Beiträge von Fahrbahnradler

    Ah ja. Dann meint also dieser Typ: Die Kinder fahren niemals mit dem Rad zur Schule, ins Freibad, zur Bücherhalle, zu anderen Kindern oder sonstwohin. Die Eltern fahren auch niemals mit ihren Kindern (hintendrauf, im Hänger oder auf mehreren Rädern) zum Bäcker, zur Schule, ins Freibad, ...

    Und breite Radwege bräuchte man bei welcher Zusammensetzung der Bevölkerung oder Siedlungsstruktur? Zwischen Altenheim und Friedhof?

    Wie gesagt: das toppt so ziemlich alles ...

    Wenn Du die Zeit dafür hast, diskutiere mit ihnen. Vielleicht findest Du heraus, ob diese verfärbte Art zu berichten, Methode hat. In jedem Fall merkt einmal mehr eine Zeitung, dass es Leser gibt, denen es nicht genügt, an der Oberfläche zu kratzen - und das ist immer gut.

    Neue Antwort:

    »das ist auch gut, dass Sie da sensibilisiert sind. Wie gesagt, es geht uns ja in keiner Weise darum, Victim-Blaming zu betreiben. Aus dem Grund haben wir nun die Passage auch herausgenommen, auch wenn, wie dargelegt, es vor dem Hintergrund geschrieben wurde, um die schweren Verletzungen des Jungen mitzuerklären.

    Wenn Ihnen Ungenauigkeiten wie unten beschrieben (… nach Polizeiangaben etc.) auffallen, geben Sie uns gerne auch weiterhin Bescheid. Wir achten da eigentlich sehr genau darauf, kenntlich zu machen, was Tatsache und was Zeugenaussage/Polizeieinschätzung ist. In dem Fall ist das, wie ich finde, auch ausreichend deutlich gemacht worden.«


    Bitte, gern geschehen.


    Das Argument halte ich auch nicht für stichhaltig, aber Standardgröße ist 60*60*85 zzgl. Verpackung (selten mehr als ein paar cm). Die bekommt man also sogar in einen Kleinwagen, wenn die Rückbank umklappbar ist.

    Und wenn man vier Mann dabei hat, die das zentnerschwere Ding unfallfrei über die Ladekante gewuppt kriegen. Und zuhause runter auf die Sackkarre - und dann?
    Da zahlt man doch besser einen Zehner und lässt liefern. Finde ich jedenfalls.

    »„Unser Rewe-Center zielt bewusst auf Kunden ab, die nicht für kleine Besorgungen aus dem direkten Umfeld kommen, sondern mit dem Pkw für einen Wochenend-Großeinkauf“, sagt Daniela Beckmann, Sprecherin von Rewe Nord. „Eine Teilsperrung würde erhebliche Umsatzeinbußen bedeuten.“
    Media-Markt-Geschäftsführer Stefan Wriggers: „Unsere Kunden möchten Fernseher und Waschmaschinen vor Ort anschauen und dann mit dem Pkw nach Hause bringen.“ Eine Teilsperrung der Straße schrecke diese Kunden ab.«

    Denen ist auch nix zu blöd.
    Das REWE-Center und Media-Markt liegen außerhalb des gesperrten Abschnitts. Man kann also nach wie vor da hinkommen.
    Und Waschmaschinen im eigenen PKW abtransportieren? Echt jetzt? In welchen heutigen PKW passt sowas denn noch rein?

    Nein, keine Verschwörungstheorie. Aber viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel zu weit ausgeholt.
    Also: Ob es einen Lokalredakteur der Hannoveraner Zeitung wirklich beschäftigt, dass seine Berichterstattung über die "Mitbenutzung" der Fahrbahn durch Fahrräder dem Mehrheitseigner des Verlages gefällig ist?

    Vermutlich fährt der Lokalredakteur einen VW, den er zum Sonderpreis bekommen hat.

    Ja, und es gibt sogar ein nettes Bonmot zu diesem Thema. Heinz Knobloch, DDR-Autor und Verfasser des Berlin-Buches »Stadtmitte umsteigen« (Insider wissen um die Brisanz dieses Titels), mokierte sich einst über die offizielle Darstellung der DDR-Hauptstadt Berlin »Die Hauptstadt der DDR liegt am Zusammenfluss von Spree und Havel«.

    »Aha«, schrieb Knobloch, »die Hauptstadt der DDR ist also Spandau«.

    Angesichts dessen, was sich die aus Berlin angeforderten Kräfte so geleistet haben, könnte man die gesetzesübertretenden Beamten ja mal fragen, ob sie in ihrer Unterkunft nicht zu - ich zitiere - »saufen und bumsen« hatten.
    Allerdings dürfe dann die GeSa das nächste Fahrtziel sein ...

    Oder man singt ein Lied von Torfrock: »An den Kühen und an den Bullen vorbei ... überhol'n wir auch die Polizei«.

    Die Zeitung hat auf meinen Einwand geantwortet:

    ich verstehe Ihre Bedenken, in keiner Weise wollen wir "victim-blaming" betreiben. Ich finde, dass das hier allerdings auch nicht der Fall ist. Bei dem Hinweis "trug keinen Helm" geht es in keiner Weise darum, dem Kind die Schuld für den Unfall in die Schuhe zu schieben, sondern dieser Satz erklärt, warum das Kind schwere Kopfverletzungen davongetragen hat. Und dass wir uns die Aussage des Fahrers, er habe den Unfall nicht bemerkt, nicht zu eigen machen, wird mit dem Satz "Er habe von dem Zusammenstoß nichts mitbekommen, sagte er der Polizei später" deutlich gemacht.
    Sie sehen also hoffentlich, dass wir schon darauf achten, bei derartigen Unfällen entsprechend vorsichtig zu formulieren.


    Ich hatte gefragt, ob wir inzwischen so weit sind, dass für dreijährige Kindern, wenn sie zu Fuß unterwegs sind und ein Fahrrad neben sich schieben, die Helmpflicht eingeführt werden soll, und warum das Wort »offenbar« statt beispielsweise »angeblich« verwendet wird.

    Meint ihr, es lohnt sich, mit dem Blatt darüber zu diskutieren, ob ein Dreijähriger auch dann schwere Kopfverletzungen davontragen kann, wenn er mit Helm von einem SUV gerammt wird?

    Velo-City-Konferenz: Was Deutschland vom Fahrradparadies Niederlande lernen kann

    Über die unbequeme Sitzhaltung, die sich viele Deutsche glauben antun zu müssen, wundern sich die Niederländer übrigens. Sie sind sich sicher, dass man aufrecht entspannter ans Ziel kommt.

    Gemeint ist diese super-senkrechte Ladestock-Haltung, bei der wenig Kraft auf die Pedale kommt?

    Erfurt: Rote Spur zur Bordsteinkante

    Bereits nach erster Kritik an dem neuen Bordsteinhindernis habe die Verwaltung nachgebessert: „Radfahrer absteigen“, forderte ein Verkehrschild, auf der Radspur aufgestellte Barken und ein „Radweg Ende“-Schild würden inzwischen deutlich dessen Ende markieren.

    Mal abgesehen von aufgestellten Kähnen und Nachen (gemeint sind sicherlich »Baken«): Wo steht denn das Schild [Zusatzzeichen 1012-32] ? Mitten auf der Einmündung? Wie sieht das "Radweg Ende"-Schild aus? Vielleicht so: [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] ? Dann endet nicht der Radweg, sondern die Benutzungspflicht.

    Es würde vermutlich reichen, dem Journalisten/Pressesprecher einen Selbstversuch vorzuschlagen: Er geht in die Hocke oder setzt sich auf einen Bobbycar, und Du fährst mit einem SUV rückwärts auf ihn zu, bis er auf den Boden knallt. Einer seiner Kollegen auf dem Beifahrersitz kann dann ja darüber schreiben, ob man den Rammstoß »offenbar« nicht merkt.

    Echt jetzt?

    Es ist der Ärger vieler Auto- und Zweiradfahrer in den Großstädten Deutschlands: Zusteller-Trucks, die in zweiter Reihe parken und die Straßen damit blockieren.
    Nicht selten kommt es dabei zu Rückstaus oder gefährlichen Verkehrssituationen.
    Ist Zweite-Reihe-Parken überhaupt erlaubt?
    Wir fragten beim Paket-Riesen UPS nach. Martin Schillings, der seit elf Jahren für das Unternehmen arbeitet und auch schon in Köln unterwegs war, klärt uns auf.
    Die Antwort ist: ja! „Wir haben für viele Städte Ausnahmegenehmigungen“, sagt Schillings. Großstädte wie Köln und Berlin gehören dazu.

    Man wagt ja gar nicht zu fragen, was der Thering geraucht hat. Weil unter anderem ein Autodieb mit einem geklauten Taxi auf der Flucht vor der Polizei jemanden umbringt, wettert der gegen Fahrradstreifen?
    Was fordert der als nächstes? Vielleicht die Wiedereinführung der allgemeinen RWBP, falls jemand mit 160 Sachen auf der A7 gegen die Wand des Elbtunnels kracht?