Beiträge von Fahrbahnradler

    die Aufzählung umfasst alle möglichen "konsumptiven" Geräte (ich schaue etwas an, richte den Blick aufs Gerät) und interaktiven Geräte (ich klicke, wische, drücke mit mehr als einer Taste)...

    Und man stellt der unvollständigen Liste noch davor, dass sie eben wegen des fortschritts der Technik offen sei.

    Und ausgerechnet dann erwähnt man in keinem Punkt die Kamera? Finde ich komisch.

    Andererseits lässt sich ein Kameraverbot vermutlich auch herleiten über die Bedienung.

    Wenn ich einen billigen MP3-Player im Ohr habe, der über kein Display, sondern nur 2 Tasten verfügt, darf ich den dann auch nicht nutzen. Oder?
    Und dann müsste die Konsequenz sein: nee, MP3-Player nicht, also auch Kamera nicht. beides technische Geräte und du sollst nicht drücken und gar nicht ablenken, also: lass sein. oder wie?

    Mich irritiert: Man hat mp3-Player aufgenommen (jede Bauart, incl. iPod Shuffle, die man blind mit einem Knopf bedienen kann), weil anfangs ein paar Schlaue gesagt haben "ätsch, das ist kein iPhone, das ist ein iPod".

    Andererseits ist eine Kamera keine "Unterhaltungselektronik", sondern ein Arbeitsmittel, ein Werkzeug.

    Ja, da gibt es diese gammeligen Hochbordradwege. Sie sind nicht benutzungspflichtig. Geisterradeln ist dort ein Massenphänomen, weil nämlich auf der Nordostecke eine Schule liegt. Die Kiddies sind da zu Hunderten falschrum unterwegs.

    Hinzu kommen die, die nur an der Kreuzung »linksrum« fahren, weil die Ampelphase gerade entsprechend aussieht.

    Nun war das um 4:40 Uhr. Ich würde vermuten, dass die Ampel da aus ist. In der Blaulicht-Meldung steht nix von Ampelphasen. Die Bemerkung, dass der LKW »Vorfahrt« hatte, schließt ja aus, dass er aus der Straße Hohe Liedt in die Tangstedter Landstraße abbiegen wollte. Also dürfte er auf der TaLa gefahren sein, die in der Tat Vorfahrt hat.

    Mal sehen, ob der MA der Verkehrsbehörde im kommenden Jahr noch einmal bereit ist, mit mir Fahrrad zu fahren. Die Gegend um den Bahnhof inklusive der Hansebrücke bietet viele Stolperfallen, die man einfach mal auf dem Fahrrad selbst erfahren haben muss. Ich würde mir für diese Tour von einem Kollegen den Kinderanhänger ausleihen. Das macht die Fahrt sicherlich noch interessanter: Enge Umlaufsperren, Treppen, fehlende Aufstellflächen an Ampeln, 1,30m breite Zweirichtungs-"Radwege"... Ich bewundere jeden, der in dieser Stadt mit Fahrradanhänger unterwegs ist.

    Mein Kollege hat es übrigens nach einigen Erlebnissen wieder aufgegeben, seine kleine Tochter mit dem Fahrradanhänger zum Kindergarten zu fahren. Er fährt jetzt wieder Auto.

    Da sollte man mit Begriffen wie »Freiheit« und »Bevormundung« operieren: Der Kollege wünscht sich doch offenbar die Freiheit, seine Tochter mit dem Rad zur Kita zu bringen. Die Stadt verweigert ihm aber diese Freiheit durch gewisse Maßnahmen, die als Bevormundung empfunden werden und manchmal als Verbot, manchmal als Schikane, manchmal als Gedankenlosigkeit daherkommen.

    Warum sollten sich nur Autofahrer über »Bevormundung« (etwa durch Tempo 30 oder durch Abgasgrenzen) beschweren oder einen Verlust an Freiheit beklagen dürfen?

    Hat mit dem Thema nichts zu tun. Oder unterstellst du der Justiz, hier systematisch und nicht nur in Einzelfällen zu versagen?

    Über die Schlagseite der deutschen Justiz auch nach Kaisers Zeiten kann man meterweise Literatur finden. Um eine Quelle zu nennen, die seit 50 Jahren konsultiert werden kann:

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45302788.html

    »Beide Fälle sind Beispiele aus der Dokumentation "Politische Justiz 1918 -- 1933", die der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover, 41, und seine Ehefrau Elisabeth Hannover-Drück, 38, als "ersten Versuch eines Gesamtüberblicks" über die politische Gerichtsbarkeit der Weimarer Republik zusammengestellt haben**.

    Die Autoren -- er begehrter Verteidiger in Prozessen gegen westdeutsche Kommunisten, sie Historikerin -- haben alle greifbaren Quellen durchforstet, von Zeitungsberichten über Reichstagsprotokolle bis hin zum politisch engagierten Aufsatz eines Mathematikprofessors von 1921.

    Ergebnis: Allein in den ersten beiden Jahren der Republik, von 1918 bis 1920, verhängten deutsche Richter

    * gegen Angeklagte von der politischen Linken wegen 13 Morden acht Todesurteile, 176 Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe;

    * gegen Angeklagte von der politischen Rechten wegen 314 Morden kein Todesurteil, sondern lediglich einmal lebenslängliche Festungshaft sowie insgesamt nur 31 Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Mit dieser Gegenüberstellung lieferten Heinrich und Elisabeth Hannover den statistischen Beweis für eine Behauptung, die Professor Otto Kirchheimer von der "New School for Social Research" in New York bereits vor Jahren in seiner Grundsatzabhandlung "Politische Justiz" über die Weimarer Rechtspflege aufgestellt hatte: "Die meisten Richter betätigten sich mit ziemlicher Konsequenz als wohlwollende Schirmherren der sog. 'vaterländischen Kräfte'."

    Die Gerichte, so urteilt Kirchheimer, "nahmen ... Straftaten von rechts, die sich gegen den neuen Staat richteten", einfach nicht "zur Kenntnis". Und: "Wurden die Täter in flagranti erwischt, so ließen die Gerichte sie laufen oder mit lächerlich geringen Strafen davonkommen; sie bewilligten ihnen Pensionen; sie verwischten die Spuren der Mörder von rechts; sie wuschen sie rein."

    Weshalb aber Deutschlands Richter die Linke terrorisierten und Recht mit rechts verwechselten, das ist bislang nur unzureichend untersucht worden. Der Gießener Rechtsprofessor Friedrich Karl Kübler ist überzeugt, daß die Gründe für diese Rechts-Lage vor allem in der Veränderung zu finden sind, die das soziale Bewußtsein der deutschen Richterschaft im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts erfahren hat; eine Wandlung, die man nach Kübler "überspitzt als die Metamorphose liberaler Honoratioren zu Reserveoffizieren bezeichnen könnte".«

    Dass NS-Richter auch nach 1945 weitermachen durften - und teilweise denjenigen Leuten, die sie vorher ins KZ geschickt hatten, nach 1945 die Entschädigung als NS-Opfer verweigerten, dürfte auch bekannt sein.

    Der wichtigste Kommentator zum Grundgesetz war jemand, der das NS-Regime juristisch rechtfertigte. Wiki schreibt dazu:

    »1935 erfolgte Maunz’ Berufung zum außerordentlichen Professor an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Als Professor in Freiburg (bis 1945) beschäftigte er sich hauptsächlich mit der rechtlichen Stellung der Polizei im NS-Staat. Man zählt ihn, wie etwa auch Carl Schmitt, Ernst Rudolf Huber, Karl Larenz, Otto Koellreutter, Herbert Krüger und Ernst Forsthoff, zu den akademischen Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren.«

    Das Thema »NSU« hat Peter Viehrig oben schon angesprochen.

    Aus den vielen anderen Bereichen, die man anführen könnte, greife ich mal heraus:

    a) Was passiert, wenn Hunderte oder Tausende von Faschisten sich auf einer Wiese versammeln, Hakenkreuze, Hitlergruß und SS-Runen zeigen und zur Gewalt gegen anders Aussehende aufrufen?

    b) Was passiert, wenn bei einer angemeldeten Demo rot-gelb-grüne Fähnchen hochgehalten werden?

    Üblicherweise:

    a) nix. Wenn hinterher Medien und Antifaschisten protestieren, erklären Polizei und Justiz, man habe leider, leider niemanden vor Ort festgestellt und müsse erst aufwendig ermitteln;

    b) Helm auf, Knüppel raus und rein in die Kurdendemo

    Was aber nicht heißt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt sei. So spart sich der Staat lediglich die horrenden Kosten für die U-Haft und für Rechtsmittel gegen die U-Haft.

    Man muss gute Gründe haben, jemanden in U-Haft zu nehmen: https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)

    Gute Gründe: Mitlatschen auf dem Weg zum Protest gegen neoliberale Weltpolitik in Hamburg

    Kein Grund: Verabreden zu und Teilnehmen an einer Einschüchterungs- und Gewaltaktion gegen Anwohner eines »linken« Stadtteils

    http://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1243857.html

    Die Angaben sind falsch.

    1994 hatte das Netz 44.600 km Betriebslänge.

    Ende 2017 waren es 33.488 km.

    Das ist ein Abbau von 11.112 km - 24,9 Prozent.

    Als die Grünen an die Regierung kamen - 1998 - hatte das Netz 38.100 km. Als sie wieder gingen - 2005 - waren es 34.200 km. Macht 3.900 km Minus in sieben Jahren.

    Und stillgelegt hat nicht die DB. Formell dafür zuständig waren andere. Nämlich Bundes- und Landespolitiker.

    (Und, liebe SZ, es gibt einen Unterschied zwischen »Personenverkehr einstellen« und »Strecke stilllegen« bzw. »entwidmen«.)

    Das Ding sollte man drucken und bei allen möglichen (CriticalMass, Aktionstage der Verkehrswacht, Team Blau informiert über sicheres Radfahren) und unmöglichen (Gemeinderatssitzung, SPD-Fraktionsdingens, Fahrlehrerverband, Juristentag) Gelegenheiten den Leuten unter die Nase halten. Und natürlich ein paar Exemplare an die Presse.

    Am 1.1. jährt sich übrigens die »Bahnreform« zum 25. Mal ... die Protagonisten:

    Dürr - Autozulieferer

    Wissmann - Autolobbyist

    später:

    Mehdorn/Grube - Daimler / Airbus

    dazu noch einige Fuzzis, die aus Kanzleien kommen, die bei Unternehmenszukäufen Honorare kassiert haben

    und nicht zu vergessen Birgit Bohle von McKinsey, die jahrelang den Fernverkehr zu verantworten hatte und jetzt die Telekom beglückt