Hat nicht jemand hier kürzlich einen "Radweg, Fußgänger frei" gesucht? Bitteschön
Schick. Bedeutet dies, dass Fußgänger sich der Geschwindigkeit von Radfahrern anpassen müssen?
Hat nicht jemand hier kürzlich einen "Radweg, Fußgänger frei" gesucht? Bitteschön
Schick. Bedeutet dies, dass Fußgänger sich der Geschwindigkeit von Radfahrern anpassen müssen?
Ich war noch nie in Stade. Startort ist die Tourismus-Info. Ich stell mir gerade vor, wie ich da aufschlagen und fragen würde, ob sie das als ausgedruckte, präzise Beschreibung haben, also Flyer mit Karte und Angaben "bei Hausnummer X links einbiegen" oder sowas, denn ich hätte auf meinem Weg vom Bahnhof hierhin keine Schilder entdeckt. Und dann radle ich los und rufe alle paar Minuten an: "Können Sie mir bitte sagen, was ich machen soll? Ich stehe vor (oder
) und ihre Beschreibung sagt, ich soll da durchfahren" ...
https://www.spiegel.de/panorama/schwa…14-084a8d201efd
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach 315b durch den Unternehmenr bzw. Erfüllungsgehilfe? Aber hey, das ist doch der Martin...
Der StGB-§ zu Diebstahl wurde zugunsten des örtlichen Souveräns (Art. 20 Abs. 22 GG-Baden: Alle Staatsgewalt geht von Martin Herrenknecht aus.) auch gleich neu interpretiert.
Dank Haltelinie und null Platz für querende Fußgänger zwischen Fahrbahn und Radweg würde ich die große Ampel an dieser Stelle respektieren. Zeigt sie grün und die Kombiampel rot, muss ich wohl an der zweiten Haltelinie stoppen.
(Ich kann, wenn ich an der zweiten Ampel bin, eh nicht wissen, ob die vorherige Ampel noch grün hat ... saudumm gelöst, aber typisch.)
Der offenbar unausrottbare Mythos vom rasenden Ebiker. Der wahre Grund für die höhere Mortalität der Pedelecnutzer bei Unfällen ist einzig und allein der Umstand, dass ältere Menschen besonders häufig Pedelecs nutzen, und dass ältere Menschen gleichzeitig bei nominell gleich heftigem Impact schwerer verletzt werden oder eher versterben.
Also das hier: »"Vor allem ältere Menschen erreichen auf solchen Rädern eine Geschwindigkeit, die sie sonst nicht schafften« kann ja auch bedeuten: die fahren 20 statt 10 km/h. Das dürfte noch nicht als »rasen« eingestuft werden.
In der Göttinger Chaussee wurde mit der Ausschilderung der neu angelegte Fahrradweg
alleinstehend als Angebotsradweg ausgeschildert!
Äh, nein. Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt, auf dem man - ebenfalls in gesamter Breite - im Schritttempo radeln darf, falls man damit niemanden behindert.
Das Schild erzeugt also einen unauflösbaren Widerspruch zur Pflastergestaltung.
Ohne das Schild müssten nämlich die Fußgänger "immer an der Wand lang", und die Radler hätten einen sonstigen Radweg, auf dem sie auch mal schneller als 20 km/h fahren dürften.
Was soll also mit dieser Beschilderung "gelungen" sein?
ZitatGrundsätzlich sei die Erhebung an dieser Stelle aber sinnvoll, weil sie Fuß- und Radweg klar voneinander abgrenze, und so „letztlich der Sicherheit aller Nutzer und Nutzerinnen“ diene.
Das ist natürlich derart blanker Unfug, dass man sich für das Presseteam von Donald T. empfiehlt ...
Moment, "kindersicher" heißt doch - siehe "Kindersicherung" - dass eine Einrichtung so konstruiert ist, dass Kinder sie nicht benutzen können, weil es für sie zu gefährlich wäre ...
ZitatLaut Polizei war ein 75-jähriger Mann am vergangenen Freitag gegen 16.45 Uhr mit seinem Hyundai auf der Straße Am Hohenwedel in Richtung Bremervörder Straße unterwegs. Links neben ihm fuhr eine 85-jährige Frau mit ihrem Pedelec auf dem Radweg.
Auf Höhe des Fußgängerüberwegs an der Ecke Brunnenweg soll die Frau plötzlich auf die Straße eingebogen und gegen die linke Seite des Autos gefahren sein. „Im weiteren Verlauf stürzte die Frau und zog sich schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen zu“, sagte ein Polizeisprecher. Die Frau wurde vom Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.
Der 75-Jährige kam mit dem Schrecken davon und blieb unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden von rund 5000 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und will nun die genauen Umstände des Unfalls klären.
Einseitiger Zweirichtungs-, untermaßig, die Frau wurde also verpflichtet (und von Stads Behörden offenbar langjährig dazu erzogen), linksseitig zu fahren. Ab Brunnenweg gibt es rechtsseitig etwas, das aussieht wie ein reiner Gehweg, aber wenn man bis dahin behandelt wird wie eine Fußgängerin, dann kommt man möglicherweise auf die Idee, dorthin wechseln zu wollen. Und nutzt dann den Zebrastreifen wie eine Fußgängerin.
P. S.: auf der Fahrbahn ist so wenig los, dass zwei Fahrzeuge, wie hier zu sehen, Linksverkehr ausprobieren können ...
denn beliebig aussehende Verkehrsflächen können schwerlich Radwege sein.
Muss der Radfahrer hier etwa absteigen und schieben? (Vorherige Einmündung: )
Da ist die Bettelampel nur erreichbar, indem man den Radweg überquert. Wenn die Ampel für den Radweg gelten soll, gilt auch die rote Fußgängerampel für die Breite des Radweges, also darf kein Fußgänger den Radweg überqueren, wenn die Ampel so aussieht wie bei Streetview.
Also kann das nicht gemeint sein. Also fahre ich da durch, auch wenn die große Ampel rot zeigt, solange ich niemanden behindere oder gefährde.
ZitatDer Verteidiger möchte etwas nachbohren. Ob der Zeuge denn überhaupt auf der Straße fahren dürfe, will er wissen. Ja, klar, sagt der 24-Jährige. „Wie können Sie da so sichern sein?“, fragt der Verteidiger. Das Velomobil gelte als Kleinkraftrad und müsse deswegen auf der Straße fahren.
Solchen Verteidigern sollte man in die Parade fahren. Unverschämte Frage. Noch unverschämtere Nachfrage.
Großbritannien senkt die Kriminalitätsrate: Fahrraddiebstahl wird nicht mehr verfolgt. Nicht einmal, wenn er direkt vor einer Überwachungskamera passiert und aufgezeichnet wird. Die Personalkapazitäten werden wohl gebraucht, um in Chatgruppen gegen Nichtweiße zu hetzen und alle als Terroristen zu verfolgen, die es wagen, auf den Völkermord in Palästina hinzuweisen.
Darf ein Fußgänger hier bei Fußgänger-Rot den Radweg überqueren?
Bingo, genau das ist die Frage, die ich einem Polizisten stellen würde, der mich auf dem Rad an sowas anhält: Wen nämlich der Radweg, der rechts an einer Bettelampel vorbeiführt, keine Haltelinie hat, durch die große Ampel mit geregelt werden soll, dann würde das ja bedeuten, dass bei "Fahrverkehrsampel"-Grün das Rot in der Fußgängerampel auch für den Radweg gelten würde. Also würde jeder Fußgänger, der den Radweg überquert, um den Bettelknopf zu drücken, einen Rotlichtverstoß begehen.
Tja ...
Gerade von einer Konferenz aus Berlin zurück, wobei ich mir gegönnt habe, die Transfers am Freitag mit dem Bus zu machen, so im Bereich Hauptbahnhof - Nollendorfplatz - Mehringdamm.
Mei, ist das ein Kulturschock gegenüber Hamburg. Wenn da drei riesige Buchstaben wiederholt auf eine der Fahrbahnen gemalt werden, dann scheinen die wohl "Blinbblingkarre Unverfroren Stationieren" zu bedeuten. Oder: von der linken Spur (Pfeil: geradeaus) einfach mit der S-Klasse rechts rüberziehen und dem Bus auf der rechten Spur, der geradeaus will, schräg vor die Schnauze stellen, weil man ja (immerhin!) die grün habenden Fußgänger der Querstraße nicht einfach über den Haufen fahren will.
Irgendwie merkt man, wer da den Bürgermeister und das Verkehrsressort stellt...