Beiträge von Fahrbahnradler

    Zitat

    Die Einsatzkräfte vermuten, eine mögliche Ursache könne ein heißer Katalysator gewesen sein. Dabei sind Temperaturen von bis zu 300 Grad möglich. Auch das Stoppelfeld um die Autos herum brannte auf einer Fläche von rund 20.000 Quadratmetern.

    Karma is a bitch.

    Da ich aus Spanien von fast überall diese kleinen, von den Behörden aufgestellten Schilder "velocidad controlada por radar" kenne, kann ich nachvollziehen, warum die Behörden in Bayern keine Handhabe sehen.

    Aber könnten nicht der ADFC, der FUSS e.V. oder andere sich einfach so an diese und jene, also an möglichst viele Straßen stellen und sowas wie "Radar 30/50/70 (was immer da gilt) auch hier!" auf Schildern hochhalten?

    Denn offenbar bewirken solche Schilder (im Gegensatz zu den gelben Ortsschildern oder den runden mit Zahlen drauf), dass bestimmte Autofahrer sich an die Regeln halten ...

    Ich hatte heute ein Telefonat mit Herrn Batzel - er hatte auf meine Mail geantwortet.

    Ja, hm, das hätte man in der Tat anders schreiben können, der Kollege habe viel zu tun gehabt (in der Nähe war ein anderer Vorfall).

    Er hat begriffen, worum es geht; vielleicht hilft die Sensibilisierung ja.

    Hmm, nehmen wir mal die Verkehrsminister seit dem Anschluss des Reichsbahngebietes.

    Man muss allerdings dazu sagen, dass das Ministerium meist "und ..." hieß: und Bauwesen, und Digitales und so weiter.

    Friedrich Zimmermann (CSU) - Jura, VWL, NSDAP-Mitgliedsnummer 9.532.916

    Günther Krause (CDU) - Diplomingenieur Bauwesen

    Matthias Wissmann (CDU) - Jura, VWL, Politik (den habe ich noch als Flugblattverteiler des RCDS erlebt)

    Franz Müntefering (SPD) - Industriekaufmann

    Reinhard Klimmt (SPD) - Musiker, Historiker

    Kurt Bodewig (SPD) - Wohnungskaufmann

    Manfred Stolpe (SPD) - Jurist

    Wolfgang Tiefensee (SPD) - Fachingenieur für Informatik

    Peter Ramsauer (CSU) - Müller, BWL

    Alexander Dobrindt (CSU) - Soziologe

    Christian Schmidt (CSU) - Jurist

    Andreas Scheuer (CSU) - Lehrer, Politologe

    Volker Wissing (FDP) - Jurist

    Camper würden einen VW-Bus niemals als "Wohnmobil" bezeichnen. Sondern das Ding ist ein "Campingbus". Ich hatte ja neulich das Beispiel Fiat 238 von Weinsberg gepostet, der mit dem "Flügelmutter-Konzept" beworben wurde: die gesamte Camping-Ausstattung konnte eigenhändig ein- und ausgebaut werden, sodass dieses Fahrzeug mo-fr als Handwerkerkarre und sa/so bzw. im Urlaub als Campingbus dienen konnte.

    Und wenn man die Szene kennt, dann hat man eben alles: vom Ausbau eines Hochdachkombis zum Mini-Camper über diese Campingbusse auf VW-Caravelle-Basis, dann die Versionen mit Hochdach (gerne: Ford Nugget), und irgendwann sind wir bei den Abmessungen und Designs gelandet, bei denen ein Lkw-Führerschein nötig ist.

    Dazwischen gibt es noch die Sonderversion: Camping-Kabine mit Stützen für Pickups. Da steht dann im Alltag der Pickup (z. B. der Amarok*) an der Straße und die Kabine auf dem Grundstück, aber für den Ausflug/Urlaub wird sie aufgesetzt. Und dann steht die Karre eine Nacht mit Kabine vor dem Haus, weil beladen und am nächsten Tag losgefahren wird. Wie soll dann die Gebühr berechnet werden?

    Mein Tipp: Wenn die alles, vom ausgebauten Caddy bis zum 7,49-Tonner Schlachtschiff als "Wohnmobil" mit demselben Preis belegen wollen und somit für den gezeigten Bulli das 3,5-fache eines Seat Alhambra verlangen, während ansonsten nach Gewicht gestaffelt wird, geht das ganze vor Gericht und wird einkassiert.

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    * Siehe den legendären jamaikanischen Konter

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    auf die Vorwürfe, der VW-Superbowl-Spot
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    sei "kulturelle Aneignung")

    Im Zusammenhang mit der "großen" Verkehrspolitik - auch in kleinen Gebieten und Gemeinden - kann ich die Blog-Beiträge von Heiner Monheim empfehlen:

    Prof. Dr. Heiner Monheim – Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene

    Demnächst folgen Beiträge zu urbanen Seilbahnen, Geschichte des Straßenbaus und Verkehrswende allgemein.

    Die Beiträge der anderen Autoren* kann ich natürlich auch empfehlen, insbesondere die Grundsatz-Artikel des kürzlich leider verstorbenen Winfried Wolf; wir haben uns entschlossen, etliche Artikel, die auf seiner Website online abrufbar sind, auf diesem Blog neu zu publizieren.

    * Disclaimer: Ich bin der Samstags-Kolumnist mit dem Schwerpunkt Nachtzüge und Einsprengseln aus Heilbronn.

    Zitat

    Halteverbot nur für Radfahrer, die in der Einbahnstraße hin und herfahren.

    Oder: Halteverbot, weil hier Radfahrer in beiden Richtungen fahren.

    Oder: Das Halteverbot gilt für Autofahrer nur rechts vom Schild, aber für Radfahrer auch links ... ;)

    Ja, wie gesagt: nicht alles richtig. Allerdings ist im OWi-Tatbestandskatalog die Nichtbenutzung eines Schutzstreifens enthalten. Eine indirekte Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, was aber voraussetzen würde, dass Schutzstreifen nicht vollständig in der Dooring-Zone liegen.

    Wie ich sehe, hat der Wochenblatt-Redakteur dazugelernt. Und wenn dann noch die klarstellende Ergänzung durch einen Fachmann publiziert wird ... :)