Beiträge von Fahrbahnradler
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Und ich bin mir sicher, dass bei einem bewaffneten Angriff einer, sagen wir, zwanzigköpfigen Gruppe, die Suche nach dem Täter nicht mit "es ist ja nichts passiert" eingestellt worden wäre, nur weil der Schuss fünf Zentimeter am Kopf vorbeiging.
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Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Text von § 27 StVO vor einigen Jahren geändert, von "bilden einen (geschlossenen?) Verband" zu "dürfen einen geschlossenen Verband bilden". Also: die werden nicht mehr automatisch durch ihre Anzahl zum Verband, sondern durch eine Willensbildung. Und das scheint mir der Kunstgriff zu sein, mit dem ein Verbandsführer als quasi "per definitionem" ins Spiel gebracht wird - "wenn ihr behauptet, einen geschlossenen Verband gebildet zu haben, dann setzt das voraus, dass ihr einen Führer habt".
Das sehe ich zwar nicht so (die 16+ Leute könnten fröhlich sagen: "Wir lehnen das Führerprinzip ab, wir entscheiden basisdemokratisch"), aber da scheinen manche anders zu denken.
Was ist, wenn der Verband als "belgischer Kreisel" fährt? Gibt es dann alle paar Sekunden/Minuten einen anderen "Führer", nämlich den jeweiligen im Wind fahrenden Menschen?
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Zu kurze Grünphase - 16 von 90 Sekunden:
https://www.mopo.de/hamburg/politi…rechen-37265876
ZitatDie Umlaufzeit der Ampelphase an der Kieler Straße beträgt in der Regel 90 Sekunden. Dies entspricht der Zeit, in der jeder Verkehrsteilnehmer – als auch der Querverkehr oder Abbieger – einmal Grün erhält. Von 5 bis 13 Uhr ist die Grünphase an der Kieler Straße stadtauswärts tatsächlich nur 16 Sekunden lang, von 13 bis 21 Uhr immerhin 34 Sekunden lang. Die restliche Zeit sehen Autofahrer Rot.
Warum ist das so? „Mit diesen Umlaufzeiten wird ein größtmöglicher Verkehrsfluss für den motorisierten Verkehr erreicht“, sagt eine Sprecherin der Verkehrsbehörde.
Die Kreuzung Kieler Straße/ Langenfelder Damm würde aufgrund der Linksabbieger – die ein eigenes Lichtsignal bekommen - in vier Phasen geregelt. „Somit müssen sich diese vier Phasen die Umlaufzeit teilen, wobei zusätzlich zwischen den Phasen Schutzzeiten ablaufen“, so die Sprecherin.
Hmmm ... habe ich da eben das Wörtchen "motorisierten" gelesen?
„Mit diesen Umlaufzeiten wird ein größtmöglicher Verkehrsfluss für den motorisierten Verkehr erreicht“, sagt eine Sprecherin der Verkehrsbehörde.
Wie steht's an dieser Kreuzung eigentlich um die Radfahrer? Die tauchen im Text überhaupt nicht auf, aber die Fußgänger - und zwar als Hindernis für den motorisierten Verkehr:
ZitatDie Freigabezeit der Zufahrten Langenfelder Damm und Warnstedtstraße würden außerdem hauptsächlich durch die Grünzeiten des Fußverkehrs über die Kieler Straße bestimmt. „Die Signalisierung einer Kreuzung ist leider immer ein Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmende“, so die Sprecherin.
Ja, leider leider kann man die Kreuzungen nicht nach dem Prinzip "alles für die Kfz" gestalten ...
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Was haben wir eigentlich früher gemacht?

1985 bin ich im Hochsommer im Auto von Hamburg über Stuttgart und Avignon nach Málaga gefahren, mangels Klimaanlage gerne mit offenem Seitenfenster und gerne mit dem Ellbogen draußen. In Málaga meinte dann meine Gastgeberin bei der Ankunft "oh oh, da solltest Du mal was mit starkem LSF draufpacken, ich habe hier was mit Faktor 15". 15 war damals "das höchste der Gefühle" ...
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Und ich frage mich, wie der Anrufer es geschafft hat, den Transporterfahrer zu überwältigen. In Filmen macht sowas Daniel Craig oder Tom Cruise ...
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https://www.mopo.de/hamburg/polize…ckt-an-37254676
ZitatVon der Straßenseite aus warf der Trucker Spanngurte über die Ladung. Dabei konnte er den Gehweg nicht einsehen und bemerkte dort eine herannahende Radfahrerin nicht. Die wurde von dem Verschlussteil aus Metall getroffen.
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Beim Stichwort "Schwammbefall" könnte man aufhören zu lesen und entweder ein sechsstelliges Bankkonto plündern oder die Planierraupe holen. Der "allumfassende Sanierungsbedarf" setzt dann den Schlusspunkt: "Wir haben Sie gewarnt!"
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Glückwunsch! Der Redakteur hat einiges begriffen. Und irgendwann wird aus dem "Fahrrad-Aktivisten" mal ein "Radverkehrs-Experte", so wie ich in Artikeln auch manchmal als "Nachtzug-Aktivist" und manchmal als "Nachtzug-Experte" erwähnt werde.
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Ich vermute mal, wenn man niemals angefangen hätte, Flughäfen oder Bahnhöfe zu bauen, wäre auch heute noch nicht "zu erwarten, dass in nächster Zeit" Leute mit dem Flugzeug fliegen oder mit dem Zug fahren. Also gibts auch gar keinen Grund, sie zu bauen.
Außer, die Leute fahren *trotzdem* - auch ohne Schienen - mit dem Zug und beweisen damit, dass das "die bestimmende Verkehrsart ist".
Spok würde sagen: Faszinierend
Deswegen ja mein Beispiel mit den Krokodilen. Das ist so ein Klassiker aus der Verkehrsplanung, nämlich: "den Bedarf für eine Brücke über einen krokodilverseuchten Fluss ermittelt man nicht, indem man die Schwimmer zählt, die diesen Fluss durchqueren".
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Ich bin beeindruckt von dieser Argumentation:
ZitatFahrradstraßen dürften nur dort eingerichtet werden, wo weniger als 400 Kraftfahrzeuge am Tag fahren oder dort, wo es mehr Radverkehr als Autoverkehr gibt.
Brücken dürfen nur dort gebaut werden, wo mehr Menschen schwimmen als Krokodile oder Piranhas.
Merken die eigentlich nix?
Einerseits: Wenn es mehr Radverkehr als Autoverkehr gibt - also wie in Kopenhagen oder den Niederlanden - dann braucht's keine "Fahrradstraßen" mehr, dann merkt jeder Depp hinterm Lenkrad, dass er hier nur geduldeter Gast ist und auf Samtpfoten umherzuschleichen hat, und sucht sich eine Alternative.
Andererseits: es sollen doch nur, sagen wir, 10 von 800 Straßen umgewidmet werden. Dann wird man ja, vernünftige Planung vorausgesetzt, nach einiger Zeit schon feststellen, dass dort mehr Radverkehr als Autoverkehr unterwegs ist ... durch Verlagerung.
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Insofern stelle ich mal ganz frech die Frage: Wie kriegt man solche Falschparker denn nun beiseite?
Einige freche Antworten würden lauten:
Grillanzünder
Ammoniumnitrat
Umparken
Aber wir sind ja friedlich ...


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Das ist doch ein wunderbares Beispiel.
Wer nach halblinks will, darf - nein: muss! - an der roten Generalampel vorbeifahren, weil er nur dann bei Kombischeibengrün die nach rechts weiterführende Fahrbahn überqueren kann.
Dann kann er aber nicht anhalten müssen, wenn er hinter der roten Generalampel auf dem
weiterfahren will.Würde er vor der roten Generalampel anhalten (wo? Da ist keine Haltelinie ...), würde er die nach halblinks abbiegen wollenden Radfahrer blockieren.
Ich stelle mir es ziemlich lustig vor, dort ein Video zu drehen, wie es aussieht, wenn bei nennenswertem Radverkehrsaufkommen die nach halbrechts fahrenden Radler die rote Generalampel respektieren...
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Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.
Aber diese Ampel regelt doch nur das Überqueren der Fahrbahn der Querstraße, nicht das Fortsetzen des Weges auf dem Hochbord! Sonst dürfte kein Fußgänger bei roter Geradeaus-Ampel nach rechts auf dem Bürgersteig weitergehen!