Beiträge von Fahrbahnradler

    Wow, das ging aber schnell mit der Reaktion auf Scheuers Rücknahme ...

    Nach Einführung der verschärften Sanktionen hatte ich (als Autofahrer) den Eindruck, dass das Tempo sich im Hamburger Stadtverkehr deutlich verlangsamt hat - von "Tacho 60-65" auf "Tacho 50-55". "Deutlich" im Sinne von "vorher bis zu +15 km/h, nachher nur noch ein Drittel +".

    Als Radfahrer habe ich deutlich größere Überholabstände registriert.

    Und heute, kurz nach massiv verbreiteter Rücknahme, meinen zwei Berufkskraftfahrer binnen 35 Minuten, mir zeigen zu müssen, was ein Zwölftonner ist. Leider keine Kamera und keine Zeugen, daher Anrufe bei den Firmen.

    Firma S...x (Wäscherei auf dem Ochsenzoll-Gelände): LKW steht an der Kreuzung hinter mir an der roten Ampel, das Gaspedal zuckt. Wir biegen beide rechts in die Tangstedter Landstraße nach Süden ab. Nach etwa 30 Metern hat er mich eingeholt (Kunststück, ich war mit Hänger unterwegs). Er hält sich neben mir und brüllt durch die offene Scheibe "Raaadweeeg". Ich fahre nicht etwa runter, sondern kommuniziere in hörbarer Lautstärke "Faaaahrbaaahn" zurück. Er gibt Gas und zieht gleichzeitig nach rechts. Also musste ich bremsen, um nicht vom Kastenaufbau erwischt zu werden. Auf den Parkstreifen gefahren und PK 34 angerufen: "Könnten Sie mal kurz vor die Tür gehen, der LKW mit Kennzeichen ... fährt in Ihre Richtung, ...". Gegenfrage: "Haben Sie Zeugen?" Nein, und auch keine Zeit vorbeizufahren. Also Firm S...x angerufen. Firma bittet vorsorglich um Entschuldigung und will mit Fahrer reden.

    Rückfahrt: Anhänger ist voll, der Neubergerweg ist topfeben, der nicht benutzungspflichtige Radweg rechts ist von Schulterparkern blockiert, außerdem will ich links in meine Garage abbiegen. Das sind drei Gründe für die Wahl der ersten Option der StVO für den Fahrzeugverkehr ;)

    Ein Gerüstbauer sieht das anders und überholt mich mit 30 cm Abstand, ehe er mit seinem LKW in die Eisen gehen muss, weil er an den Schulterparkern wegen Gegenverkehr nicht vorbeikommt. Firma angerufen (auch in der Nachbarschaft), ... weiter wie oben, nur ohne Anruf bei PK 34.

    Und dazwischen auf der Tangstedter noch ein Lieferwägelchen mit Anhänger samt Minibagger obendrauf, der sich über den eng überholten Fahrbahnradler offenbar dermaßen echauffierte, dass er beinahe einem 500er (Fiat, nicht Benz) gerammt hätte, der vor ihm auf Parkplatzsuche war ...

    In der VwV-StVO steht, dass Radwege "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" sind. Darin steht nicht, dass es ausschließlich für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen sind.

    Und genau da muss man mal die Germanisten und Hermeneutikerinnen ranlassen.

    Denn auf einem per Blauschild [Zeichen 237][Zeichen 241-30]ausgewiesenen Streifen haben außer Radfahrern keine anderen Verkehrsteilnehmer etwas zu suchen. Also liegt hier eine Übereinstimmung mit "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" vor.

    Bei [Zeichen 239]handelt es sich um "für den Fußverkehr vorgesehene Verkehrsflächen".

    Was sind jetzt [Zeichen 240] sowie [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]? Müsste man das als "für den Rad- und Fußverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" bezeichnen? Gibt es diese Bezeichnung irgendwo im Regelwerk? Wenn ja - was folgt daraus? Wenn nein - was folgt daraus?

    Anders gefragt: ist auf einer "für den X-Verkehr vorgesehenen Fläche" jeder andere Verkehr per definitionem verboten oder ist er bei Aufstellung von Zusatzschildern erlaubt (Fahrradstraße!!!) oder ist er immer erlaubt (radelnde Kinder bis zum 10. Geburtstag auf [Zeichen 239])?

    Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    ist der Zebrastreifen wirklich schräg aufgepinselt?

    Und die Führung des Radweges ist doch wohl nur zu dem Zweck so angelegt, damit kein Radfahrer bremsen muss, wenn jemand auf dem Zebra von links kommt, denn zwischen Bordstein und Radweg ist genug Platz zum Warten und Gewähren des Vorrangs der Radfahrer ...

    Und ansonsten hätte man ja auch auf dem Radweg einen Zebrastreifen eingebaut.

    ^^

    An einem anderen Kreisel in Hannover hat man Ampelgesteuerte Durchwegungen durch die Kreiselmitte geschaffen:

    https://www.google.de/maps/place/Lic…199!4d9.7121165

    Hier beträgt der Durchmesser allerdings auch von Fahrbahnen-Außenkante zur gegenüberliegenden Außenkante über 100m.

    Ist das überhaupt ein Kreisverkehr? Wo sind da [Zeihen 215] aufgehängt? Ich sehe überall Ampeln und einsame [Zeichen 205]an den Zufahrten.

    Und sehe ich es richtig, dass ein Radfahrer, der von Nordosten aus der Deisterstraße kommt und nach Südwesten in die Bornumer Straße will, vier (!) Ampeln überqueren muss (sind da überall Fahrräder in den Streuscheiben) und nicht etwa "geradeaus" durch die Grünanlage, sondern Albrechts fahren muss, damit er nach einem Haken an der Wachsbleiche in die Bornumer Straße einfahren kann?

    Es gibt dazu einen Bericht der UDV: https://udv.de/de/publikation…-kreisverkehren

    Darin steht, dass die kreisrunde Führung von Radwegen gemäß ERA problematisch ist, weil Radfahrer darauf zu schnell fahren und zwischen den Kreiszufahrten zu weit von der Kreisfahrbahn entfernt sind.

    Aber darin steht auch, dass die Verzweigungspunkte der Radwege nicht zu dicht an der Überfahrt liegen sollen, damit man früh genug erkennt, wann Radfahrer dem Verlauf des Kreisverkehrs weiter folgen.

    https://udv.de/de/strasse/kre…-kreisverkehren

    Ich habe nix zur zu hohen Geschwindigkeit von Radfahrern gefunden, aber folgende verblüffende Aussagen:

    Zitat

    Eingefärbte Radfurten: Kreisverkehrsarme mit eingefärbten Radfurten weisen eine um 62 Prozent höhere Unfallrate für Radfahrer auf, als solche ohne Furteinfärbung.

    Warum? Weil Radfahrer dort ihre Vorfahrt wahrnehmen und darauf vertrauen, dass Autofahrer sie respektieren, während sie ohne Farbe stehenbleiben und womöglich absteigen? Nein? In der Langfassung wird darüber aufgeklärt, dass Ursache und Wirkung eher andersherum sind:

    Zitat

    Bei der Bewertung dieses Zusammenhangs ist allerdings zu berücksichtigen, dass unfallauffällige Kreisverkehre möglicherweise besonders häufig mit eingefärbten Furten ausgestattet werden. Eingefärbte Furten sind daher nicht zwangsläufig die Ursache für ein höheres Unfallrisiko. Als Maßnahme zur Reduzierung der Unfälle mit Radfahrern ist diese Maßnahme hingegen ungeeignet.

    Wumm. Und weiter in der Langfassung:

    Zitat

    Bezogen auf alle Kreisverkehrsarme hat das Aufbringen von Radfahrerpiktogrammen keinen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Radfahrern.

    Und das eindeutige Ergebnis: Radwege außenrum weisen eine um 60 % höhere Unfallträchtigkeit auf als andere Lösungen, und die Unfallträchtigkeit ist geringer, wenn die Radfahrer vorher auf der Fahrbahn unterwegs waren.

    Wenn ich es richtig sehe, hat der östliche Arm (Beim Schiffertor) keine Radwege. Wie läuft dort der Übergang zwischen Kreisverkehr und Straße für Radfahrer?

    Wie wird die Vorfahrt zwischen Radfahrern geregelt?

    Soll dort der Radverkehr im Kreisverkehr Vorrang haben oder der Verkehr aus Richtung der zulaufenden Wege? Die beiden Knoten im Südwesten sind so weit vom Kreisverkehr abgesetzt, dass es vielleicht nicht klar ist, ob hier RvL oder Kreisverkehr gilt.

    Für den Knoten im Südwesten gilt noch ein Spezialfall: Wir nehmen eine Radlerin, die aus Westen (Schiffertorsstraße) kommt und dem Kreisverkehr im normalen Rechtsverkehr folgen möchte. Und dann kommt ein Radfahrer aus dem Süden auf dem linksseitigen Radweg und will die Schiffertorsstraße überqueren und der Radverkehrsführung mittels erlaubtem Geisterradeln folgen. Wer von den beiden hat Vorrang? Der Radfahrer aus Süden denkt: Ich! (Aus seiner Sicht will die Radlerin aus dem Norden abbiegen und seinen Weg kreuzen, außerdem sind da Linien aufgemalt, die seine von ihrer Fahrspur trennen.) Die Radfahrerin aus dem Norden denkt: Ich! (Aus ihrer Sicht folgt sie dem Kreisverkehr, während der andere in den Kreisverkehr einfahren will.)

    Dann wird natürlich das erzwungene Geisterradeln auf der Westseite dazu provozieren, dass man auch auf anderen Abschnitten »linksrum« radelt - etwa bei Überqueren der Wassermühle (Norden) oder der Wallstraße (Süden). Sollen dort Verkehrsschilder aufgestellt werden?

    Die Kurvenradien sehen abenteuerlich aus. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist es doch bei [Zeichen 241-30]nicht erlaubt, mit dem Lenker in den Luftraum über dem Fußgängerbereich einzudringen. Könnten die Verantwortlichen sich mal auf Fahrräder setzen (normales Rad, Liegerad, Lastenrad, Fahrrad mit Kinderanhänger) und einen solchen Parcours abfahren? Mit welcher Geschwindigkeit geht das?

    Welchen Fußgänger auf der Ostseite vor/nach dem Überqueren der Fahrbahn den roten Radwegbereich meiden, also Haken schlagen, oder werden sie über den Radweg hinweg abkürzen?

    Wie soll das alles bei Dunkelheit, bei nassem Bodenbelag oder womöglich bei Schnee(matsch) ablaufen?

    Dann natürlich das schon angesprochene leidige Thema, dass das Befahren des Kreisverkehrs an den meisten Stellen aussieht wie Linksabbiegen - erwartet da irgendjemand, dass der Arm ausgestreckt wird?

    Ach, und ein'n hab' ich noch: Soll der rote Murks benutzungspflichtig sein?

    https://www.mopo.de/hamburg/politi…ansage-36954664

    Zitat

    Exakt 2,75 Meter messen die neuen Radfahrstreifen an der Binnenalster. Pro Fahrtrichtung, wohlgemerkt. Und das ist eine Ansage! Einst wurden Radwege in Hamburg lediglich mit einer Breite von etwa 1,85 Metern geplant, zuletzt immerhin mit 2,25 Metern – und jetzt gibt’s eben die XXL-Variante.

    Das mit den 1,85 war aber die addierte Breite der Radwege auf der einen und der anderen Seite der Straße ...

    Hat mich auch erst ziemlich geärgert. Aber dann erkannte ich den Umkehrschluss :saint:.

    "Wer wild durch die Straßen fährt und den Verkehr behindert darf das nur, wenn er es angemeldet hat."

    <X

    Mein Umkehrschluss:

    Die Nürnberger Autoritäten werden am 7.7. und am 11.7. unter Umständen (falls der Club die Klasse hält) unter Beweis stellen können, ob das auch für Autokorsos gilt.