Die schreiben wirklich »die Alsterglacis«? Schreiben die auch »die Heiligengeistfeld«?
Okay, zur Sache. Mindestens 24 km/h sind mindestens 6,66 m/s. Bei »mindestens 4 m« warst Du höchstens 5 m von der Ampel entfernt, denn sonst hätten sie »mindestens 5 m« geschrieben. Das bedeutet: Bei 24 km/h und 4 m war die Ampel 0,6 Sekunden lang rot. Bei 24 km/h und 5 m war sie 0,75 Sekunden lang rot. Solltest Du schneller gefahren sein (was sagte nochmal der Tacho?), war die Zeit kürzer. Also: Weit unter einer Sekunde.
Zum Thema Vollbremsung, Bremsweg usw. hattest Du ja schon geschrieben.
Dann steht da ein Klopfer drin: »Auf die dortige Lichtzeichenanlage achtete er während der Anfahrt nicht.«
Wer hat das denn behauptet???
Außerdem steht kurz danach der logische Widerspruch: »... schaltete die Lichtzeichenanlage auf „rot“, was der Betroffene auch bemerkte.«
Ja was denn nun?
Ach ja: »Dennoch überquerte er die Straße.« - Nein, Du überquertest die Fahrbahn. Wenn das Gericht so etwas nicht auseinanderhalten kann ...
Ich würde in die Stellungnahme die Ergebnisse Deines Selbstversuches reinnehmen: Du hast versucht, so zu fahren, wie die Obrigkeit das wohl haben will, und hast festgestellt, dass dieses erratische Fahren lebensgefährlich ist.