Landstraße. Ein Rettungswagen auf Einsatzfahrt. Ein aus der Gegenrichtung kommender Autofahrer, der links abbiegen will, hält an, um den Rettungswagen passieren zu lassen. Das muss er ohnehin, aber außerdem hat der RTW Blaulicht und Martinshorn aktiviert.
Hinter dem Autofahrer kommt ein voll besetzter Bus. In den Worten von NDR online:
»Offenbar wollte der Fahrer eines Pkw in Rüting nach links in Richtung Grube abbiegen. Er stand auf der Fahrbahn, um einen entgegenkommenden, in Richtung Lensahn fahrenden Rettungswagen passieren zu lassen, der mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Notfall war. Der Reisebus näherte sich dem Pkw von hinten Richtung Cismar.«
NDR online weiter:
»Laut Polizei kam es zum Zusammenstoß des Busses mit dem Rettungswagen, als der Bus dem Pkw über die Spur des Gegenverkehrs auszuweichen versuchte.«
Die Kieler Nachrichten schildern es so:
»In der Ortschaft Rüting im schleswig-holsteinischen Grömitz kam dem Reisebus ein Rettungswagen dabei im Einsatz entgegen. Ersten Polizeierkenntnissen zufolge wollte ein vor dem Bus fahrender Autofahrer nach links abbiegen, wartete aber, um den Rettungswagen passieren zu lassen. Den Ermittlungen zufolge soll der Busfahrer daraufhin in den Gegenverkehr gefahren sein, um dem stehenden Auto auszuweichen.«
Die Hamburger Morgenpost so:
»Der Busfahrer will nach ersten Informationen wohl dem wartenden Auto ausweichen, fährt dabei in den Gegenverkehr. Beide Fahrzeuge stoßen zusammen.«
Der Busfahrer »will ...wohl ... ausweichen« - trotz Gegenverkehr. War er zu schnell? War er abgelenkt und hat nicht auf die Straße geachtet? Dachte er, er schafft es noch vor dem RTW? Könnte es sein, dass der PKW den Blinker links wieder ausgemacht hat, um dem RTW zu signalisieren, dass er jetzt natürlich nicht abbiegt - und der Busfahrer zieht daraufhin blind nach links?
Kann man sich alles fragen. Soll man aber anscheinend nicht, wenn es nach dem ZDF geht:
»Offenbar musste der Busfahrer einem haltenden Auto ausweichen und war dabei auf die Gegenfahrbahn geraten.«
So ganz aus Versehen. Genauer: weil jemand ihn gezwungen hat.
Die Vorab-Entschuldigung eines unaufmerksamen oder unverantwortlichen Autofahrers findet also nicht nur dann statt, wenn Unfallgegner und -opfer Radfahrer sind. Hier waren es 52 Opfer.