Beiträge von Fahrbahnradler

    Das mit der Schrittgeschwindigkeit war doch eigentlich schon geklärt, oder?

    Jein.

    Ich will es mal mit einem Beispiel aus dem Steuerrecht veranschaulichen. Da hatte 2002 das höchste Fachgericht, der Bundesfinanzhof, entschieden, dass Ausbildungskosten, die dem Broterwerb dienen (im Unterschied zum Jodeldiplom), als berufliche Kosten in unbegrenzter Höhe absetzbar sind und zu steuerlichen Verlusten führen können, die mit Gewinnen anderer Jahre verrechnet werden können. Begründung: das "Lebenskampf"-Urteil des faschistischen Reichsfinanzhofs gehört auf den Müllhaufen der Geschichte, und heutzutage ist lebenslanges Lernen Usus.

    Der Bundestagsmehrheit und dem Finanzminister war das zu teuer, also wurde beschlossen, die auf 1938 basierende Rechtslage für Erstausbildungen wieder einzuführen und nur Zweitausbildungen zu modernisieren.

    So begann ein bisher 17 Jahre dauernder Kampf zwischen BFH und Gesetzgeber/Minister, in dessen Verlauf es zu folgender Situation kam, hier salopp geschildert:

    Der Gesetzgeber beschließt, dass Ausbildungskosten Sonderausgaben sind, wenn sie keine Werbungskosten sind. (Und denkt, damit hat er das Thema Werbungskosten erledigt.)

    BFH sagt: "Ihr habt hier 'wenn' geschrieben und nicht 'weil'. Wir wissen aus Eurer Gesetzesbegründung und aus den Debatten genau, was Eure Absicht war. Aber da das Wort 'wenn' einen absolut eindeutigen und nicht interpretationsfähigen Sinn ergibt, ist der Rest irrelevant. Laut Text ist vorrangig zu prüfen, ob Ausbildungskosten Werbungskosten sind. Nur in dem Fall, dass diese Prüfung negativ endet, greift der Auffangtatbestand 'Sonderausgaben'."

    Das saß. Und führte dazu, dass innerhalb weniger Wochen das Gesetz geändert wurde und Schäuble dachte, er habe gewonnen.

    Der BFH ging daraufhin zum Bundesverfassungsgericht. Dort schmort der Fall seit fünf (!) Jahren.

    Reiter ohne Pferd sind in der Regel Fußgänger ;)

    Pferde dürfen nicht auf den Gehweg, die mmüssen die Fahrbahn benutzen.

    Ich finde jetzt das Foto aus meiner Heimatstadt Heilbronn nicht mehr, das ich hier mal gepostet hatte, aber dort gibt es [Zeichen 239] mit "Reiter frei". An der Fußgängerampel über die Jägerhausstraße/Ecke Arndtstraße gibt es sogar jeweils einen zweiten, hochgesetzten Bettelknopf, damit die Reiter vom Sattel aus die Ampel betätigen können.

    Quelle, bitte?

    Das ist eine eher spannende Geschichte. In der Welt wird das meistens so ausgelegt - klar. Es ist auch egal, ob einer mit 50km/h den Fuß-/Radweg entlang rast, solange sich keiner begegnet. Der Strichpunkt ist aber ein selten gebrauchtes Satzzeichen im Gesetzestext und die im Zitat zitierte Auslegung entspricht dem nicht unbedingt.

    Was der Strichpunkt definitiv nicht ist ist ein Komma. "Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten (und) er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." steht hier nicht. Ergäbe auch keinen Sinn, weil Warten und Schrittgeschwindigkeit nicht gleichzeitig gehen. Die beiden Punkte im Text vorher trennen die wichtigen Hauptteile. 1: Andere dürfen auf den Fußweg, wenn erlaubt. 2: Gefährden und Behindern sind verboten.

    Erst im dritten Teil kommt dann der Strichpunkt dazu und trennt meiner Ansicht nach gleichwertige Abschnitte. Und dann gilt die Schrittgeschwindigkeit immer.

    Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass die Schrittgeschwindigkeit auf solchen Wegen immer (und überall) gilt, dann hätte er dies schreiben müssen:

    "2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf der Fahrverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und muss auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten."

    oder

    "2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen; der Fahrverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten."

    Dann wäre die Anordnung gewesen:

    - Generell Schrittgeschwindigkeit wegen Rücksichtnahme.

    - Im Konfliktfall (Begegnung/Überholen) muss der Fahrverkehr nötigenfalls warten, um Gefährdungen und Behinderungen auszuschließen.

    (Ist es nicht schön, dass Fahrradverkehr hier als »Fahrverkehr« gilt? Das würden wir doch gerne anerkannt sehen, wenn es um zugeparkte Radwege oder allgemein die Fahrbahnbenutzung geht!)

    Aber real steht da:

    Andere Verkehrsarten (Kfz, Fahrräder, Reiter ...) müssen auf Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen und dürfen diesen weder gefährden noch behindern.

    Das bedeutet, dass dort, wo nicht beide gleichzeitig mit normalem Tempo sicher passieren können, der Fahrverkehr zurückstecken muss: im Extremfall muss er warten, falls er in so einer Situation nicht unbedingt warten muss, darf er höchstens im Schritttempo fahren.

    Das heißt: der schwammige Begriff "angepasste Geschwindigkeit" oder "vorsichtige Fahrweise" wird vermieden. Es steht: Schritttempo.

    Der Satz(teil) hinterm Strichpunkt konkretisiert/ergänzt den Satz(teil) vor dem Strichpunkt. Er schließt nicht direkt an den ersten Satz an, um diesen zu konkretisieren oder zu ergänzen.

    Übrigens: Reiter müssen nicht warten oder sich nur im Schritttempo bewegen.

    Blöderweise wirken sie auch in der Gegenrichtung. Man hat die kritische Stelle hinter sich, kann aber noch nicht beschleunigen, weil die Holperschwellen da sind.

    * Andererseits: beim Allgemeinzustand der Hamburger Radwege sind diese Dingerchen möglicherweise unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des »Hoppla, hier ist was Außergewöhnliches«.

    Einem leisen Staubsauger trauen sie schlicht nichts zu.

    Vermutlich spielen auch solche sachfremden Überlegungen eine Rolle bei der Autonutzung.

    Es gibt zwar Fahrzeuge, bei denen man Wert auf einen »satten Sound« legt, beispielsweise Motorräder oder Sportwagen, aber bei der Masse der Fahrzeuge legen die Käufer und Fahrer eher Wert auf ruhigen, geräuscharmen Lauf. Legendär ist ja der Spruch von Rolls Royce, das Lauteste, was man im Innenraum höre, sei das Ticken der analogen Uhr. Aber auch bei Autos für Otto Normalverbraucher wird der Motorraum gedämmt und wird ein Vierzylinder Golf für angenehmer gehalten als ein nervös schnurrender Dreizylinder oder gar ein Trabi ...

    Ich sag' mal so: wäre kein einziger Verbrenner unterwegs, wäre das Problem geringer. Denn dann gäbe es nicht das Grundrauschen der Motoren aus unterschiedlicher Entfernung und in unterschiedlicher Frequenz, hinter dem die E-Mobile verschwinden. Es wäre viel leiser auf der Straße.

    Denn das Gefährliche ist doch die derzeitige Gewohnheit, »Ich höre was, also ist da was« umzupolen in »Ich höre nix, also ist da nix«.

    Haben die Radfahrer ein eigenes Lichtsignal? Wenn ja regelt dieses das

    Interessante Beschilderung.

    Da die Haltelinie deutlich vor der Ampel ist, würde ich ja fast sagen erst einmal nein, zumindest müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen und sich die Verkehrslage ansehen und gegebenenfalls Radfahrer passieren lassen

    Wenn der Radfahrer illegal auf dem Fußgängerfurt kreuzt, würde ich auch sagen der Autofahrer ist haltepflichtig, weil dieser noch vor der Ampel ist.

    Der Radfurt ist ja erst hinter der Ampel, also dürfte gelten wenn der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und selber grün sieht wohl nicht mehr.

    Oh je, ich sehe, dass ich den falschen Link kopiert habe. Es ging um diese Stelle hier:

    https://www.google.de/maps/@53.64834…!7i13312!8i6656

    Bei der Präsentation der Pläne für ein Autozug-Terminal in Hamburg-Eidelstedt am 28.11. haben sich unter anderem folgende Erkenntnisse ergeben:

    • Die DB plant ein vollständiges Planfeststellungsverfahren mit öffentlicher Auslegung der Planfeststellungsunterlangen, Frist für Einsprüche, Anhörungsverfahren. Ein Planfeststellungsbeschluss wird »frühestens« für Ende 2021 erwartet.
    • Voraussichtlich werden die Unterlagen im Frühjahr 2020 öffentlich ausgelegt. Es ist unklar, ob dies nur im Bezirksamt Eimsbüttel geschieht oder in Eidelstedt oder auch in Altona.
    • Die DB behauptet, dass durch die Autozuganlage keine oder nur sehr geringfügige Verschlechterungen für den Verkehrsfluss in der Elbgaustraße auftreten werden: man geht von maximal 94 statt bisher 6 Kfz aus, die zwischen 18 und 19 Uhr von der Elbgaustraße zum Terminal wollen. Daher plant man keine Ampeln und keine separaten Abbiegespuren. Man geht - warum auch immer - davon aus, dass jeweils genau die Hälfte dieser Reisenden aus Richtung Norden (AS Stellungen oder Eidelstedt) und aus Richtung Süden (AS Volkspark) kommt. Den abfließenden Verkehr von zwei ankommenden Autozügen im morgendlichen Berufsverkehr hat man offenbar nicht untersucht.
    • Man rechnet mit Baubeginn 2023 und Fertigstellung 2025.

    Eigentlich sollte dieser Video der Süddeutschen Zeitung wohl dazu díenen auf Mängel bei der Radverkehrs-Infrastruktur hinzuweisen.

    Aber die Szene in Minute 3:48 dürfte so eigentlich gar nicht gezeigt werden. Ein Radfahrer ist wartepflichtig gegenüber ein- und aussteigenden Bus-Fahrgästen: Siehe Minute 3:48 bis 3:50! https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fahrr…adler-1.3748858

    Na jaaaa, aber zwischen Bus und Radweg befindet sich eine Aufstellfläche. Der Radweg ist davon "baulich getrennt". Man sieht also, dass man "fremdes Territorium" überqueren muss, wenn man von dieser Aufstellfläche zum Fußgängerbereich, also zum Gehweg will. Da steigen keine 5, 20 oder 50 Leute aus, sondern da steht eine Person. Mit Kopfhörern auf und in die falsche Richtung guckend. Würde die das bei einer Fahrbahn genauso machen???