110 anrufen. Und die Presse.
Beiträge von Fahrbahnradler
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SPON hat den Thread schon zugemacht. Schade!
Kleine Korrektur: Bernhard Knierim ist nicht »Mitarbeiter des Bundestages«, wie SPON schrieb, sondern Mitarbeiter einer Abgeordneten, die im Verkehrsausschuss sitzt. Das eine wäre öffentlicher Dienst, das andere ist Zeitvertrag.
Und ich finde es immer wieder verblüffend und erschreckend, wie viele Leute auf eine Wortmeldung »Es geht auch anders« mit einer brachial-panischen Aggression »Der will mir was vorschreiben!« reagieren. Zum Glück gab es ja auch einige entsprechende Gegenrede ...
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Ich persönlich würde es durchaus drauf ankommen lassen, auf einem neben einer Bundes- oder Landesstraße laufenden
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
mit meinem normalen Tempo zu fahren, wenn keine Fußgänger vorhanden sind. Ich kann keinen vernünftigen Grund erkennen, dann auf so etwas Schritttempo zu fahren. -
Da sieht man mal, wie wichtig es ist, Radfahrer möglichst selten zum Bremsen zu zwingen.

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An der Kreuzung zum Schulterblatt hing ein Kraftfahrer mit dem kompletten Oberkörper aus dem Fenster und brüllte uns Obszönitäten entgegen, von wegen er wolle nach Hause und wir wären alle bescheuert und so weiter und so fort. An der Sternbrücke stieg ein Kraftfahrer nach Belehrung seitens der Motorradpolizisten aus und lief mit wedelnder Faust und brüllend im Teilnehmerfeld herum, um sich dann wieder ins Auto zu setzen und zu wenden.
Warum holt die Polizei solche Leute nicht und unterzieht sie einem Drogen-Schnelltest plus Personalienfeststellung plus Anzeige?
Ich frag' ja nur ...
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Schreib mal dem Kieler OB, dass er durch die Großschreibung des Worts »Anderen« das Verbot über die »anderen Radfahrer« (was vermutlich gemeint ist) hinaus auf alle Anderen ausdehnt, die sich irgendwie fahrend fortbewegen: Rollerfahrer, Rollschuhfahrer, Skateboardfahrer - und natürlich auch Kfz-Lenker ...
Sollte man eigentlich in der Grundschule gelernt haben

Oder Du schreibst ihm ironiefrei, dass er schon VZ 254 (und wegen der S-Pedelecs auch VZ 255 und 256) aufhängen muss, wenn er da keine Zweiräder haben will. Plus Umleitungsschilder, um die sichere Verkehrsführung zu gewährleisten.

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Trotzdem durchfahren.
Sollte sich ein Polizist finden lassen, der ein Bußgeld verhängt (was die Polizei im Vorfeld angekündigt hat, aus Personalgründen nicht tun zu können), Einspruch einlegen. Sollte sich dann ein Richter finden, der das Verbot für rechtssicher ausgeschildert hält (was einige Juristen im Vorfeld bezweifelt haben), zahlt man halt. Die 75 Euro. Lachend.
Die Polizei hat aber genügend Potenzial, um an nicht rechtssicher montierten Ampeln Radfahrern aufzulauern und sie als Rotlichtfahrer dranzunehmen.
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Und dann ist die Frage: Welchen Ausweg hat man mit einem Sattelschlepper, wenn man nicht falsch abbiegen will? Geradeaus in die Gässchen?
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»LKW mit Diesel von ganz alt bis Euro 5 dürfen da nur rein, wenn sie dort Anlieger sind.«
An den Einmündungen wird darauf hingewiesen, ob diese Regelung für die nach rechts führende Abzweigung und/oder die nach links führende Abzweigung gilt.
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Ich bin heute mal wieder die Fahrradstraße von der verlängerten Johnsallee bis zur Hudtwalckerstraße geradelt. Im Süden stehen jetzt Vorfahrtschilder.
Ich habe mal auf die seitlichen Einmündungen geachtet und bin etwas verwirrt, denn die Ausführung ist wirklich saudämlich: man weiß kaum, ob das eine durchgezogene Bordsteinkante sein soll oder nur das Ende der Aufpflasterung. An der Querung der Maria-Louisen-Straße waren alle unsicher, ob da RvL gilt oder ob die Fahrradstraße wegen Bordsteinkante nachrangig ist.
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Und das hat seinen Grund unter anderem darin, dass das Bundesverfassungsgericht 2008 feststellte, dass ein Auto keine Waffe sein könne
Dass diese Feststellung fataler Quatsch ist, hat man im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt gemerkt und sich peinlich berührt gezeigt:
https://www.focus.de/politik/deutsc…id_6399376.html
Paragraf 1, Absatz 11 Opferentschädigungsgesetz (OEG): "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind."
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Brandenburg Radfahrerin stirbt nach Unfall mit 81-jährigem Autofahrer
Scheiße.
Ich bin froh, dass mein Vater den Lappen rechtzeitig abgegeben hat.
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Das würde aber bedeuten, dass ich als "Tempo-50-Fahrer" den "Tempo-70-Fahrer" mitfinanziere. Dann will ich ja erst recht keine solche Versicherung. Wobei ich die Behauptung aufstellen würde, dass die Versicherungen solche Leute schnellstmöglich loswerden.
Ob Du so eine Versicherung brauchst, weißt Du auch Immer erst hinterher. Was machst Du, wenn Du mit Tempo 50 fährst, drei Meter vor Dir wird die grüne Ampel gelb, und 20 Meter weiter gibt jemand aus der unbeampelten Seitenstraße Gas, touchiert Dich seitlich - und es findet sich plötzlich ein Zeuge, der behauptet, Deine Ampel sei rot gewesen, die Fußgänger hätten nämlich schon grün gehabt?
Die Polizei blafft Dich an, als Du darauf aufmerksam machst, dass der Zeuge um 11 Uhr morgens die Bierdosen einkippt, und dass Du bei der behaupteten Ampelschaltung nie und nimmer über die anschließende sechsspurige Hauptstraße gekommen wärst, um die Karre dort abzustellen.
Als ACE-Mitglied bin ich zur Anwältin, hab ihr das erläutert, sie hat die Schaltprotokolle angefordert, und zusammen konnten wir beweisen, dass der Zeuge die Unwahrheit gesagt hat.
Ohne RSV über den ACE wäre mir doch mulmig geworden.
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Schnecken sind keine Insekten. Und Spinnentiere auch nicht.
</Klugscheißermodus off>
Deswegen steht da ja »Gäste«.

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Die 10 km/h gelten dem Wortlaut nach für die Annäherung an „Radfahrerüberfahrten", nicht auf selbigen. Man lasse sich einfach mal den entsprechenden Paragraphen auf der Zunge zergehen:
Die autozentrierte Denke kommt wunderbar im letzten Halbsatz zur Geltung.
Da könnte man auf ziemlich perverse Auslegungen kommen, wenn ein Unfall passieren sollte. Für den „Lenker“ des Fahrzeugs befahren Radfahrende ja immer „überraschend“ die Überfahrt, wenn er selbst nicht hingucken sollte … Ist das schon präventives victim blaming?1960 war der Passus i. ü. noch nicht enthalten. Er wurde 1989 eingeführt (S. 5, linke Spalte).
Ohauaha.
Da hat die Behörde nichts dagegen, dass der benutzungspflichtige Radweg durch ein Gerüst hindurch führt.
Aber weil der von rechts kommende, wartepflichtige Autofahrer nicht mit einem mehr als 10 km/h fahrenden Radler rechnen muss, werden für die Radler 50 Euro fällig, weil es ab 11 km/h für sie zu gefährlich ist?
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Die Quelle ist dort verlinkt („Vermerk“) und auch in meinem Beitrag (direkt über Maltes).
Nachdem ich die Textsuche eingeschaltet habe, bin ich da auch drauf gestoßen. Der Farbunterschied war für mich bei reduzierter Bildschirmhelligkeit nicht erkennbar.
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Nicht ganz, sondern:
Der Beitrag wurde von Dr. Datenschutz geschrieben. Unsere Mitarbeiter, dies sind in der Regel Juristen mit IT-Kompetenz, veröffentlichen regelmäßig Beiträge unter diesem Pseudonym.
Da hat also jemand den Datenschutzbeauftragten interpretiert. Leider ohne Zitate aus der Quelle. Und ohne Link zu dieser.
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Ich wurde mal Zeuge, als ein Radfahrer bei der Einfahrt in die Bergstraße auf Höhe Plan nicht anhalten wollte. Auf der Fahrbahn. Der nächste Beamte stand auf Höhe Hermannstraße, etwa 50 Meter weiter. Der hat den Nichtanhalter per Bodycheck bei gleichzeitigem Griff ans Lenkerende recht unsanft zu Boden gebracht.
Weiterradeln ist also keine gute Idee.