Beiträge von Fahrbahnradler

    wobei die letzten beiden Punkte dann auch etwas Überarbeitung benötigten ;)
    die 1,5m sind wie bekannt nun keine Vorschrift, sondern wiederholter Richtwert.

    Und: ein Autofahrer darf leider sehr wohl in einer T30-Zone einen Radfahrer überholen, der selbst 30km/h fährt. Er darf überholen. Ist blöd, aber rein rechtlich betrachtet, darf er es wohl.

    Das Wörtchen »Vorschrift« ist »Richterrecht«, ja. Mal sehen, wie schlau sich die Zeitschrift macht ;)

    Wieso darf jemand überholt werden, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit fährt?

    § 5 Absatz 2 StVO:
    »Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.«

    Ich lese da was von »Ein Drittel mehr«, »20 km/h mehr« ...

    ACE voll daneben.

    Da ahnt man nichts Böses, und dann das:


    Wenn es einen Radweg gibt, müssen Radler diesen benutzen

    Prinzipiell schon. Sollte dieser aber blockiert, zu schmal oder in schlechtem Zustand sein, können Radfahrer auch die Straße benutzen.


    Meine Replik:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mit einem der Texte im neuesten »Lenkrad« habt ihr leider Millionen von Radfahrern »zum Abschuss freigegeben«, sprich: zum Angehuptwerden, zum Überholtwerden mit 20 cm Abstand, bei dem manche Autofahrer sogar die Scheibenwaschanlage einschalten, wenn sie damit den Radfahrer treffen können.

    Warum? Weil ihr bei »Wenn es einen Radweg gibt, müssen Radler diesen benutzen« eine seit fast 50 Jahren überholte Rechtslage wiedergebt. Dass »im Prinzip« jeder, auch linksseitige Radweg zu benutzen sei, wurde 1971 abgeschafft! 1997 kam dann die vollständige Abschaffung der allgemeinen Benutzungspflicht. Seitdem gilt:

    * Nur Radwege mit VZ 237, 240 oder 241 sind benutzungspflichtig. Wenn kein solches Schild hängt, ist die Benutzung völlig freiwillig - genauso wie ein Autofahrer sich entscheiden kann, ob er die Autobahn oder die parallele Bundesstraße nimmt, kann der Radfahrer sich entscheiden, ob er auf der Fahrbahn (sic! Warum schreibt ihr hier »Straße«? Zur Straße gehören auch Seitenstreifen, Parkstreifen, Radweg, Gehweg.) oder auf dem Radweg fährt.

    * Wenn VZ 237, 240 oder 241 hängen, gelten neben den von Euch angeführten Bedingungen noch einige weitere: Der Radweg muss fahrbahnbegleitend sein, er muss also erstens dorthin führen, wo ich auf der Fahrbahn auch hinfahren kann (da hapert es oft bei linksseitigen Einmündungen, die vom Radweg aus nicht zu erreichen sind), zweitens muss er dieselben Vorfahrtsrechte genießen wie die Fahrbahn (wenn an der Fahrbahn VZ 301 oder 306 stehen, während der seitlich verlaufende Radweg ein kleines VZ 205 oder gar 206 bekommt, ist er nicht mehr fahrbahnbegleitend und somit nicht benutzungspflichtig) und drittens muss die Verkehrsführung stetig und erkennbar sein (ständiger Wechsel zwischen 237, 240 und 241, zwischen Hochbord und Fahrbahn usw. macht jede Benutzungspflicht hinfällig).

    Bitte korrigiert Eure für Radfahrer gesundheits- und lebensgefährliche Falschinformation!

    Und bei dieser Gelegenheit könntet Ihr vielleicht auch erwähnen, dass die Benutzungspflicht laut Bundesverwaltungsgericht nur angeordnet werden darf, wenn auf der Fahrbahn eine erhöhte Gefährdung besteht. Die »Leichtigkeit des Autoverkehrs«, die bei der Einführung von Radwegen 1934 alleinige Begründung war, ist kein Kriterium!


    Ich hätte übrigens noch ein paar Vorschläge für populäre Irrtümer rund ums Autofahren:

    * Wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, darf ich ihn anhupen, um ihm zu zeigen, dass er mich stört. - NEIN!

    * Wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, darf ich ihn mit der Scheibenwaschanlage nassspritzen, um ihm zu zeigen, dass er mich stört. - NEIN!

    * Wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, darf ich ihn anbrüllen, um ihm zu zeigen, dass er mich stört. - NEIN!

    * Wenn die Straße einen Gehweg hat, muss der Radfahrer ihn benutzen. - NEIN!

    * Wenn ich einen Radfahrer überholen will, reichen 20 cm Abstand. - NEIN! (1,50 bzw. 2,00 Meter sind Vorschrift)

    * Wenn ein Radfahrer in einer Tempo-30-Zone 30 km/h fährt, darf ich ihn überholen. - NEIN!


    Was macht man, wenn man die Stadt endgültig im Verkehrschaos versinken lassen will?
    Man setzt einfach einen G-20-Gipfel in der Hansestadt an.
    Ich freue mich schon auf Gefahrengebiete, Straßensperren, Auto-Kolonnen von den wirklich wichtigen Menschen.
    Das wird toll!

    Hamburg ist groß.
    Mein erster Vorschlag für den Veranstaltungsort: Neuwerk (für Auswärtige: Insel in der Elbmündung).
    Zweitens: Hahnöfersand (Insel in der Elbe, Jugendknast).
    Drittens: Santa Fu (Knast für Erwachsene).
    Viertens: Vierlande, irgendwo an der Dove Elbe (Gegend, Gegend, nichts als Gegend).
    Fünftens: Georgswerder (Mülldeponie).

    Bad Lippspringe: 5000 Autofahrer vor Schule zu schnell

    "Da allerdings keine Bilder geschossen wurden, drohen den fast 5000 Fahrern keine Konsequenzen." Aha. man wusste wohl, dass dort regelmäßig zu schnell gefahren wird, macht deshalb eine "Kontrolle" ohne Bestrafung, nur damit man Gelegenheit hat, die echte Kontrolle anzukündigen, "In der nächsten Woche starten wir dort Überprüfungen, quasi einen Blitzmarathon light."

    Ich hätte ja gerne gewusst, um wie viele km/h die Leute zu schnell waren. Ich lese da etwas von "Spielstraße" vor "Schulzentrum". Das halte ich schon mal für einen Fehler an sich.
    Tempolimit ist da 7 km/h, wie es heißt. Das zeigt kein Tacho an. Waren die 5.000 Leute mit 8, 9, 10 km/h unterwegs - oder mit 25 und noch schneller? Das wüsste man vielleicht schon gerne.


    Aber da steht dann noch etwas, was typisch für Deutschland ist:

    Mit fast 200 Stundenkilometern wurde ein Autofahrer auf einer Bundesstraße im Münsterland erwischt. Erlaubt waren an der Stelle nur 100 Stundenkilometer. Der 25-Jährige war so schnell unterwegs, dass ihn die Polizei nicht sofort stoppen konnte.
    Erst nach einer Fahndung erwischte sie ihn am Donnerstag im rund 30 Kilometer entfernten Wesel. Der Mann hatte seinen Wagen bis auf 196 Stundenkilometer beschleunigt. Er müsse nun mit einer Geldbuße von etwa 1300 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen, teilte die Polizei am Freitag mit.

    Er bekommt also seinen Lappen nach drei Monaten wieder. Ob er in der Zwischenzeit trotzdem Auto fährt, kontrolliert keiner. Und das Auto darf er auch behalten. Kavaliersdelikt eben. Und die Hälfte von der Geldbuße hat er wahrscheinlich wieder drin, wenn er in der Zeit tatsächlich nicht fährt und folglich nicht tankt.

    Auch wenn Hamburgs nördlicher Wurmfortsatz formell keine Großstadt ist (nur 76.000 Einwohner), sieht es dennoch an manchen Stellen typisch großstädtisch aus. Ich bin heute auf der Segeberger Chaussee in Richtung Ochsenzoller Kreisel gefahren, um mein Car-Sharing-Mobil zurückzugeben, und als ich fernab von Kreuzungen hinter einem Linksabbieger (Richtung Grundstückseinfahrt) warten musst,e ist mit zum ersten Mal aufgefallen, wie bescheuert der Straßenquerschnitt aufgeteilt ist. Die Fahrbahn ist laut Google Earth 7,50 bis 8 Meter breit, es gibt eine durchbrochene Mittellinie, und Radfahrer werden aufs Hochbord verbannt. Da huppelte eine einsame Radlerin fürchterlich über das unebene Geläuf. Die Fahrbahnbreite reicht nicht aus, um rechts an einem wartenden Linksabbieger vorbeizukommen (wie auf der Langenhorner Chaussee, wo unechte Zweispurigkeit herrscht), das heißt: jeder dieser Menschen behindert »den Verkehr« stärker als sämtliche Radfahrer zusammen. Und keiner hupt oder droht ihm Schläge an!
    Frage an die Experten: Welche Breite würde für so eine Fahrbahn reichen? Es wäre doch * eigentlich * viel vernünftiger, das Hochbord um einen Meter zu verschmälern und auf der Fahrbahn anderthalb bis zwei Meter für einen Schutzstreifen zu markieren.

    * Ja ich weiß, das Leben ist kein Wunschkonzert, um im Umfeld des Ochsenzoll-Kreisels auf Vernunft bei den Entscheidern zu hoffen, ist ähnlich aussichtsreich wie bei Herrn Trump oder Frau von Storch.

    Also wenn ich in dem zuständigen Ausschuss säße, würde ich einfach vorschlagen, die Fahrtrichtung in der Schleife Hagenower Straße / Schrankenweg umzukehren.

    Oder aber man lässt sich vom Namen »Schrankenweg« inspirieren und baut eine »Umfahrsperre« ein ... ;)

    Da hat aber jemand voll Contra gegeben:

    Die Zunahme von Verkehrsunfällen verwundert nicht. Eine Stadt, deren ÖPNV-Anteil nur gerade mal die Hälfte vergleichbarer Großstädte in Europa ausmacht, hat eben auch die negativen Folgen eines ungezügelten Autoverkehrs zu tragen. Lärm, Raserei, Abgase, Platzverschwendung sowie permanente Verkehrsverstöße von Rotlichtmissachtung bis Handynutzung sind Alltag. Es gibt weder Umweltzonen, eine autofreie Innenstadt, flächendeckende Verkehrskontrollen oder mehr Überwachung. Umweltbewusste Bürger laufen mühselig treppauf, treppab über oder unter die Erde (U/S-Bahn) oder können sich in überfüllten Diesel-Bussen von Stau zu Stau schaukeln lassen. Fahrradfahrer müssen unter Einsatz ihres Lebens alte Schrottwege oder neuerdings immer mehr waghalsige Routen auf Straßen befahren. Fußgänger dürfen sich an Ampeln kurze Grünphasen erbetteln, um Straßen überqueren zu dürfen. Eine Straßenbahn, Symbol für urbane Lebensqualität, fehlt völlig. Der Senat versagt in der Verkehrspolitik komplett.

    Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer? Nicht in König Olaf seinem Revier!


    »Martin Bill, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion lehnt diese Idee grundlegend ab. „„Der grüne Pfeil hat als Modell beim Autofahren ausgedient. Fast die Hälfte der einstigen grünen Pfeile wurde schon abgebaut.“
    Gerade für Menschen mit Seheinschränkungen stelle er eine große Gefahrenquelle dar. Sie müssen sich darauf verlassen, dass der Weg tatsächlich frei ist. „Der grüne Pfeil für Autos dient daher nicht als Vorbild für die Fahrräder.“ Regelungen, die für Autos Sinn ergeben, funktionieren nicht automatisch auch auf dem Rad.«

    Ähm - wie meinen? Also der Herr Bill sieht ein: »Regelungen, die für Autos Sinn ergeben, funktionieren nicht automatisch auch auf dem Rad.« - und wenn die Linke mit dieser Begründung sagt, dass Ampelrot nicht unbedingt auch für rechts abbiegende Radfahrer Sinn ergibt, blockt er ab?

    Und dieser Satz: »Sie müssen sich darauf verlassen, dass der Weg tatsächlich frei ist.« sollte zum Anlass genommen werden, feindliches Grün zu unterbinden. Ich möchte ich als Fußgänger und als Radfahrer, der eine Querstraße überquert, darauf verlassen können, dass der Weg tatsächlich frei ist und kein Rechtsabbieger von hinten oder Linksabbieger von vorne durchblättern möchte.