Strafmaß?
Permanente Stilllegung des Kfz und Verschrottung der Überreste.
Strafmaß?
Permanente Stilllegung des Kfz und Verschrottung der Überreste.
ZitatDie Einsatzkräfte vermuten, eine mögliche Ursache könne ein heißer Katalysator gewesen sein. Dabei sind Temperaturen von bis zu 300 Grad möglich. Auch das Stoppelfeld um die Autos herum brannte auf einer Fläche von rund 20.000 Quadratmetern.
Karma is a bitch.
Also wenn ich
ZitatEin Autofahrer setzte zum Überholmanöver an – wohl genau in dem Moment, in dem die Bahn wieder anfuhr.
lese, dann hätte er das "Ansetzen zum Überholen" einfach abbrechen und hinter der Bahn wieder einscheren können.
Da ich aus Spanien von fast überall diese kleinen, von den Behörden aufgestellten Schilder "velocidad controlada por radar" kenne, kann ich nachvollziehen, warum die Behörden in Bayern keine Handhabe sehen.
Aber könnten nicht der ADFC, der FUSS e.V. oder andere sich einfach so an diese und jene, also an möglichst viele Straßen stellen und sowas wie "Radar 30/50/70 (was immer da gilt) auch hier!" auf Schildern hochhalten?
Denn offenbar bewirken solche Schilder (im Gegensatz zu den gelben Ortsschildern oder den runden mit Zahlen drauf), dass bestimmte Autofahrer sich an die Regeln halten ...
... und da das Auto von rechts kam ...
Ein Ausbruch von Autowahn:
»Politiker, der im Hauptberuf selbst Geschäftsführer eines Schmuckgeschäfts ist.«
Ah ja.
»Deren Publikum erwarte Parkplätze direkt vor der Filiale, und zwar in ausreichender Menge.«
Dann soll er seine Filiale neben einem Baumarkt aufmachen. Die haben viele Parkplätze.
(Und viel Werkzeug ...)
Ich bin erstaunt, dass da erst ein Youtuber daherkommen muss. Was machen das Verbraucherschutzministerium und der TÜV eigentlich so beruflich?
Zitat"Wir haben aus dem ADFC-Fahrradklimatest gelernt, dass beispielsweise das Thema Falschparken auf Radwegen als sehr problematisch empfunden wird", meint der Bürgermeister.
Dass das Blockieren der zugewiesenen Fahrtrasse durch Autos real sehr problematisch ist, das ist diesem Bürgermeister bis zur Lektüre dieses Klimatests offenbar nie in den Sinn gekommen.
Unerscheide bitte zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz bzw. daraus folgend zwischen vernachlässigbarer kleiner und riesiger Wiederholungsgefahr.
Na ja, ich hätte jetzt zwischen Zeitverlust und Tötung unterschieden.
Und ich möchte wetten, dass der Typ mit der Tür das immer so macht.
150 Tagessätze = fünf Monate. Das bekamen auch einige Leute fürs Festkleben auf der Fahrbahn. Allerdings nicht zum Arbeitslosen-Tarif von 10 Euro täglich, sondern als Knast, ohne Bewährung.
... und wenn man dann anruft beim Revier, bekommt man die Frage gestellt, ob man vom Fach sei ...
Mit dem Unterton "Wie erdreisten Sie sich, so etwas in Frage zu stellen?"
Ich hatte heute ein Telefonat mit Herrn Batzel - er hatte auf meine Mail geantwortet.
Ja, hm, das hätte man in der Tat anders schreiben können, der Kollege habe viel zu tun gehabt (in der Nähe war ein anderer Vorfall).
Er hat begriffen, worum es geht; vielleicht hilft die Sensibilisierung ja.
Hmm, nehmen wir mal die Verkehrsminister seit dem Anschluss des Reichsbahngebietes.
Man muss allerdings dazu sagen, dass das Ministerium meist "und ..." hieß: und Bauwesen, und Digitales und so weiter.
Friedrich Zimmermann (CSU) - Jura, VWL, NSDAP-Mitgliedsnummer 9.532.916
Günther Krause (CDU) - Diplomingenieur Bauwesen
Matthias Wissmann (CDU) - Jura, VWL, Politik (den habe ich noch als Flugblattverteiler des RCDS erlebt)
Franz Müntefering (SPD) - Industriekaufmann
Reinhard Klimmt (SPD) - Musiker, Historiker
Kurt Bodewig (SPD) - Wohnungskaufmann
Manfred Stolpe (SPD) - Jurist
Wolfgang Tiefensee (SPD) - Fachingenieur für Informatik
Peter Ramsauer (CSU) - Müller, BWL
Alexander Dobrindt (CSU) - Soziologe
Christian Schmidt (CSU) - Jurist
Andreas Scheuer (CSU) - Lehrer, Politologe
Volker Wissing (FDP) - Jurist
Und dann sind die auch noch Faktencheck-resistent ... aber keinen Anlass für eine Untersuchung der Fahrtauglichkeit des Autofahrers sehen.
Camper würden einen VW-Bus niemals als "Wohnmobil" bezeichnen. Sondern das Ding ist ein "Campingbus". Ich hatte ja neulich das Beispiel Fiat 238 von Weinsberg gepostet, der mit dem "Flügelmutter-Konzept" beworben wurde: die gesamte Camping-Ausstattung konnte eigenhändig ein- und ausgebaut werden, sodass dieses Fahrzeug mo-fr als Handwerkerkarre und sa/so bzw. im Urlaub als Campingbus dienen konnte.
Und wenn man die Szene kennt, dann hat man eben alles: vom Ausbau eines Hochdachkombis zum Mini-Camper über diese Campingbusse auf VW-Caravelle-Basis, dann die Versionen mit Hochdach (gerne: Ford Nugget), und irgendwann sind wir bei den Abmessungen und Designs gelandet, bei denen ein Lkw-Führerschein nötig ist.
Dazwischen gibt es noch die Sonderversion: Camping-Kabine mit Stützen für Pickups. Da steht dann im Alltag der Pickup (z. B. der Amarok*) an der Straße und die Kabine auf dem Grundstück, aber für den Ausflug/Urlaub wird sie aufgesetzt. Und dann steht die Karre eine Nacht mit Kabine vor dem Haus, weil beladen und am nächsten Tag losgefahren wird. Wie soll dann die Gebühr berechnet werden?
Mein Tipp: Wenn die alles, vom ausgebauten Caddy bis zum 7,49-Tonner Schlachtschiff als "Wohnmobil" mit demselben Preis belegen wollen und somit für den gezeigten Bulli das 3,5-fache eines Seat Alhambra verlangen, während ansonsten nach Gewicht gestaffelt wird, geht das ganze vor Gericht und wird einkassiert.
* Siehe den legendären jamaikanischen Konter
ZitatFür die Polizei war der Unfall laut Sprecherin ein klassischer Fahrfehler.
Jo, schon klar. Kommt ja jeden Tag zigmal vor.
Im Zusammenhang mit der "großen" Verkehrspolitik - auch in kleinen Gebieten und Gemeinden - kann ich die Blog-Beiträge von Heiner Monheim empfehlen:
Prof. Dr. Heiner Monheim – Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene
Demnächst folgen Beiträge zu urbanen Seilbahnen, Geschichte des Straßenbaus und Verkehrswende allgemein.
Die Beiträge der anderen Autoren* kann ich natürlich auch empfehlen, insbesondere die Grundsatz-Artikel des kürzlich leider verstorbenen Winfried Wolf; wir haben uns entschlossen, etliche Artikel, die auf seiner Website online abrufbar sind, auf diesem Blog neu zu publizieren.
* Disclaimer: Ich bin der Samstags-Kolumnist mit dem Schwerpunkt Nachtzüge und Einsprengseln aus Heilbronn.
ZitatHalteverbot nur für Radfahrer, die in der Einbahnstraße hin und herfahren.
Oder: Halteverbot, weil hier Radfahrer in beiden Richtungen fahren.
Oder: Das Halteverbot gilt für Autofahrer nur rechts vom Schild, aber für Radfahrer auch links ...
Ja, wie gesagt: nicht alles richtig. Allerdings ist im OWi-Tatbestandskatalog die Nichtbenutzung eines Schutzstreifens enthalten. Eine indirekte Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, was aber voraussetzen würde, dass Schutzstreifen nicht vollständig in der Dooring-Zone liegen.
Wie ich sehe, hat der Wochenblatt-Redakteur dazugelernt. Und wenn dann noch die klarstellende Ergänzung durch einen Fachmann publiziert wird ...