Beiträge von Fahrbahnradler

    Die Unfallstelle ist schon makaber. Der Metallzaun rechts vom Gehweg ist die Begrenzung des Friedhofs Ohlsdorf, und gegenüber reihen sich die Bestattungsinstitute aneinander.

    Vor allem aber ist das auf einer neugestalteten Fläche passiert, bei der man eine Weiche eingebaut hat:

    Man erkennt auf dem Google-Earth-Foto sehr schön, wie die Linien des Radfahrstreifens sich Höhe Redderplatz zu einem Trichter weiten. Man kann also mit vollem Karacho (> 30 km/h, Jüngere dürften da auch auf > 40 km/h kommen) geradeaus auf der Fahrbahn weiterfahren und hat überhaupt keine Veranlassung, sich mit einem Rentner um die rote Piste auf dem Hochbord zu streiten. Ich kann mich nicht erinnern, dass mich zwischen dieser Weiche und dem Beginn der Mehrspurigkeit kurz vor der Ampel Alsterdorfer Straße jemals ein Auto überholt hätte.

    Ich gehe doch aber davon aus, dass bei einer Demo ein Anmelder und Verantwortlicher da ist, der ein paar Takte zur Lage sagt, also »vorne wird nicht geheizt, und bitte alle zusammenbleiben«. Klappt bei »Latsch-Demos« doch auch, denn das sind keine Marathonläufe.

    »ZEIT ONLINE: Die großen Konzerne können einfach einen Anwalt anrufen, um die DSGVO umzusetzen. Aber kleinere Betreiber, gerade Blogger und Vereine, haben oft nicht das Geld und wissen nicht, wie sie alle Kriterien umsetzen sollen.

    Jourová: Die sollen mir eine E-Mail schicken.
    ZEIT ONLINE: Wir werden das genauso veröffentlichen.

    Jourová: Ja, ja. Machen Sie das.«

    Meine Mail an die Dame ist gerade raus. ;)

    Da ist nicht ein Tropfen Wermut, sondern eine Flasche Rachenputzer fällig. Ein Hochbord per Blauschild für benutzungspflichtig zu erklären und darunter zu schreiben, man solle nicht dort, sondern auf der Fahrbahn fahren, ist hochgradig gaga.

    SPON hat den Thread schon zugemacht. Schade!

    Kleine Korrektur: Bernhard Knierim ist nicht »Mitarbeiter des Bundestages«, wie SPON schrieb, sondern Mitarbeiter einer Abgeordneten, die im Verkehrsausschuss sitzt. Das eine wäre öffentlicher Dienst, das andere ist Zeitvertrag.

    Und ich finde es immer wieder verblüffend und erschreckend, wie viele Leute auf eine Wortmeldung »Es geht auch anders« mit einer brachial-panischen Aggression »Der will mir was vorschreiben!« reagieren. Zum Glück gab es ja auch einige entsprechende Gegenrede ...

    Ich persönlich würde es durchaus drauf ankommen lassen, auf einem neben einer Bundes- oder Landesstraße laufenden [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]mit meinem normalen Tempo zu fahren, wenn keine Fußgänger vorhanden sind. Ich kann keinen vernünftigen Grund erkennen, dann auf so etwas Schritttempo zu fahren.

    An der Kreuzung zum Schulterblatt hing ein Kraftfahrer mit dem kompletten Oberkörper aus dem Fenster und brüllte uns Obszönitäten entgegen, von wegen er wolle nach Hause und wir wären alle bescheuert und so weiter und so fort. An der Sternbrücke stieg ein Kraftfahrer nach Belehrung seitens der Motorradpolizisten aus und lief mit wedelnder Faust und brüllend im Teilnehmerfeld herum, um sich dann wieder ins Auto zu setzen und zu wenden.

    Warum holt die Polizei solche Leute nicht und unterzieht sie einem Drogen-Schnelltest plus Personalienfeststellung plus Anzeige?

    Ich frag' ja nur ...

    Schreib mal dem Kieler OB, dass er durch die Großschreibung des Worts »Anderen« das Verbot über die »anderen Radfahrer« (was vermutlich gemeint ist) hinaus auf alle Anderen ausdehnt, die sich irgendwie fahrend fortbewegen: Rollerfahrer, Rollschuhfahrer, Skateboardfahrer - und natürlich auch Kfz-Lenker ...

    Sollte man eigentlich in der Grundschule gelernt haben ;)

    Oder Du schreibst ihm ironiefrei, dass er schon VZ 254 (und wegen der S-Pedelecs auch VZ 255 und 256) aufhängen muss, wenn er da keine Zweiräder haben will. Plus Umleitungsschilder, um die sichere Verkehrsführung zu gewährleisten. ;)

    Trotzdem durchfahren.

    Sollte sich ein Polizist finden lassen, der ein Bußgeld verhängt (was die Polizei im Vorfeld angekündigt hat, aus Personalgründen nicht tun zu können), Einspruch einlegen. Sollte sich dann ein Richter finden, der das Verbot für rechtssicher ausgeschildert hält (was einige Juristen im Vorfeld bezweifelt haben), zahlt man halt. Die 75 Euro. Lachend.

    Die Polizei hat aber genügend Potenzial, um an nicht rechtssicher montierten Ampeln Radfahrern aufzulauern und sie als Rotlichtfahrer dranzunehmen.

    Ich bin heute mal wieder die Fahrradstraße von der verlängerten Johnsallee bis zur Hudtwalckerstraße geradelt. Im Süden stehen jetzt Vorfahrtschilder.

    Ich habe mal auf die seitlichen Einmündungen geachtet und bin etwas verwirrt, denn die Ausführung ist wirklich saudämlich: man weiß kaum, ob das eine durchgezogene Bordsteinkante sein soll oder nur das Ende der Aufpflasterung. An der Querung der Maria-Louisen-Straße waren alle unsicher, ob da RvL gilt oder ob die Fahrradstraße wegen Bordsteinkante nachrangig ist.