Beiträge von Fahrbahnradler

    https://www.wuppertaler-rundschau.de/stadtteile/hec…t_aid-103794833


    Triggerwarnung, sensible Inhalte. Hier werden Zwangsmaßnahmen an einem notparkenden Auto vollzogen.

    "Aber da kommt man doch noch dran vorbei"!

    Wenn der so auf Fahrradspuren oder Gehwegen geparkt hat, kam bestimmt noch nie ein Abschlepper ... Aber kaum muss der richtige Verkehr (c) mal das erleben, was das Gewürm dauernd vorfindet, geht der Skandal ab.

    Der ganze Artikel ist halt der übliche "Fahrt mit dem Auto oder sterbt!"-Tenor.

    Warum nicht das ganze positiv formulieren? "Deutsche Straßen sind so sicher wie noch nie, es gibt jedoch Möglichkeiten, das persönliche Restrisiko zu minimieren, von einem unaufmerksamen Autofahrer übersehen zu werden."

    ... legale Möglichkeiten ... ;)

    manche effektiven Alternativen zur helltönenden Glocke sind ja nicht erlaubt ...

    Es gibt übrigens bei der Entfernungspauschale sehr wohl eine Deckelung. Und zwar bei 4.500 Euro jährlich.

    Diese Deckelung wird aber aufgehoben, sobald man ein Kfz benutzt.

    So steht es in § 9 Absatz 1 Ziffer 4 EStG.

    § 9 EStG - Einzelnorm

    Zitat

    ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt

    Dieser Satz müsste ehrlicherweise heißen "soweit der Arbeitnehmer behauptet, dass er einen eigenen ..."

    Wieso Deckelung bei 4.500 Euro? Ganz einfach - das ist der Preis der "schwarzen Mamba":

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    Man kann 4.500 Euro auch durch 225 Arbeitstage teilen und kommt auf 20 Euro pro Tag. Das entspräche bei durchgehend 30 Cent pro km einer einfachen Entfernung von 67 Kilometern; dank der Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer sind es derzeit 57 einfache Entfernung.

    Wer 100 km pendelt (also zum Beispiel Hamburg-Kiel), kann bei Autobenutzung täglich 36,40 Euro ansetzen, bei 225 Tagen im Jahr sind das 8.190 Euro.

    Fährt der Mensch Bahn, wird bei 4.500 Euro gedeckelt. Das ergibt, sofern überhaupt Steuern gezahlt werden, eine Steuerersparnis von 630 bis 2.025 Euro. Da bleibt nach 12*49 Euro D-Ticket noch ein bisschen was übrig.

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009475.pdf

    Frage:

    Zitat

    13. Wie viele und welche Bahnhöfe in Deutschland (bitte nach Ländern, ggf. Landkreis und Größenkategorie differenziert aufschlüsseln) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über

    a) einfache Fahrradstellplätze,

    b) Fahrradparkhäuser oder überdachte Unterstellmöglichkeiten,

    c) Ladepunkte für E-Bikes,


    Antwort:

    Zitat

    Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen sind Teil des ruhenden Verkehrs.

    Aha. Und was heißt das in der Praxis?

    Zitat

    Der Bund hat eine Zuständigkeit für Bahnhöfe ausschließlich im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, das eine Förderung ausschließlich der Schieneninfrastruktur des Bundes (und von Bahnhöfen, soweit diese betriebsnotwendig für das Funktionieren dieser Infrastruktur sind) erlaubt. Die Zuständigkeit für die Fahrradinfrastruktur, wie z. B. die Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser, fällt daher grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Demzufolge liegen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor. Nach Auskunft der DB AG können die seitens der DB Station&Service AG bekannten Fahrradabstellanlagen und -stellplätzen inkl. Stellplätzen mit gesichertem Zugang je Bundesland der Anlage 5 entnommen werden.* Eine systemische Auswertung von Ladepunkten für E-Bikes wird nach Auskunft der DB AG nicht geführt.

    * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9475 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

    BundeslandAnlagenHochrechnung Stellplätzedv. Stellplätze mit gesichertem Zugang
    Bayern1.57398.4354.433
    Nordrhein-Westfalen1.61370.62226.430
    Niedersachsen95651.56815.118
    Schleswig-Holstein30618.6043.312
    Brandenburg38826.1151.597
    Hamburg3099.6731.485
    Sachsen4309.441434
    Baden-Württemberg1.87859.1467.718
    Bremen665.6273.520
    Sachsen-Anhalt1475.552837
    Thüringen1153.06650
    Hessen1.05624.0982.272
    Rheinland-Pfalz41912.2141.204
    Berlin84119.69726
    Saarland5069535
    Mecklenburg-Vorpommern2365.515290
    Summe10.383420.06868.761

    68.761 Stellplätze gesichertem Zugang - ich bin beeindruckt. Das sind ja fast doppelt so viele wie an den Bahnhöfen von Amsterdam und Utrecht zusammen ... und das bei nur der 65-fachen Einwohnerzahl ...

    Kuscheljustiz.

    Die aber von den einschlägigen Medien nicht entsprechend skandalisiert wird. Und da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, wäre doch mal der Regierende und seine Verkehrssenatorin zu fragen, ob sie der Staatsanwaltschaft den Auftrag gegeben haben, einen notorischen Gesetzesbrecher ("prall gefüllte Akte in Flensburg") für das Inkaufnehmen der Tötung eines Menschen quasi straffrei davonkommen zu lassen - denn das was der bekommen hat, entspricht doch eher dem Umnieten einer Laternenpfahls

    Stimmt schon. Aber die Option mal eben 2 km rückwärts zu fahren, um die Beschilderung zu überprüfen, bevor die Situation aufgelöst wird, hatte er eben auch nicht.

    Ob er sich auf eine Abklärung vor Ort über Google Maps o.ä. wohl eingelassen hätte? :)

    Hat sich dann so verhalten wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmer, die man auf Fehlverhalten anspricht. Menschlich, aber nicht unbedingt professionell.

    In einer idealen Welt würde er jetzt persönlich zurückmailen, sorry, hab's überprüft, lag verkehrt, nächstes Mal bin ich schlauer.

    Alter Witz:

    Streit zwischen Bürger und Vertreter der Obrigkeit. Bürger: "Aber nehmen Sie doch Vernunft an!" - "Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen!"

    Eine dreiarmige Verkehrsanlage als Radfahrerhölle. Da hängt ja nicht mal ein Hinweis, wie Radfahrer bitte "geradeaus" fahren sollen, was hier baulich als Linksabbiegen angelegt ist. Kein [Zeichen 138-10] als Warnhinweis für Kfz-Führer, dass dort möglicherweise Radler den [Zeichen 240] verlassen, weil er nicht da hinführt, wo sie hinwollen.

    Und ich kann mir allzu lebhaft vorstellen, dass der Lkw-Fahrer weit ausgeholt hat, ohne darauf zu achten, dass "von rechts" ein Radfahrer kommt.

    Aber ohne Zeugen und ohne Dashcam ist das alles Spekulation.

    Kleine Fehler im Bereich irrelevanter Verkehrsteilnehmergruppen, die erwartungsgemäß erst nach Projektfertigstellung erkannt werden, sichern Folgeaufträge und ermöglichen gleichzeitig eine termingerechte und kosteneffiziente Planung ;)

    Und dann gibt es ja noch die bewussten Manipulationen wie in Norderstedt am Kreisel Ochsenzoll, wo die ausgehängten und den Bürgern vorgeführten Pläne _keinen_ freien Rechtsabbieger von Süd nach Ost hatten. Als der Asphalt da lag, hieß es bedauernd: "och jo, das haben wir nachträglich geändert, na und?"


    Zitat aus https://www.ikz-online.de/staedte/iserlo…d240779926.html

    Zitat

    Mehrere Schilder weisen am Anfang des Weges, der auch für Forstarbeiten genutzt wird, auf die verbotene Einfahrt hin.

    Dennoch nahm die 87-jährige Frau aus Sümmern den schmalen Waldweg, um zu einer Geburtstagsfeier in die Gaststätte zu fahren. „Seitdem wir die Schilder aufgestellt haben“, so Inhaber Christian Speerschneider, „fahren da mehr Leute durch, egal welchen Alters“.

    er "war" abgebogen, schreibt die Zeitung.

    Wenn die Verhältnisse noch so sind wie auf dem Bild vom Mai 2022, dann war er mitten beim Abbiegen, genauer: beim Durchfahren des "freien" Rechtsabbiegers. Und vielleicht höchstens am Überlegen, ob er auf der rechten Spur weiterfährt oder gleich auf die linke rüberzieht.

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