Der Text lässt erkennen, dass die nur in eine Richtung gedacht haben: dass der E-Scooter der schnellere Verkehr ist. Den umgekehrten Fall scheint es für die nicht zu geben.
Übrigens: eine Fläche mit
ist nach meiner Auffassung kein »baulich angelegter Radweg«. Dann herzlich willkommen auf der Fahrbahn der Langenhorner Chaussee.
ZitatAußerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h nur auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden
Auch hier: ein Weg mit
neben der Fahrbahn ist kein »baulich angelegter Radweg«, sondern eine zur Mischnutzung durch Fußgänger und Radfahrer vorgesehene Fläche ...