Ich habe mal ein wenig Zeit investiert:
Ihr Autor stellt die auf Radfahrer bezogene Frage: "Warum fahren so viele von ihnen auf der Straße, selbst wenn es daneben intakte Radwege gibt, die auch noch von Sträuchern und Büschen abgeschottet sind? Nehmen Sie mal die Achse Hemmingstedter Weg, Baron-Voght-Straße, Kalckreuthweg. Die Radstreifen sind zwar nicht überall perfekt und durchgängig, aber da, wo sie's sind, kann man sie doch auch nutzen.“
Eigentlich liegt die Antwort schon in der Frage: Wenn Radwege nämlich „von Sträuchern und Büschen abgeschottet sind“, dann sind sie an jeder Kreuzung und jeder Einmündung eine Todesfalle. Denn genau dort gibt dann der Autofahrer, der beim Abbiegen nicht auf die vorfahrtberechtigten Radfahrer geachtet hat, zu Protokoll, ein Radfahrer sei „wie aus dem Nichts aufgetaucht“. Das mehrfach erhöhte Unfallrisiko auf solchen Radwegen ist durch die realen Unfälle mehr als deutlich belegt.
Im zweiten Satz gibt Herr Schmoock konkret zu Protokoll, dass man die Radverkehrsführung gar nicht durchgängig nutzen kann, weil sie - genau - nicht „durchgängig“ ist. Soll man etwa alle zwanzig Meter auf die Fahrbahn wechseln und dann irgendwann wieder auf gut Glück zurück hinter die Sträucher und Büsche? Das darf niemand verlangen, und das Hamburger Abendblatt wäre gut beraten, eine solche unqualifizierte Stimmungsmache gegen Radfahrer, die aus Sicherheitsgründen auf der Fahrbahn fahren, zu unterlassen. Denn wenn in den nächsten Wochen verstärkt Fahrbahnradler angehupt und beim Überholen geschnitten werden, weil sie nicht über 80 cm schmale Schlaglochpisten zwischen Mülltonnen, Hunden und Hofeinfahrten holpern wollen, dann wissen wir, wem wir das zu verdanken haben.
Machen wir doch mal die Gegenprobe: „Warum fahren so viele Autofahrer auf der Autobahn nach Bremen, wenn es daneben die B 75 gibt? Die ist zwar nicht überall perfekt und ohne Ampelstopps befahrbar, aber …“
Genauso absurd wie die Forderung, Autos dürften eine Autobahn nur dann benutzen, wenn er keine parallele Straßen oder Feldwege gibt, ist die Forderung, mit einem Fahrrad entgegen § 2 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung („Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen“) nicht auf der Fahrbahn zu fahren.