Hm. Und wäre vergleichsweise sowas denkbar?
Auto-Fahrer:innen, die bei einem fremdverschuldeten Unfall eine Kopfverletzung erleiden und keinen Helm getragen haben, müssen sich diesen Umstand als Mitverschulden anrechnen lassen. Die Folge: Auch wenn man nicht am Unfallhergang schuld ist, bekommt man nur einen Teil des sonst zur Gänze zustehenden Schmerzensgeldes vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Oder gar:
Auto-Fahrer:innen, deren Fahrzeuge bei einem fremdverschuldeten Unfall einen Blechschaden erleiden und deren Fahrzeuge keine Stoßstange oder elastische, unlackierte Kunststoff-Stoßfänger aufweisen, müssen sich diesen Umstand als Mitverschulden anrechnen lassen. Die Folge: Auch wenn man nicht am Unfallhergang schuld ist, bekommt man nur einen Teil des sonst zur Gänze zustehenden Schadensersatzes vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.