Es gibt übrigens bei der Entfernungspauschale sehr wohl eine Deckelung. Und zwar bei 4.500 Euro jährlich.
Diese Deckelung wird aber aufgehoben, sobald man ein Kfz benutzt.
So steht es in § 9 Absatz 1 Ziffer 4 EStG.
§ 9 EStG - Einzelnorm
Zitat
ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt
Dieser Satz müsste ehrlicherweise heißen "soweit der Arbeitnehmer behauptet, dass er einen eigenen ..."
Wieso Deckelung bei 4.500 Euro? Ganz einfach - das ist der Preis der "schwarzen Mamba":
Man kann 4.500 Euro auch durch 225 Arbeitstage teilen und kommt auf 20 Euro pro Tag. Das entspräche bei durchgehend 30 Cent pro km einer einfachen Entfernung von 67 Kilometern; dank der Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer sind es derzeit 57 einfache Entfernung.
Wer 100 km pendelt (also zum Beispiel Hamburg-Kiel), kann bei Autobenutzung täglich 36,40 Euro ansetzen, bei 225 Tagen im Jahr sind das 8.190 Euro.
Fährt der Mensch Bahn, wird bei 4.500 Euro gedeckelt. Das ergibt, sofern überhaupt Steuern gezahlt werden, eine Steuerersparnis von 630 bis 2.025 Euro. Da bleibt nach 12*49 Euro D-Ticket noch ein bisschen was übrig.