkeit beim ÖBB-Chef.

    Vor den Augen der Mutter: Kind auf Zebrastreifen von Auto erfasst
    In Neuengamme ist es am Samstagmittag zu einem schrecklichen Unfall gekommen. Ein Kind wurde auf dem Zebrastreifen von einem Auto erfasst und schwer
    www.mopo.de
    Zitat

    Wie die Polizei auf MOPO-Nachfrage sagte, seien eine Mutter und ihr Sohn (6) jeweils mit dem Fahrrad am Neuengammer Hausdeich Ecke Heinrich-Stubbe-Weg unterwegs gewesen. An einem Zebrastreifen stiegen beide vom Rad, um die Straße zu überqueren.

    Ein herannahendes Auto erfasste das Kind und verletzte es schwer. Die Autofahrerin hatte es offenbar übersehen, sie erlitt einen Schock.

    Neuengammer Hausdeich · Hamburg
    Hamburg
    www.google.de

    Bei der frei lesbaren Konkurrenz gefunden:

    »Der Verteidiger verlangt Freispruch: „Die Polizei muss sich nicht alles gefallen lassen. Er vertraute darauf, dass der Radfahrer anhält und nicht umfällt, wenn er ihm den Weg abschneidet.“«

    Ich weiß ja nicht, was dieser Verteidiger geraucht hat, aber ...

    https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/presse/halver-…rschulgruppe-an


    Geht natürlich gar nicht... auf der anderen Seite hätten die Polizisten ihr Recht auf Kontrolle auch nicht durchsetzen müssen, dann wäre nichts passiert. Strafmildernd dürfte sich für die Frau auswirken, dass die Polizisten mit ihrer Reflektorjacke auf ihr Recht pochenden Radfahrern zum Verwechseln ähnlich sahen.

    Da haben die Vorschulkinder mal wirklich was gelernt.

    Ich versuche mir das mal vorzustellen:

    Man wohnt in Nr. 18 und möchte die Nachbarn in Nr. 16 besuchen, 20 Meter links der Haustür.

    Der einzige Gehweg ist auf der gegenüberliegenden Seite.

    Direkt an der eigenen Hauswand parken Autos dicht an dicht.

    Man soll sich jetzt also eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos suchen, dort die Fahrbahn überqueren, auf dem jenseitigen Gehweg ungefähr 20 Meter laufen und dann wieder eine Lücke zwischen parkenden Autos suchen, um möglichst auf der Höhe von Nr. 16 wieder auf die richtige Seite zu wechseln, sich dort zwischen den parkenden Autos durchzuquetschen und das Haus zu betreten.

    Das ist doch einfach nur irre.

    Ich schrieb den NDR zu diesem Beitrag an. Gerade kommt die Antwort:


    Kannste Dir nicht ausdenken, sowas. "aus der Sicht der Lkw-Fahrer" - im doppelten Sinne. Und im nächsten Satz behaupten sie, nicht aus der Sicht des Fahrers gefilmt zu haben, damit man den toten Winkel - den es nicht gibt - sieht.

    Und dann noch das illegale Abbiegen mit Todesfolge in die Schublade "passt halt auf, ihr blöden Radfahrer, warum erdreistet ihr Euch, auf einem Radweg geradeaus zu fahren, wenn 2 Meter links von Euch ein Bus illegal rechts abbiegt?" zu packen - einfach grauenhaft.

    Die haben nichts begriffen.

    Die Anwohner können sich bei den Rambo-Autlern bedanken, die so viele Radfahrer über den Haufen gefahren haben, dass das Gericht die Reißleine gezogen hat:

    Zitat

    Aus einer Statistik der Polizei aus dem Juni des vergangenen Jahres gehe hervor, dass es in der Handjerystraße in einem Zeitraum von 40 Monaten zu 198 Unfällen kam. Davon ereigneten sich 136 Kollisionen, weil der Sicherheitsabstand nicht ausreichte. An 22 Unfällen waren Radfahrer beteiligt.

    Aufgrund der besonderen Umstände wäre es „zwingend erforderlich“, die Handjerystraße als Fahrradstraße auszuweisen, bilanzierte das Gericht. Die Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung reichten dort nicht aus, die Radfahrer ausreichend zu schützen. Dass es notwendig sei, die nutzbare Fahrbahn zu verbreitern und Radfahrern den Vorrang einzuräumen, „liegt auf der Hand“.

    Ich meinte gar nicht das - minimale - Einlenken, sondern dass er auf dem Breitstrich steht. Er hat also den Abstand zu den Radfahrern so weit verringert, dass er den ihnen zugewiesenen Verkehrsraum einengt.

    Und natürlich das zu weite Vorfahren.

    Grandios auch der Lkw-Fahrer, der sich verblüfft und schockiert darüber zeigt, dass Radfahrer mit 20 oder 25 km/h angerauscht kommen. Was erlaube Wissing???

    Gelernt hat auch der Polizist etwas: die meisten Radler fahren nicht zum Vergnügen oder um in 200 m Entfernung beim Bäcker Brötchen zu holen, sondern zur Arbeit und zur Schule. Dann hat die Aktion ja etwas gebracht.

    Warum die Radfahrerin aber nicht gesagt hat "da isser doch, der gelbe Punkt!" begreife ich nicht.

    Woran erkennt denn der rechtsseitig Radelnde, dass ihm ab dieser Stelle jemand legal entgegenkommen darf?

    Und da an der nächsten Kreuzung kein Blauschild steht, sondern nur dieses [Zusatzzeichen 1022-10], gilt ja die gesamte Breite von Bordstein bis Wiese/Hauswand als "Gehweg, Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt". Radlinge dürften also die gesamte Breite nutzen.

    Anders wenn man rechtsseitig fährt: da sieht es aus wie ein Angebotsradweg, also darf man nur auf diesem fahren, aber dafür auch schneller als 6 km/h. Ganz schön verwirrend für Radler und Fußgänger; im Begegnungsverkehr müsste dann quasi der linksseitig Fahrende nach links ausweichen, wenn zwischen rechtsseitigem Radler und Bordstein nicht genügend Platz ist, denn der rechtsseitig Radelnde darf ja nicht nach rechts.

    Eine Ortsbefahrung mit Politik, STVB, Pozilei und Presse stelle ich mir lustig vor :)