Ja is denn heut scho Weihnachtn?
Jetzt verstehe ich Deinen Spruch:
»Die Polizei hat Ermittlungen gegen eine Autofahrerin eingeleitet ...«
Ja is denn heut scho Weihnachtn?
Jetzt verstehe ich Deinen Spruch:
»Die Polizei hat Ermittlungen gegen eine Autofahrerin eingeleitet ...«
Fahrraddieb in Hamburg verhaftet:
Ein Holländer??? Und dann klaut der hier in Hamburg???
Weiß die Polizei auch, dass pro Meter Straßenlänge mehr Radfahrer als Autofahrer unterwegs sind?
»Zum Unfallzeitpunkt trug der Mann einen Fahrradhelm.«
Dann müsste jetzt eigentlich die Helmpflicht-Lobby in sich gehen ...
Bin erst das 3. Mal dabei gewesen. Ich fand es immer voll.
Die Schätzungen von Veranstaltern und Polizei liegen wie gewohnt weit auseinander: Jene sprechen von 30 000, diese meint 8 000.
Ich finde es erbärmlich, dass die Polizei nicht einmal bei einer Veranstaltung, bei der man an 20 verschiedenen Punkten sehr übersichtlich zählen kann, bereit ist, korrekte Zahlen zu nennen. Nicht alle fahren bis zum Rathausmarkt; ich gestern auch nicht. Man konnte aber an den großen Treffpunkten vorher oder auch an den Zufahrtsstraßen wunderbar zählen. Wenn man wollte.
Alles anzeigenMir fällt dazu folgende Erklärung ein: Mittelalterliche Burganlagen verfügen in der Regel über einen sogenannten Bergfried. Ein besonders stark befestigter Turm, der als letzter Rückzugsort im Falle eines Überfalls auf die Burganlge diente.
Viele dieser Bergfriede, aber auch andere Burg-Türme wurden Untersuchungen von Militärhistorikern zufolge völlig überdimensioniert gebaut, deutlich größer und höher als es den militärischen Erfordernissen entsprochen hätte.
Denn diese Türme sollten vor allem eines: Beeindrucken durch ihre Größe. Sie stellen ein Phallussymbol dar.
Kennt man doch von den völlig überzogen langen Motorhauben mancher Autos und LKW's.
Oder von den völlig überdimensionierten Auspuff-Öffnungen und den diversen "Verzierungs"-Anbausätzen, die dafür erhältlich sind.
Wenn du dir das Foto anschaust, dann ist doch der Vergleich mit dem Burgturm völlig offensichtlich. http://transporter-news.de/newssys/galeri…2_1_350x525.jpg
Ich muss ein Missverständnis ausräumen: mit »Quatsch« meinte ich ein derart dämlich gestelltes Foto.
Die Räder sind auf diesem Foto so stark eingeschlagen, dass der LKW sämtliche Schilder abräumen würde. Warum wird so ein Quatsch überhaupt produziert?
Na ja, wer's braucht.
Mir fällt da immer Otto Waalkes ein, der mal Beispiel für Aberglauben witzelte, manche Menschen würden sich Kerben in die Reifen schnitzen, um den Gott des Aquaplaning zu besänftigen.
Warum sind nicht bei allen LKW die Fahrersitze deutrlich tiefer gelegen?
Weil da der Motor ist. Und der ist bei schweren LKW größer als bei diesen Müllwagen.
Außerdem gehen die Hersteller wohl davon aus, dass die LKW-Fahrer über PKW und SUV hinweggucken wollen.
Das sehe ich auch so.
Die Überschrift dieses Paragraphen lautet »Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge«. Da könnte man als Radfahrer auf die Idee kommen, dass der gesamte Paragraph für einen nicht gilt.
Dann macht dieser Paragraph einen Unterschied zwischen »Fahrstreifen« und »markierten Fahrstreifen« - eine Straße mit »unechter Zweispurigkeit« wie die Langenhorner Chaussee hat in diesem Sinne zwei Fahrstreifen pro Richtung.
Ach ja, und viele Cargobikes, die meisten Anhänger und alle Dreiräder sind mehrspurige Fahrzeuge.
Wahrscheinlich würde ich das situationsbedingt entscheiden. Ein Einfahren in einen Schutzstreifen, der voll in der Dooringzone liegt, während links ein LKW mit Anhänger rollt, wäre für mich ein Akt des Wahnsinns.
Ja, das steht irgendwo im Kleingedruckten. Auf der Straße ist - für Otto und Ottilie Normalradler sicht- und nachvollziehbar - eine gestrichelte Linie ähnlich den gestrichelten Linien weiter links aufgepinselt. Diese trennen Fahrstreifen. Warum also sollten Otto und Ottilie Normalradler auf die Idee kommen, nicht schneller fahren zu dürfen als das Fahrzeug links von der gestrichelten Linie?
Ich stelle mir das gerade bildlich vor: zwei Fahrstreifen pro Richtung, außerdem Schutzstreifen. Auf dem linken Fahrstreifen sinkt die Geschwindigkeit der Kfz momentan auf 12 km/h, auf dem rechten Fahrstreifen fahren die Kfz mit 20 km/h, ich radle mit 18 km/h. Das ist, wenn ich es richtig begreife, noch kein Problem.
Was aber, wenn ein Kfz vom rechten Fahrstreifen sich in eine Lücke auf dem linken Fahrstreifen einfädeln will und deswegen auf 15, 14, 13 km/h verlangsamt? Soll ich dann ernsthaft auf meinem Schutzstreifen bremsen??? Womöglich auch dann, wenn dieses Kfz gerade dabei war, mich zu passieren und mit seinem Kofferraum auf Höhe meines Vorderrades ist, als er plötzlich langsamer wird?
Das halte ich für unrealistisch.
Also ich fahre mit der größten Selbstverständlichkeit auf einem Schutzstreifen »mein« Tempo, auch wenn auf dem Fahrstreifen links von mir es ausnahmsweise mal langsamer vorangeht. Wir sind schließlich innerorts, und ich bin auf einem eigenen Fahrstreifen.
Was wäre denn kundenfreundlich UND betrugssicher? Diverse Maßnahmen, die die DB eingeführt hat, basieren doch auf Erfahrungen mit der Gewitztheit der Leute. Vor über 15 Jahren, als das Wochenendticket noch 15 DM für fünf Personen an zwei Tagen kostete und alles ohne Namensnennung, war doch der Spruch irgendwelcher Schnorrer beim Einstieg in den Regionalzug immer: »Hat jemand ein Wochenendticket?«
a) das sehe ich bei knapp 23 Euro für Hamburg-München oder 35 Euro für Hamburg-Wien relativ gelassen
b) es gibt auch Vollpreis-Tickets online
Lange Zeit waren die »Mobilen Terminals« (MTs) der DB nicht online. Da hätten in der Tat mehrere Leute mit demselben Ticket fahren können. Das ist jetzt anders.
Ja, die DB hat mitbekommen, dass sie etwas gegen »Graufahrer« unternehmen muss (grau = man hat ein gültiges Ticket und hofft, dass es nicht entwertet wird, um es hinterher zu stornieren).
Ja, man sollte das Kleingedruckte lesen. Bei Buchungen für andere Personen hat die DB nachgebessert (früher war es ein Drama, wenn Firma X in Deutschland für einen ausländischen Geschäftspartner ein Onlineticket buchen wollte, mit dem er ab Frankfurt Flughafen den ICE nehmen konnte), allerdings gibt es noch die Stolperfalle, dass auf bahn.de über der Zeile mit dem Kästchen für »Ticket für eine andere Person« blöderweise der Satz »Sie selbst reisen nicht mit?« steht. Es ist schon vorgekommen, dass Person A, die zusammen mit Person B fahren wollte, aber aus irgendwelchen Gründen das nicht auf einem Ticket buchen wollte/durfte, die Frage innerlich mit »Doch!« beantwortet hat und ein zweites Ticket auf den eigenen Namen gebucht hat - das gab dann Weh und Ach an Bord.
Ich komme gerade aus Heilbronn zurück, wo gestern ein stundenlanges Gewitter tobte. Da hatten nicht alle - geschätzt - 6.000 Besucher von Freiluftkonzerten u. a. in einer riesigen Grünanlage die Chance, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Als alter Camper fange ich immer noch, sobald ich einen Blitz sehe, automatisch an zu zählen »ein-und-zwan-zig, zwei-und-zwan-zig ...«, bis der Donner zu hören ist (3 Sekunden entspricht 1 km) - gestern krachte es mehrfach schon zwischen »ein« und »und«.
Und es hat auch schon Blitze »aus heiterem Himmel« gegeben, sprich: die dunklen Wolken waren noch ziemlich weit weg, aber aufgrund bestimmter meteorologischer Phänomene schlägt der Blitz mehrere Kilometer vom Rand der Wolken entfernt ein. Von daher hält sich mein Bedarf an Humor bei diesem Thema in Grenzen.
Noch ein Bericht zum Prozess:
Man sollte die bauliche Anlage der Radwege in solchen Prozessen zum Thema machen. Die Radfurt ist an der Kreuzung in die Seitenstraße hinein verschwenkt, damit sie neben der Fußgängerfurt verläuft. Dadurch werden Autofahrer dazu verleitet, in die Seitenstraße ein Stück weit einzubiegen. Dort haben sie, schräg stehend, miserable Sichtverhältnisse in die Richtung, aus der Radfahrer entlang der Hauptstraße kommen. Würde die Radfurt konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführt, dürfte der Autofahrer nicht einbiegen, sondern müsste sich den Radweg anschauen, während er noch parallel dazu auf der Fahrbahn steht - das sind deutlich bessere Sichtverhältnisse.
Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.