Beiträge von Fahrbahnradler

    Dafür gibt es einen Ausdruck: Staatsmonopolistischer Kapitalismus. Als sich Gerhard Sch. und Olaf Sch. noch nicht für den Marsch durch die Institutionen bezahlen ließen, gehörten sie zum "Stamokap"-Flügel der Juso. Sie wissen also, wie der Laden läuft.

    Da ich 20 Jahre lang, von 1996 bis 2016 bei der DB tätig war, und zwar just bei der für Nacht- und Autoreisezüge zuständigen Tochter, und da einige meiner damaligen Kolleginnen und Kollegen danach zur BTE gewechselt sind, sag ich mal Folgendes:

    Wir haben damals schon bemängelt, dass die Fahrradmitnahme schwieriger war als die Automitnahme. Besonders absurd war, dass jemand, der mit Auto UND Fahrrad gekommen ist (auf dem Dach, am Heck), das Fahrrad mitnehmen durfte - es wurde einfach auf den Fahrzeugtransportwagen festgezurrt, während "Fußgänger", die im selben Zug unterwegs waren, kein Fahrrad mitnehmen durften.

    Die "ab"-Preise sind die Super-Duper-Schnäppchentermine. Bei der DB wurde die Kombination 1 Schlafwagenabteil + Auto auch schon mal deutlich vierstellig: Ferienbeginn / Weihnachten / Ostern ...

    Geh bei den Preisen bitte nicht nach Gewicht, sondern nach Volumen und Handlingaufwand. Motorräder sind billiger als Autos, rechne mal 4 Mopeds statt 1 Pkw, aber das Festzurren dauert deutlich länger als das Anlegen von 2 bis 4 Metallbügeln an den Autoreifen. Also kostet ein Motorrad mehr als ein Viertel des Autotarifs.

    Und Automitnahme im Zug paradox ... kommt drauf an, was die Alternative wäre.

    Flug und Mietwagen? = Höhere Umweltbelastung, und Gepäckmitnahme katastrophal teuer. Wir reden hier von fünfköpfigen Familien, die ihren Volvo-Kombi in Schweden vollknallen, inclusive Dachbox - wenn die das bei Ryanair aufgeben würden, würde es fünfstellig. Mal abgesehen davon, dass die in Perpignan, Girona oder Alessandria keinen Mietwagen in dieser Größe bekommen würden. Und dann kommt noch ein Aspekt dazu, der für alle gilt, egal ob für den Familienurlaub, das Rentnerpärchen oder die jungen Hüpfer: Sehr viele Autozugkunden stamm(t)en aus verkehrstechnisch zivilisierten Ländern, also N, S, DK, A und CH. Die hatten keinen Bock auf 900 Kilometer Wildwest von Flensburg oder Kiel bis Weil am Rhein oder Kufstein und umgekehrt. Sondern: Freitagfrüh nach Hamburg-Altona, mittags/abends auf den Zug, schön in Altona/Ottensen essen gehen oder im Zug dinieren - und am nächsten Morgen fährt man um halb acht im Piemont oder um zehn in Narbonne vom Zug, womit man locker das gebuchte Ferienquartier am selben Tag erreicht. Gegenüber der anderen Alternative - die ganze Strecke mit dem Auto fahren - spart man da pro Strecke ein bis zwei Tage und die Hotelübernachtungen.

    Mopedfahrer sind eh ein Fall für sich, zur "European Bike Week" am Faaker See hatten wir immer das gesamte Unterdeck voll mit Harleys und Gold Wings, und mein krassester Kunde war mal jemand aus Litauen, der nach Marokko wollte: auf eigenen Reifen Vilnius - Hamburg, per Bahn bis Narbonne, und dann quer durch Spanien nach Algeciras.

    Ach und übrigens: Früher lief die Fahrradmitnahme besser.

    Zum Weiterlesen:

    rail blog 76 / Joachim Holstein
    Sperriges Reisegepäck Im Railblog 55 hielt Michael Jung ein Plädoyer für die Autoreisezüge. Ich habe von 1996 bis 2016 auf diesen Zügen gearbeitet, als das…
    buergerbahn-denkfabrik.org
    rail blog 100 / Joachim Holstein
    Fahrradmitnahme In Zeiten nummerierter, reservierungspflichtiger und knapper Fahrradstellplätze ist es kaum noch vorstellbar, wie einfach es früher war, mit…
    buergerbahn-denkfabrik.org

    Eine Sensation ist aus Süddeutschland zu vermelden:

    Ein Bürger hat die Verwaltung auf eine fehlerhafte Beschilderung hingewiesen - und die Behörde hat den Fehler eingeräumt und ihn korrigiert! Ganz ohne Kosten für den Bürger!

    https://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktu…4E-33E222CE9548}

    Siebenjähriger entdeckt Fehler auf Verkehrsschild in Unterfranken
    Erst sind es noch 14 Kilometer nach Walldürn, dann plötzlich wieder 15 Kilometer: Da kann doch was nicht stimmen. Das dachte sich auch ein Schüler in…
    www.spiegel.de
    Freiburg: Sechs Jahre Haft für Mordversuch an Polizistin
    Ein 35-Jähriger fuhr bei einer Kontrolle auf eine Polizistin zu, sie rettete sich mit einem Sprung auf den Grünstreifen. Das Landgericht Freiburg hat den Mann…
    www.spiegel.de

    Kann man hoffen, dass damit auch das absichtliche Engüberholen, Schneiden oder in der Engstelle frontal auf einen Draufhalten ernster als bisher genommen wird - auch wenn der mit dem Leben davongekommene Mensch auf dem Fahrrad sitzt und keine Uniform trägt?

    Straßenverkehr: Expertenorganisation Dekra warnt vor steigender Zahl der Verkehrstoten
    Die Zahl der Verkehrstoten ist gerade in ostdeutschen Bundesländern noch immer hoch. Laut der Prüfgesellschaft Dekra liegt das auch an gefährlichen Landstraßen…
    www.spiegel.de

    Helft doch bitte mal beim Suchen. Ich finde zwar "zu viele Bäume" und "schlechte Straßen", aber so viel ich auch schaue, so etwas wie "nicht angepasste Geschwindigkeit" finde ich in dem Artikel nicht.

    Da steht Unfug drin.

    Zitat

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

    Das sechste Wort ist eine Beleidigung der Vernunft und der weltanschaulichen Neutralität. Dass eines der vielen Fabelwesen, welches seit Jahrtausenden zur geistigen Beschränkung und zur materiellen Ausbeutung (wodurch sind die Kirchen wohl so reich geworden?) verwendet wird, hier genannt wird - und dann noch zuerst (an erster Stelle kommt also der jähzörnige Sadist aus einer Mischung aus Märchenbuch und Chronik, die Menschen kommen erst an zweiter Stelle) -, ist schon eine Zumutung.

    Dass 1990 die Wessis den von Ossis erarbeiteten Verfassungsentwurf in die Mülltonne traten, war eine Verhöhnung derer, die man doch eigentlich hätte loben und würdigen sollen.

    Dass nicht etwa BRD und DDR sich "in freier Selbstbestimmung" vereinigt haben, sondern die DDR der BRD beigetreten ist (bzw. wurde, Kohl hat ja via Krause mit sich selbst "verhandelt"), wird nicht erwähnt.

    Aber die Konsequenz aus dem Konzept "Anschluss statt Vereinigung" ist dann eben der letzte Satz: Damit gilt "wie im Westen, also auch im Osten". Das ist die einzige wahre Tatsachenbehauptung in dieser Präambel.


    In meinem Regal steht neben dem genannten Verfassungsentwurf und ein paar Dezimetern verwandter Lektüre noch ein schmales Bändchen aus dem Jahre 1979: Das Grundgesetz in der damals geltenden Fassung, das uns zum Abitur überreicht worden war. Wenn ich das, was da zum Thema Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, der Wohnung oder Recht auf Asyl drinsteht, mit dem vergleiche, was CDSUFDPSPDGrüne draus gemacht haben, dann kommt man zu dem Schluss, dass Artikel 19 Absatz 2 ("In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.") mit Füßen getreten wurde.

    Die "FDGO" der 1970 war also eine andere als das, was jetzt zur "FDGO" stilisiert wird.

    Laut diesem Fantasy-Text aus Pirmasens gibt es da eine Straße mit [Zeichen 306], neben der ein begleitender Radweg verläuft. Wegen der Rechtsabbiegespur für die Kfz schwenkt er an Einmündungen soweit nach rechts, dass er nicht mehr als begleitend angesehen werden kann. Also muss, so die Behörde, die Vorfahrtsituation durch Verkehrszeichen verdeutlicht werden.

    Heißt also: der Radweg bekommt kleine [Zeichen 306] und der Querverkehr von rechts große [Zeichen 205]oder sogar [Zeichen 206] mit dem Zusatz [Zusazzeichen 1000-32], die Abbieger bekommen[Zeichen 138-10] oder Blinklichter zu sehen.

    Und Pirmasens macht genau das Gegenteil - es verdeutlicht die Vorfahrtsituation nicht, sondern kehrt sie um.

    Die Verfassungswidrigkeit der Ampel-Wahlreform war mit Händen zu greifen: Bayern hat 46 Bundestagswahlkreise, das Bundesland soll also im Idealfall 92 Abgeordnete im Bundestag sitzen haben. Mal angenommen, die CSU gewönne alle 46, scheitere aber an der 5-%-Hürde, dann würde Bayern nur noch von 46 Abgeordneten vertreten, plus vielleicht 4, die durch die Verteilung der 46 freigewordenen Plätze auf die Landeslisten der anderen Parteien bei den bayrischen Grünen, Rosaroten und Braunblauen gelandet wären. Also müsste ein bayrischer Abgeordneter etwa doppelt so viele Wähler vertreten wie seine Kollegen aus den anderen Bundesländern - das ist arbeitstechnisch überhaupt nicht darstellbar. Also: Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl. Dass die Partei, die die bayrische Regierung stellt, keinen einzigen Menschen im Bundestag hätte, wäre genauso absurd.

    Mit dem Urteil drängt sich der Verdacht auf, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die Söders Partei drin hält - und dabei Gysis Partei rausschmeißt (soweit das die liebe Sahra nicht erledigt).

    Dabei hätte es viel elegantere und gerechtere Lösungen gegeben:

    a) runter von 299 auf etwa 200 Wahlkreise, also deutlich weniger Risiko von Überhangmandaten und entsprechend weniger Ausgleichsmandate, das wäre von der Größe des Bundestages verkraftbar

    b) Beibehaltung der 299 Wahlkreise, aber: für ein Direktmandat muss man mindestens 40 % der Stimmen oder 10 % Vorsprung auf den/die Zweitplatzierte(n) haben - so eine Regelung gibt es in anderen Ländern für die Präsidentschaftswahl

    c) Stichwahl ums Direktmandat, falls niemand im ersten Wahlgang die 50 % erreicht (dann würden die Blaubraunen aufjaulen, weil sie gesehen haben, wie es ihrer Schwester im Ungeiste westlich des Rheins dadurch ergangen ist)

    Man muss einfach anerkennen, dass das Wahlrecht aus einer Zeit stammt, in der die CDU oder die CSU in manchen Gebieten einen Besenstiel aufstellen konnten, und der wurde gewählt, weil der Pfarrer das von der Kanzel predigte. Man schaue sich Ergebnisse von 1969 in weiten Teilen Bayerns, in Oberschwaben oder im Raum Cloppenburg an. Direktmandat hieß dort: 60 %, 70 %. Umgekehrt gab es das in manchen Industriebezirken mit der SPD.

    Aber jetzt holt Partei A den Wahlkreis mit 24,2 % von B mit 24,1 %, C mit 23,8 % und D mit 22,7 %. So war das nicht gemeint. Jemand, gegen den mehr als drei Viertel aller Wähler gestimmt haben, kann nicht ernsthaft behaupten, der "passende" oder "richtige" Vertreter dieses Wahlkreises zu sein.

    ich glaube, die 50kg-ungebremst hätten doch nur Auswirkungen für Zwillings-Kinderanhänger, oder?

    Weil.. 40kg "lebendgewicht" - das bringen Kinder mit 9-10 Jahren auf die Waage. Wer sitzt in dem Alter noch im Anhänger?

    Bierkisten? 2 Stck = 35kg

    Hund? keine Ahnung... :/

    4 Bierkisten = 70 Kilo.

    Oder 80 bis 100 PET-Flaschen mit Eistee, Wasser, Cola ...

    Was man eben so beim Ausnutzen der Sonderangebote mitnimmt, wenn der Supermarkt etwas höher liegt als die eigene Garage.

    Da das Zugfahrzeug auf 140 Kilo kommt, hat es bisher immer gepasst. :)

    Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Da, wo kostenpflichtiges Parken eingeführt wurde, seien die Gehwege plötzlich frei. Wo kann man da denn jetzt auf einmal kostenpflichtig parken, wenn es vorher eh keine legalen Parkplätze gab?

    Ich hoffe, dass folgendes gemeint ist: Das Parken auf der Fahrbahn kostete plötzlich Geld, und die Leute dachten "oh, dann wird jetzt hier kontrolliert, also besser nicht auf dem Gehweg abstellen".

    Herr Wissing sorgt sich um die Sicherheit des Radverkehrs:

    Wissing plant 50-Kilo-Limit für Fahrradanhänger
    Kinder und Lasten per Rad zu transportieren, soll sicherer werden: Das Verkehrsministerium kündigt neue Regeln für Anhänger an. Hersteller warnen, der Verzicht…
    www.spiegel.de


    Und die dort verlinkten Beiträge gleich mit:

    Hinterher Fahrradanhänger
    Informationen zur aktuellen Situation des Gesetzesvorhabens
    www.hinterher.com

    https://static1.squarespace.com/static/6295c162a59934287646c69a/t/66a21dce0bc022041843d437/1721900504311/2024-07-23+Brosch%C3%BCre+STVZO.pdf

    Hinterher Fahrradanhänger
    Das FDP-geführte BMDV in Bestform
    www.hinterher.com

    "50 Kilo ungebremst für alle" ist das Gegenteil dessen, was bei Kfz gilt. Da darf ein Mercedes G 500 wesentlich mehr hinten dran haben als ein Fiat 500. Seit Jahrzehnten bewährt. Folglich schreibt der Hersteller:

    Zitat

    Ebenso wichtig ist das Gewichtsverhältnis zwischen Fahrrad und Anhänger, damit der Anhänger beim Bremsen das Fahrrad nicht zur Seite schiebt. Da Fahrräder und ihre Fahrer sehr unterschiedliche Gewichte haben, ist es völlig unrealistisch, ein pauschales Maximalgewicht vorzuschreiben. Ein 80-kg-Mann auf einem 25-kg- Pedelec kann völlig problemlos auch einen 80 bis 100 kg schweren Fahrradanhänger abbremsen. Gerade schwer beladene Anhänger werden meistens mit schweren Pedelecs gezogen. Auch die boomenden Lastenfahrräder mit Eigengewichten von deutlich über 40 kg ermöglichen problemlos das Abbremsen von schweren Fahrradanhängern durch ihre große Masse.

    Der Hersteller hat auch einen technologieoffenen (sowas mag ja die FDP) Vorschlag für die Bremsen: Vollbremsung aus 25 km/h = Bremsweg 7 m

    Zitat

    Diese Forderung orientiert sich an der bisherigen geforderten Verzögerungsleistung von 3,5 m/s2 und schließt verschiedene Aspekte automatisch mit ein. Sie wäre für Fahrradfahrende und Behörden auch ohne technisches Verständnis leicht nachvollziehbar. Die nötige Verzögerungsleistung, die ein Fahrrad samt Anhänger erbringen muss, wird anhand der Länge des Bremswegs nachvollziehbar gemacht.

    ...

    Orientierung am gewünschten Ergebnis anstatt an theoretischen Berechnungen: Das sichere Abbremsen eines Fahrrads samt Anhängers im Straßenverkehr. Mit welchem Bremssystem die geforderte Verzögerungsleistung erbracht wird, ist dabei unerheblich. So ist die Regelung technisch offen für neue Entwicklungen und berücksichtigt die unterschiedlichen Voraussetzungen von Fahrer, Fahrrad und Anhänger.