Beiträge von munchengladbach

    Was gilt denn für Dein Rad :rolleyes: ? Und, fast Du es gebraucht verkauft, für Deinen Käufer :cursing: (oder für Dich, falls Du gebraucht gekauft hast?).

    Eine Situation (unter vielen): Ich kaufte ein Koga, vollgeferdert (Roadrunner), aus Alu beim Fachhändler, nur, eben, gebraucht, aber mit Rechnung. Rahmenbruch innerhalb der Garantiezeit. Der Händler hat es mir wieder hergerichtet, optisch eine wunderschöne Arbeit, wie neu: Ein kräftiges Sattelrohr wurde innerhalb des Rahmenrohrs geschweisst. Nur, nach Ablauf einer gleich lange Zeitspanne wie die Garantiezeit macht das Rad wieder kräftig klick-klick-klick. Da ich mir den Hals damit nicht brechen will, habe ich das Koga doch auseinandergenommen (Rahmen steht noch im Keller: das Rahmenstück, wo der Bruch ist, will ich irgendwann absägen und als Trophäe behalten :D ).

    Ich könnte noch viele solche Anekdoten erzählen...

    Das Problem bei der Sache ist, dass der Schaden zunehmend teurer wird! Mein Schwager lebt in den Anhöhen entlang der Donau. Die Landschaft ist nicht Gebirge, aber, wenn man nicht Berg und Tal bereit ist zu fahren, und zwar auf unbefestigten Wegen in der Landschaft, ohne starkem Anstieg kann man nur 2 km innerhalb des Dorfs fahren, mit in-Kauf-Nahme von starkem Anstieg den Donauradweg, der weit nicht überall völlig gemütlich ist (an der Stelle), und bald langweilig ist. Die Leute sind eher kräftig, Landwirtfamilie, an Waldarbeit absolut gewöhnt, aber trotzdem keine Radfahrer mit Bergfahrt als Spezialität... Also hat man überlegt, ok für MTB's aber dann mit Elektro-Hilfsantrieb. Nach an sich zu kurzer Zeit kommen elektrische Probleme hervor, die die Werkstatt scheinbar nicht beherrscht... Nur, beide Räder haben zusammen den Preis von einem neuen Kleinwagen fast gekostet! Es handelt sich nicht mehr um ein Rad à 200 Euro beim Discounter!

    Sind der Verbraucherschutz und die Markttransparenz (Kleingeschriebenes) heute im Einklang mit den Investitionengrössenordnungen, die Spitzen-Fahrräder heute kosten?

    Wie soll es weitergehen? So, einfach?

    Hallo!

    Mit diesem Thread wollte ich etwas ganz anderes anregen, und ich wollte wirklich etwas anregen:

    das die Radfahrerwelt sich hinter einigen Hauptverlangen einigt und gegenüber dem Gesetzgeber, Gerichte, Regierung, Abgeordnete, und örtliche Verwaltungen gemeinsam auftritt, um sie zu erobern und durchzusetzen...

    Beispiele:

    a/ VZ250 mit ZSchild "Anlieger frei", VZ250 mit ZSchild "Landwirtschaft" (gibt es eigentlich eine verständliche aber auch genaue Definition von "Landwirtschaft"? Ist ein Bauer, der seinen Sohn/Enkel zur Schule über die Abkürzung dabei einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, weil er sonst betriebliche Arbeitszeit vergeudet? Und seine Tochter die auf dem Hof wohnt, aber mit der Landwirtschaft nichts zu tun hat? Ist die Pfarrergehilfin, die auf einem landwirtschaftlichen Dorf lebt, automatisch Angehörige der Landwirtschaft, die landwirtschaftlichen Wege unbegrenzt nach Gutdünken benutzen darf? Sind Pferdekutschen bei der Beförderung von Personen landwirtschaftliche Fahrzeuge im landwirtschaftlichen Einsatz? Sind Reiter landwirtschaftliche Verkehrsteilnehmer?), VZ250 mit ZSchild "Forstwirtschaft"

    Wenn schon so ein "Brummer" drauf fahren darf, dann sollte es auch jedes Fahrrad dürfen... Oder, was ist der gesetzliche Sinn dieser Restriktionen wie "Anlieger frei"? Warum kann ein Hummer drauf fahren (eine gefährliche Maschine mit bestialischen Sichteinschränkungen, die man erfuhr, als ein Kind auf einer Spielstrasse von einem Hummerfahrer wegen der speziellen Bauart seines Fahrzeugs übersehen wurde, und wirklich starb!) und ein armloser Radfahrer nie, wenn er nicht Anlieger ist?

    Meine Meinung: Jedes Zusatzschild zu VZ250, das "grün" für andere. gleich welche Verkehrsteilnehmer bedeutet, sollte automatisch Fahrrecht für Radfahrer einbeziehen (wie VZ237, VZ240 und VZ241 Ausschluss anderer Verkehrsteilnehmer der Weltabsprache, die nunmal die Wiener Verkehrsverträge sind, folgend...)

    b/ VZ260 ohne Zusatzschild sollte (endlich) Radfahrern verbriefte Rechte geben, die nur durch Zusatzschilder mit anderen Verkehrsteilnehmern aufgeteilt werden können. Oder, anders herum gesehen: Was ist der Sinn und Zweck von VZ260?

    c/ Einbahnstrassen aus der Kombination von VZ250 mit einem anderen VZ des Zucker-Lolly's mit dem roten Rand auf weissem Untergrund (oft VZ260) sollten «gegen Radfahrern» nicht zulässig sein, dass heisst der Radverkehr sollte immer in dieser Lage Verkehrsrecht in beiden Richtungen haben!

    d/ Verkehrszeichen, auch Lichtanlagen ( ;) !!), für die allgemeine Fahrbahn, sollten keine allgemeine Wirkung haben: Warum muss ich an einer roten Ampel warten, wenn ich nach rechts auf dem Radweg will, und der kreuzende Radweg ist völlig frei? Heute gehen viele Radfahrer dazu über, an der Stelle auf dem querenden Bürgersteig zu fahren, in der Hoffnung, da würden andere Regel gelten, weil man auf dem Bürgersteig gar nicht fahren darf. Die erste Idiotie generiert da die zweite (::)

    e/ an nur wenigen VZ206 wird der Radverkehr ausgenommen! es ist absurd!!! der Radverkehr muss oft wie ein Karnickel über die querrende Fahrbahn huschen, wenn sie gerade zufällig frei ist! Ist sie zufällig gerade frei, und kann er wirklich sinnvollerweise am Augenblick völlig gefahr- und störungslos querren, dann sagt mir mein Gerechtigkeitsgefühl, es sei totaler Blödsinn und sogar unverschämt von der Gesellschaft, zu erwarten, er solle aus prinzipiellen Gründen zuerst die ganze kinetische Energie seines Gefährts abbauen, womöglich Gänge superschnell noch dazu schalten, um zu einer dann fast völlig ungünstiger späteren Zeit zu querren, wo da die verzögerte Handlungsweise Gefahren und Störung womöglich auslösen wird... Die Regel vernichtet hier den Ziel: Eine völlig ungefährliche und störungsfreie Verkehrsgestaltung! Vorschlag: BEI RADWEGEN Stop-Schilder für Radfahrer nichtig machen, also entwerten, aber neue verkleinerte Stop-Schilder am Radweg entlang rechts anbringen, wo auch vom Radfahrer die Einhaltung des Stops aus gesicherten Gründen (Begutachtung) verlangt wird, wie man es oft bei anderen Verkehrszeichen und -Leuchtanlagen bereits macht!

    Gruss

    Also ich bin klar gegen ein Tempolimit auf Autobahnen. Nur mal um das klarzustellen. Ich bin weder die Mehrheit, noch bin ich Entscheidungsbefugter als alle andere, aber ich finde einfach ein Tempolimit auf Autobahnen ist Scheiße.

    Mir gehts hier nicht um Sachargumente, ich rase einfach gern. Und ich bin immer noch der Meinung dass Autofahrer auf der Autobahn eher nach hinten schauen als sie in der Stadt nach Radfahrer schauen, eben weil sie wissen, gleich kommt wieder einer mit 250 daher.

    Wir haben in diesem Land mit Sicherheit gravierende Probleme im Straßenverkehr. Radwegeunfälle und Unfälle in der Stadt sind sicher eines der Hauptprobleme. Die Autobahn gehört da nicht dazu.

    So, und da das schon schön subjektiv ist: Ich finde als Radfahrer ist mir die Autobahn egal. Ich darf und will da eh nicht fahren.

    ich bin für keine Tempolimit an den Rennstrecken auf Autobahnen, es gibt welche. Sonst überwiegt das Prekautionsprinzip: Viel zu viele Autofahrer wurde nie als Tempofahrer geprüft, wären sonst durchgefallen, bzw. sind inzwischen dazu total ungeeignet geworden.

    Führerschein auf Zeit und dann wieder komplette Prüfung + mediz. Check?

    hallo

    ich biete Euch ein Spiel an: Träumen (::)

    träumen wir mal zusammen, dass dieses Forum von der neuen Koalition auserwählt worden wäre, dringende Gesetzesänderungen vorzuschlagen.

    wir würdet Ihr darauf reagieren?

    a/ unnötig?

    b/ kaum nötig, heutiges Recht durchsetzen würde schon vollkommen reichen...

    c/ ja, da gäbe wirklich einige guten Vorschläge und die werde ich nennen und sachlich begründen!!!

    Schaue mal war mir da schwebt!

    Ja lesen wir mal alle nach, was Dir da schwebt... vielleicht kommt mal etwas Forschritt dabei heraus!

    ist nicht so spannend, nicht so viel Anlass zu so interessanten Gesprächen, aber was soll's?

    es gibt sowieso ab diesem Jahr keinen Winter mehr in der Zukunft. Ursache? Zu viele Menschen lassen sich wie Wracks von Motoren schleppen > Motorwärme >> Abgase >>> enorme Rohstoffvergeudung >>>> gigantischer technologischer Aufwand, um diese Behinderten von A nach B umzuziehen <X >>>>> nie mehr umgekehrbarer Treibhauseffekt :cursing: ...

    entlang unserer Radwege gibt es jetzt anstatt Schnee grüne gewellten Plastikborde für die Lurchen

    Lurchen?

    gutes Thema

    der Frosch wurde ins kalte Wasser im Laborgefäss gesetzt und fröstelte schrecklich

    dann wurde der Bunsenbrenner auf Sparflamme angezündet, und gab dem armen Frosch die Wärme der Klimaerwärmung, die ihm dieses Jahr einen besonders frühen Frühjahr spendet.

    nach und nach wurde es wärmer

    nach und nach füllte sich der Frosch zuerst wenig aber dann immer deutlicher wohler

    das Wasser war nach langer Zeit sogar gemütlich warm und der Frosch konnte nach Herzen's Lust sich recken und strecken und schwimmen

    warum schwitze ich so, kommt es vom Schwimmen?

    dann lege ich mich dadrin gemütlich hin und mach ein erholsames Warmwasserrückenschläfchen

    da hast Du glück armer Frosch gehabt, war eine gute vernünftige Entscheidung

    denn, bald hast Du danach Sauerstoffnot gehabt

    und Du bist erstickt

    und schließlich in dem Simulat der Klimaerwärmung gekocht worden

    schöner Farbwechsel für Dein Begräbsnis: warst schön Krebsrot geworden...

    was? die Krebse sind selten von Natur aus krebsrot?

    habe ich nie vorher darüber nachgedacht :D

    lustige Erklärung, Deine Bemerkung, Fröschlein :thumbup:

    wer kennt sich da aus? gibt es spezifische Parkvorschriften für LKW's? und gibt es dann, falls ja, spezifische Parkplätze passend dazu?

    ich wohne in einem Mischgebiet ganz nahe an einer Strasse mit je einer Fahrbahn in beiden Richtungen, Parkbuchten für DOSEN beiderseits, einen einseitigen Pflichtradweg in beiden Richtungen, sowie, da auf beiden Seiten, einen relativ breiten Gehweg. Diese Strasse führt zur Landeshauptstadt und wird relativ stark befahren. Ausserdem gibt es viele gewerbliche Grundstücke. Die Parkbuchten werden hauptsächlich von Mitarbeiter der Betriebe genutzt, und sind sehr schmall. Oft "beparken" sie teilweise den Radweg, sei es aus Schlampigkeit, sei es aus Angst um ihre Spiegel, seit sie einen Van fahren und die Parkplätze wirklich knapp sind. Nach Feierabend sind sie frei. So kam es am Wochenende vor, dass beiderseits der Strasse mehrere Sattelschlepper mit je einem grossen Anhänger in einem Betrieb nicht mehr reingelassen wurden, und draussen auf die Wiedereröffnung am Montag warten müssen. Sie suchten nach Parkraum, und diese Parkplätze ware absolut willkommen. Heute, Sonntag, parkten so 4 LKW's auf der Seite des Radwegs, und 1 gegenüber. Und, natürlich, ragen sie fast einen Meter in den Radweg hinein. 110 gewählt, Polizei gebeten danach zu schauen...

    30 km hin + Runde auf der Veranstaltung auf dem Parkplatz des Stadiums in der Landeshauptstadt, 30 km zurück. Meine LKW's sind immer noch da. Immer noch zum Teil auf dem Radweg...

    Foto raus, knipse. (Wirklich) freundlicher LKW-Fahrer erklärt mir seine Misere: «Wir waren in einer kleinen Querstrasse am Freitag, wurden mit einem Zettel der 30 Euro kostet weitergeschickt. Chef hilft bei diesen Kosten nicht, gehen voll auf unseren Lasten. Dann sind wir entlang des Betriebs, wo wir abladen müssen» (und wo ich sie angetroffen habe)» gekommen. Wieder Zirkus, wenn wir teilweise auf der Fahrbahn parken, weil die Parkbuchten so schmall sind, und es kommt dadurch zum Unfall, dann sind wir schuld... Ordnungsamt hat geraten, LKW's so ordentlich rein zu parken, dass nichts auf der Fahrbahn hinausragt...»

    Hm... Bedeutet im Klartext, Ordnungsamt hat Anweisung dadurch gegeben, teilweise auf dem Radweg zu parken. Der Radweg ist Pflichtradweg in beiden Richtungen für beide Richtungen VZ 241 und hat ungefähr, je nach Stelle, 1,8 Breite (wenn ich mich gut erinnere). Wenn ein LKW mit drauf ist, dann sind für den Radfahrer, der sich traut, mit seinem Mantel die LKW-Planen und Zierteilchen, die etwas hinausragen, abzuwischen, nur noch 1 m breit! Hält er Abstand entsprechend weniger! Der Radweg ist geteert. Der Fussweg ist mit 30x30-Platten belegt. Dazwischen einen Grenzstreifen , so um die 5 cm, aus Beton, alles nicht so sauber verlegt. An wenigen stellen sind die 3 Bereiche in gleicher Höhe, an vielen dagegen ragt dieser Streifen manchmal erheblich heraus. Das Problem wird dadurch stark verschärft, dass weil seit Jahren LKW's das Spielchen spielen der Bitum speziell am Übergang zum Gehweg bröckelig geworden ist, und das viele Bröckelchen heute fehlen. Ist das Vorderrad erstmal drin, dann hat man nicht nur mit erheblich herausragen zu tun, sondern bis zu 12 cm Tiefen-/Höhenunterschied zu tun! So habe ich "mir" mal fast einen Unfall "gemacht" und ich habe das auch schon bei anderen beobachtet (ich fahre die Strecke 30 Jahren!). Dieser Radweg ist Bestandteil des Landesradverkehrsnetzes NRW (eine mit StVO-Wegweisern ausgeschilderte Stelle), führt zu einer Attraktion der Stadt, die sich am Stadtrand befindet, und ist wochentags eine belebte Radroute speziell für Schüler aus den Gymnasien, und am Wochenende der Familien, da oft am Stadtrand Veranstaltungen stattfinden, und sowieso ein der schönen Wald- und Wassergebieten der Stadt dort sind.

    Diese Webseite macht mir trotzdem geringe Hoffnung: Der Streifen, der so gefährlich ist, scheint sogar erwünscht (wie kann ein Gesetz so blöd sein, wenn es wirklich stimmt?) und die Breite darf scheinbar stark eingeschränkt werden (ist es wirklich so? auch durch Parken auf Anweisung der Behörde? Nur, natürlich, habe ich keine Beweise über dem, was sie und welche Dienststelle gesagt haben soll)...

    Wie ist die Sachlage, was Parken anbelangt?

    wir verunstalten diesen thread mit dieser hupendiskussion (zum Glúck war er selbst nicht ganz ernst gemeint). danke für Deine ratschläge (kämst Du mit Urteilsbegründungen und AZ würde ich das ernster nehmen. es bleibt dabei: wenn ich über 20 km/h fahre, kann jeder aggressive Hupen gegen mich, mich zum Sturz führen, ist nicht mehr nur eine blosse Lärmbelästigung, und da riskiere ich gern ein paar Euro, damit ein Gericht mir sagt, ob es mit §1 StVO und andere zusammenpasst! wie gesagt ist es hier ein besonderes Problem da direkt in der Strasse, die ich täglich benutzen muss, da ich nicht fliegen kann und dort wohne (für die anderen Verkehrsteilnehmer dagegen ist es eine absolute Nebenstrecke: die 4-spurige Hauptstrasse verläuft parallel unweit davon). ich werde nicht auf das Fahren in "meiner" Strasse verzichten, oder mich täglich untätig anhupen lassen...

    Ich war zwar nicht gemeint, aber das schrieb ich doch schon weiter oben: Nummer aufschreiben und wegen Lärmbelästigung anzeigen.

    APF, Du redest da wie der Beifahrer in einem polizeidienstlichen Auto :P : wenn ich auf dem Rad sitze und 30 km/h fahre kann ich mir gar nichts aufschreiben, die Behauptung ist Unfug und Blödsinn zumal Du, wieder ein Mal, auch selbst erschrocken bist, zuerst anhalten musst, und in einen Stift und Papier finden müsstest: Wenn wir fahren sind wir nackt in unserer ein-schichtigen Funktionsbekleidung die nicht ein Mal Taschen hat!

    und wenn der Dosenfahrer merkt, dass ein Stunk sich aufbauscht, dann ist er in Null-Komma-Nichts weg, und der Nächste hinter ihm, der sowieso oft seiner Meinung war auch, und gibt ihm sozusagen Schutz, dass man sein Kennzeichen lesen kann! Du hast absolut gar nichts in der Hand, und wird 9 von 10 dieser §1-StVO-Schwerverletzenden (habe ich das nicht gut hingekriegt, keine Beleidigung hier auszusprechen (::) ?) laufen lassen müssen, auch, wenn die 9 anderen gerade diejenigen welchen waren, die sich am brutalsten benommen haben.

    deshalb gibt es nur einen Weg:

    sofort die Feststellung der Fakten und Aufnahme etwaiger Zeugen, in unserem Fall gibt es fast immer welche, mit Hilfe der Polizei herbeiführen, zumal das Polizeipräsidium von der Hauptstelle (ich bin praktisch Nachbar vom Polizeipräsidium! Nur ist das Polizeipräsidium "komischerweise" gar nicht zuständig: Das Polizeipräsidium kann sich leisten, an einer Grenze seines eigenen Zuständigkeitsbereich "zu hocken" und die Hilfesuchenden auf einer (zuständigen) Dienststelle zu verweisen, die mehrere Kilometer davon entfernt ist :-((( !) ganz in der Nähe ist.

    ausserdem: wer 110 / 112 bemüht und im Unrecht war, braucht die Belehrung des Volks, Du, nicht zu befürchten: Die Polizei ist gross genug, um eventuell dagegen zu reagieren ;)

    tut mir Leid, so Deine Kraftfahrer-Restgefühle zu strapazieren: ich habe von der Polizei fast nie was zu befürchten!

    ob Lärmbelästigung das Richtige Thema ist, weiss ich nicht. ich glaube sogar, eher gar nicht! lautet Hupen eines Radfahrers/Fussgängers ist wie Waffenbenutzung in meinen Augen! Im Gegensatz zum Kraftfahrer, der in einer heute noch mehr denn je (auch schallabgedichteten) Kabine hockt, ist der Radfahrer/Fussgänger da völlig ungeschützt! es ist

    blanke, hochgradige, wie unnötige Gefährdung, die im Gesetz absolut verboten ist!

    moment mal, Du missverstehst vollkommen die Lage!

    @munchengladbach : Aha. Und was genau ist an Deinem Drohszenario nun besser als die von uns vielgescholtenen Nötigungen durch Autofahrer? Warum willst du auf ein Hupen (nicht mal eine Owi) damit reagieren, den Verkehr aufzuhalten und andere Verkehrsteilnehmer zu fotografieren?

    wie gesagt, die StVO gibt einem Ehepaar das Recht in einem Hummer nebeneinander auf der Vorderbank des Hummers mit einer Kühlschrankbar noch dazwischen zu fahren, das ist vollkommen anständig :thumbup: aber einem Radfahrerehepaar nicht :rolleyes: ! ich werde definitiv nicht angehupt! genauso wenig wie der Dosenfahrer eventuell vor mir sondern der Radfahrer hinter mir :P , kannst Du das begreifen oder ist es so schwierig?

    dieser Radfahrer kriegt heute Panikzustände wegen dem damaligen Unfall, wenn es so scharf angehupt wird. kannst Du das begreifen oder ist es so schwierig?

    dieser Radfahrer reagiert so, dass es den Verkehrsünder nicht entwischen lässt. kannst Du das begreifen oder ist es so schwierig? denn in der Regel werden diese Mörder oder Totschläger, die die Hupe als WAFFE benutzen, ja, als Waffe wie heute noch im wilden Westen Amerikas, wo mehr als Hupen erlaubt sind, das ist der einzige Unterschied, nur um die andere Verkehrsteilnehmer zu destabilisieren, das ist das absolut triftige Wort, nicht festgehalten, von niemanden, weil sie in null komma nix weg sind (war damals der Fall, obwohl es Verletzungen gab, ausser noch oben drauf Sachbeschädigung: bis der Opfer sich fast und sich selbst auf Verletzung inspiziert hat, ist der Täter mit Fahrerflucht weg, und Du hast nicht mal realisiert, was für ein Automodell es war, kaum die Farbe, und das Kennzeichen gar nicht!).

    und ich sollte diesen Radfahrer am Kopfhaar packen, wie ein Neandertaler Mensch es angeblich mit seinen Frauen gemacht hat, ok, ok, bis Neandertal sind es in der Tat nur ein paar Kilometer von meinem Wohnsitz und angenommen Ort des Zwischenfalls, aber da liegen immerhin zig Zehntausenden Jahren dazwischen, und schleifend aus der Fahrbahn ziehen, weil sie, es ist ja eine sie, auch meine Frau ist? Du hast wohl einen Knall, oder?

    Wenn sie so reagiert, hat sie ihre Gründe: die allgemeine Strafffreiheit der gewaltig stärkeren da motorisierten Verkehrssünder, die permanent falsch fahren, rumtelefonieren (natürlich direkt mit dem Handy in der Hand), einen derartigen Krach in ihren Fahrzellen veranstalten, dass sie hinterher die Radfahrer, wie es in der Presse "übersehen" und das ist dann bloss Kavalierdelikt und entschuldigt, in einer Gesellschaft, die lebenslang einen Führerschein erteilt, den man regelmässig neu ausstellen lassen müsste.

    und Du findest es gar nicht normal, dass man Zivilcourage zeigt, und mit dem Verkehrssünder, wir fahren nie, wie Rennradfahrer "umsonst" mit auf der Fahrbahn, nur wenn es keine Radwegpflicht, oder Radwegbehinderung bis -Untauglichkeit gibt, Tachelest redet, sofort, und ihn zur Verantwortung zieht?

    und Du findest es gar nicht normal, dass ich, meiner Ansicht nach, meiner Frau helfen, in dem ich Beweisaufnahmen mache, nachdem es sowieso zum Helfen gar nichts zu tun gibt, wenn sie nicht weiterfahren will?

    hm

    Du hast glaube ich eine verschrobene Meinung über Recht, bist immer noch zu viel Autofahrer oder wir zu lange fast nur noch Radfahrer, obwohl unser Auto noch zugelassenen ist, und wir brav unsere Kfz-Steuer nach wie vor entrichten...

    gibt mir mal aber mal eine Hilfe:

    nach so einem Fall ist meistens der Sünder sofort durch die dann Dich überholenden Dosenfahrer "zugedeckt": Wie willst Du dann gegen dieses Vergehens gegenüber einem ausdrücklichen Gebot der StVO sonst erfolgreich vorgehen?

    die Lage habe ich täglich hier, weil wir an einer Eisenbahntrasse wohnen, die eine Sportplatzlänge weiter, nicht mehr betrieben wird. auf der alten Trasse hat man einen sehr breiten Gehweg gebaut, der irgendwann mal (zu unserem grossen Ärger in der Tat) kurz nicht befestigter Pflichtradweg VZ240 ausgeschildert wurde, Fakt der heute gar nicht mehr gilt: Die Schilder sind weg, der "Radweg" ist weniger als 5 m von der Strasse entfernt also, eindeutig strassenbegleitend, und Du darfst ihn gar nicht mehr in der Gegenrichtung nehmen, es gibt kein Zusatzschild "Radfahrer frei"! Aber einige Dosenfahrer, oft junge Menschen, die vielleicht sogar als Jugendlicher diesen damals Pflichtweg benutzen mussten und benutzt haben, haben immer noch, anstatt der StVO, Zombie-VZ240-VZ240-Schilder in ihrem wirren Kopf rumschwebend, kennen die Verkehrsregel nicht, und verlangen mit der Hupen-Waffe täglich, nachdem wir da wohnen, dass wir in verkehrter Richtung den sowieso gar nicht mehr pflichtigen Radweg benutzen! Wie willst Du, jetzt ganz sachlich gesehen, diesen Leuten beibringen, was die StVO von ihnen abverlangt, damit sie Dich und andere nicht gefährden! Wenn Du eine Lösung hast, kannst Du die gern patentieren lassen...

    seit meiner Frau (sie ist diejenige, die angehupt wird, weil sie oft hinter mir fährt, nachdem es gar keine Radstrassen in dieser Stadt gibt...) vom Rad gestürzt ist (Schürfwunden, Teile des Rads verbogen), weil sie brutal und unverantwortlich angehupt wurde, würde sie sich das nie mehr gefallen lassen, sondern den Verkehr mitte auf der Fahrbahn anhalten, und von dort, ohne einen Zentimeter weiter zu fahren, die Polizei rufen (110 oder 112), und warten auf der Strasse bis sie kommt... der Kerl oder die Tante würde das am nächsten Tag nie mehr machen! Solche Kerle / Tanten sind im Grunde genommen nicht fähig einen Führerschein zu halten... Und ich in der Zwischenzeit knipse und filme die Szene. Inzwischen bin ich Weltmeister in Verkehrsfotoreportage geworden, ich muss nur das Glück haben, die Zeit zu haben, das Ding rauszuholen, und die Entriegelung zu betätigen (was nicht immer leicht fällt, wenn man ausser sich ist)!

    "Ein Vertreter der Polizeibehörde..." Solche Sätze sollen Angst einflößen - und dürften bei den weitaus meisten Radfahrern auch tatsächlich bewirken, dass sie aufgeben. Ich kenne das nur zu gut. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hatte mit ähnlichen vollmundigen Sätzen (die aber wenig belastbaren Inhalt hatten) den Widerspruch gegen die RWBP auf einer Landesstraße abgelehnt.

    Die Klägerin hat trotzdem geklagt. Ich saß als Zuhörer im Gericht. Hut ab vor der Richterin! Sie war bestens mit der Materie der RWBP und dem BVerwG-Urteil (3 C 42.09) vertraut. Es war fast schon spaßig, wie sie die Behördenvertreter regelrecht "abgebügelt" hat. Es spielte auch keine Rolle, dass die RWBP "auch in Abstimmung mit der Polizeidirektion" bestehen bleiben sollte. Hier das Urteil.

    Man darf sich nicht von den Behördenschreiben beeindrucken lassen, sofern man mit der Rechtslage vertraut ist. Lasst uns alle RWBPs wegklagen! Die Behörden wollen es so, sie sollen kriegen was sie wollen!

    ich bin absolut überzeugt, dass die Poliziebehörde hier bei uns (und vieler Ort) den Beamten der Stadt Rückendeckung gibt. warum? weil sie sonst mit diesen widerlichen Radfahrern wieder etwas zu tun haben würde! auch den Radwegen ist nämlich nicht die Polizei sondern das Ordnungsamt zuständig! Bist Du auf der Fahrbahn dagegen, ist wieder die Polizei auch voll dran...

    ich habe mich mehrmals mit der Polizei angelegt und Beschwerde gegen sie eingereicht, als sie beispielsweise zuletzt eine Falle gegen die Radfahrer in der Hauptfussgängerzone gesetzt hatte und angeblich viele Radfahrer bestrafte (zu dieser Zeit war die Hauptfussgängerzone ganz klar auf dieser Strecke gerade Bestandteil des Radverkehrsnetzes NRW laut Fahrrad-Kataster des Landesverkehrsministeriums!), mich nicht, ich bin nie dort, ist auf dem Berg, und ich bin viel zu bequem um mutwillig dorthin hoch zu fahren, Faulheit hat auch was gutes, aber ich wusste, dass die Anderen, den Landesfahrradkataster nicht kennen, also habe ich an deren Stelle protestiert in der Hoffnung, wenn ich selbst unfreiwillig ins Fettnestchen reintappe, da handelt einer solidarisch zu mir. Oder wenn die Polizei die Grünflächen mit ihren Fahrzeugen ruiniert, usw. Die Antworten sind systematisch negativ...

    allerdings frage ich mich, warum sie neuerdings eine Fahrradstaffel von freiwillig gemeldeten Polizei-Sportlern hat, wie es in der Presse hiess (früher hatten wir hier eine Reiterstaffel; das machte Sinn, wegen dem Fussball! aber eine Fahrradstaffel, hm...)? Bald wird ein ganzes Jahr vergangen sein, seit die Staffel existiert; vielleicht berichtet mal die Presse, welche Erfahrungen man gemacht hat, und über den Nutzen (vielleicht kann man bald die schönen Diensträder günstig ersteigern? viel sind sie vermutlich nicht gelaufen...)

    In wieweit sind eigentlich die VwV-StVO relevant für die Rechtslage?

    Das heißt ja quasi: Wenn Radfahrer den Verkehrsfluss behindern, darf man sie auf den Radweg zwingen.

    in aller Konsequenz, merke ich in unserer Stadt, dürfen die Radfahrer nur in 30 km/h Zonen auf der Fahrbahn fahren. geht aber auch sehr gut, da unwahrscheinlich viele Gebiete 30 km/h Zonen geworden sind. allerdings habe ich dort auch Radwege angetroffen, und die Stadtverwaltung will sie sogar dort aufrechterhalten, obwohl es direkt der StVO widerspricht. auf Grund einer Empfehlung hier in diesem Forum habe ich brav wie empfohlen eine Dienstausichtsbeschwerde bei der gelinkten Stelle eingereicht. mal sehen was daraus wird.

    aber letztlich fahren wir kaum noch Radwege, weil wir inzwischen enorm viele passende Schleichwege kennen und Strassenabschnitte, die zu schmal sind, damit die Stadtverwaltung dort an so etwas denken kann... es war aber am Anfang unserer Radfahreraktivität gar nicht möglich: wir kannten die Stadt nur als Autofahrer, und wollten krampfhaft die gewohnten Dosenwege weiterfahren!

    es fehlt dringend in Deutschland eine OPTIMIERTE Radfahrerdokumentation, wie das, was die Engländer beispielsweise entwickelt haben. ja, die Engländer haben nicht nur OpenStreetMap entwickelt (ist für Radfahrer untauglich), sondern auch . Ja, beides kommt aus England, aber das ist für Radfahrer von einem ganz anderen Kaliber (und liesse sich auch weiter verbessern; das Projekt Radroutenplaner NRW des Landesverkehrsministerium enthält wichtige Anhaltspunkte dazu. nur... in unserer Stadt waren bislang die Angaben im RRP NRW schlicht und ergreifend falsch, siehe vorstehend, und das Projekt Cheltenham hat man hier nicht!

    nur auf die Sicherheit kommt es auch nicht nur an: Ich leide beispielsweise an einer schleichenden Arthrose seit ich knapp über 20 geworden bin. meine Schwester ist wegen so was die Karriere von Ballerina nicht angetreten. usw. Es benutzen viele behinderte Menschen Radwege, nicht nur aus Jucks und Dollerei sonst schlicht und ergreifend aus Pflcht!

    Bislang scheint das ADFC wenig von Gesundheit gehört zu haben. Und genauso wenig von anderen wichtigen Aspekten und Vor- und Nachteile der Radwegbenutzung, zumindest sind es keine wahrnehmbare Hauptpunkte der Öffentlichkeitsarbeit des Clubs:

    • viele Radwege sind absolut befahrbar aber extrem UNGESUND! Ausserdem
    • viele Radwege stehen in einem Zustand weit unter der Anforderungen der gültigen VWV StVO und für
    • viele Radwege gibt es gar keine bewilligungsfähige Planung, um sie VWV StVO-gerecht zu modernisieren
    • viele Radwege leiden unter der gleichen Misere wie die Strassen: ständiges schlampiges Belagflicken
    • viele Radwege beinhalten noch gefährliche Fahrradfurten, wo der Radler aus der Sicht entzogen wird
    • viele Radwege tragen unnötige Welligkeiten (Nullborde, die keine sind, Hohenbordabsenkungen, die unnötig sind, oder mit dem Sinn des Radwegs nicht in Einklang zu bringen sind: Es gibt keine Anlieger! Man sie manchmal geplant, um das Hochfahren auf dem hohen Bord aus einer Wohnsiedlung gegenüber zu ermöglichen, aber das ist doch keine saubere Lösung!)
    • viele Radwege sind Opfer von extrem falscher Baumpflege bzw. Betrug bei dem Pflanzen (ungerechtfertigte Abstände, zu kurz, zu oberflächlich, ungenügende Vorbereitung der Bepflanzungorts, usw.)

    unsere Stadt hat dieses Jahr beispielsweise eine ganze Truppe von Baustellenprüfer, die es gar nicht vorher gab, eingestellt (4 oder 5 Leute glaube ich mir zu erinnern, nicht von Pappe), weil es so schlimm mit den Baustellen nicht war, sondern noch ist... aber glaubt man im Ernst, dass sie sich zuerst auf alte Baustellen, und das auf Radwegen stürzen werden? ich glaube eher, dass sie sich nur für neuen Baustellen auf den Fahrbahnen der Strassen zuständig halten werden: Auf die alten Radwegen, versumpfen sie nämlich, die armen Kerle, die mir wirklich Mitleid tun!

    in der Tat wünschen ENORM viele Bürger, mit Sicherheit die Mehrheit der Radler (für viele sind Radler in der Fahrradwelt der Gegenpol der Rennradfahrer) mehr Radwege, mehr Fahrradstrassen, aber nicht mit VZ240, und die Allgemeinheit, die sie zur Pflicht macht, soll nicht wie Verbrecher handeln, dass heisst, die gültigen Gesetze provokativ und brutal verletzen...

    Und wenn Du eine echtes Vorderrad mit Nabe einbauen würdest, gibt's glaube ich als Bausatz, und gerade diese waren glaube ich größtenteils keine Zusatzantriebe nur, sondern Vollantriebe mit Lenker"gas"gebung, die natürlich ausmachen kann, dass man zusätzlich treten muss, dann hättest Du im Grunde genommen ein echtes El-Mofa! Und Du musst nicht den Akku immer mitnehmen, warum auch, wenn Du ihn gar nicht benutzen willst/er gar nicht lädt... Was wiegt so ein Motor? 1,5 .. 2 kg?

    Wie ist es bei diese El-Mofas: Ist der Strom weg, ...

    ... dann sie sie automatisch wieder Fahrräder und müssen die Strasse verlassen,

    oder umgekehrter Schluss

    ... dann dürfen sie nur mit auf dem Radweg, wenn dies für Mofas auch zulässig ist oder, gar, Pflicht?

    Auszug aus einem email-Verkehr mit einer Stadtverwaltung:

    > ich möchte gerne noch einmal auf Ihre Hinweise zum Zustand der
    > Pflichtradwege in xxxxxx zurückkommen. Der Radweg entlang des
    > xxxxxxxxx-Weges wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigungsfahrt mit
    > Vertretern der Polizei und des Straßenmanagements am 17.01.2012
    > überprüft. Die Teilnehmer konnten sich nicht auf eine Aufhebung
    > der Radwegebenutzungspflicht einigen. Insbesondere Sicherheitsgründe
    > sprechen gegen Aufhebung. Der xxxxxxxxxx-Weg besitzt einen hohen
    > Anteil an LKW-Verkehr und die Fahrgeschwindigkeiten sind wegen der
    > Ortseingangslage, langer anbaufreier Teilstücke und mangels Parkern auf
    > der Fahrbahn als zügig zu bezeichnen. Hinzu kommt, dass der gemeinsame
    > Geh-/Radweg wegen des relativ geringen Aufkommens an Fußgängern und
    > Radfahrern problemlos befahren werden kann. Lediglich auf dem Teilstück
    > zwischen dem xxxxxxxx Weg und der xxxxxxxxallee und an der Ecke
    > xxxxxxxxxstraße gibt es einzelne Grundstückszufahrten.
    > Im Übrigen hat sich der Bund-Länder-Fachausschuss der
    > Straßenverkehrsordnung im September 2011 mit dem Thema
    > "Radwegebenutzungspflicht" beschäftigt. Hiernach sollen für die
    > Straßenverkehrsbehörden Handlungsanleitungen erstellt werden, unter
    > welchen Umständen eine besondere örtliche Gefahrenlage gegeben ist, die
    > eine Radwegebenutzungspflicht rechtfertigt. Der ADFC wird mit seinen
    > Juristen und Fachplanern ein diesbezügliches Gutachten erstellen und an
    > das Ministerium weiterleiten - allerdings erst nach der anstehenden
    > StVO-Novelle.
    > Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihrem Antrag auf Aufhebung der
    > Benutzungspflicht aus den o.g. Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht
    > zustimmen kann.
    >
    > Darüber hinaus wurde die Situation an der Kreuzung
    > xxxxxxxxallee/xxxxxxxweg/xxxxxxx Weg überprüft. Die Geometrie dieser
    > Kreuzung ist ungünstig, da der xxxxxxweg und der xxxxxxx Weg
    > gegeneinander versetzt in die xxxxxxxallee einmünden. Der Verkehr soll
    > zukünftig durch Fahrbahnmarkierungen (Randlinien und Sperrflächen)
    > besser geführt werden. Der Tempo 20-Bereich im Tunnel wird bis hinter
    > die Einmündung des xxxxxxxxxx Weges verlängert. Ich hoffe, dass sich
    > die Situation hierdurch auch für den querenden Radverkehr verbessert.

    Also, so einfach ist es nicht...

    Erstens ist es so, dass ich GAR NICHT über das Sein oder Nichtsein des Radwegs geschrieben hatte, sondern zu dessem EXTREM schlampigen Unterhalt!

    Die Stadtverwaltung kam selbst auf die Idee der Auflösung der Radwegpflicht! Um der Unterhaltspflicht zu entgehen!

    Ich war nicht dafür, ich habe es auch dankend der Stadtverwaltung nach obiger email mitgeteilt.

    Der Radweg ist nämlich in bestem Zustand, und sozusagen immer leer und total überschaubar, und das ist der einzige Platz in der Stadt, wo ich probieren kann, ohne mich mit dem Verkehr zu vermischen, ob ich mit meinem Treckingrad über 50 km/h kommen kann (was schon für die Befahrbarkeit des Wegs einiges spricht: ich mache das nicht auf einer Hühnersteige!)... Erst ab dem gesagten Tunnel wird es kritisch. Und danach erst: Alles dreckig, Mehrmals Platten nach der Fahrt über diese Stelle gehabt, manchmal ist, an der Bushaltestelle ein Haufen Leute, Hunde, deren Besitzer sich mit den Fahrgästen unterhalten, also viel zu viel Leben auf der Restspur des Radwegs, die oft mangels Räumen und allgemein gesehen Unterhalt eine Restbreite gross wie die schmalle Kante von einem DIN A4 nur noch hat.

    An anderen Stellen habe ich um Aufhebung der Radwegpflicht gebeten. Da wurde aber auch von einer Ortsbesichtigung berichtet. Da auch verlangte der Vertreter der Polizeibehörde das Aufrechterhalten der Pflicht! Zumindest hat man es mir schriftlich so gegeben.

    Keiner dieser Wege genügt voll den Vorschriften der gültigen VWV StVO: Es ist als wenn diese Vorschriften von extrem geringwertiger Bedeutung sind, und als wenn das Ermessen eines Beamten, insbesondere, wenn er im Polizeidienst ist, viel mehr Wert ist als das Recht. Nachdem ich friedlich sein will, entwickle ich das Thema nicht weiter...

    Die Städte sind oft träge, unleserliche, nicht mehr vorhandene (umgemähte) Verkehrszeichen zu ersetzen (Halteverbot, Parkverbot, Radverkehrverbot, Reitverbot, Durchfahrtverbot), bzw. stellt sie nur einseitig (an einer Ende des Wegs/der Strasse) auf. Was gilt? Und gilt es auch, wenn man den dringenden Verdacht hat, es sei mutwillig von Gegnern der Anordnung (wir hatten mal hier den ganz klaren Verdacht an einem Radweg: der alte Halteverbot wurde vollständig weiss angestrichen, man merkt nur noch an den Erhebungen der Farbe an den Kanten der unterschiedlichen Farben, welches Zeichen es gewesen war, ausgerissen, und ins Busch in der Nähe geschmissen! Auch an einem anderen Fuss-/Radweg wurde ein Reitverbotszeichen analog aber anders maltraitiert) geschehen?
    (Hinweis: Radwege sind auch geschützt, wenn sie nicht angeordnet werden, es müssen aber Radwege wirklich sein... Dann kommt sogar Abschleppen in Frage. Wenn sie gar keine Zeichen tragen, ist natürlich die Frage: wie stellt man fest, dass es sich um einen Anderen Radweg alter Art handelt (Hinweis2: andere Farbe). Und wenn sie alte, nicht StVO-eingestuften Radroutenzeichen tragen, sind es dann wirklich Radwege? Routen/Wege, hm, ist es gleichwertig?)

    hallo FattyOwls,

    Du gehst von Intentionen vom Gesetzgeber aus!
    Ob es immer so ist?
    Seit der Gründung der europäischen Union gibt es nämlich in Bruxelles ein Parlament, in welchem auch viele deutschen Abgeordneten mitwirken (die wir in wenigen Wochen werden wieder wählen dürfen). Und auch Kommissare. Und die geben heutzutage den Ortsbehörden vor, was sie anzugleichen haben, ob es voll deren Intention entspricht oder nicht, ist zweitrangig: Wir können nicht Verkehrsregeln in einer Gemeinschaft wie Europa, wo jeder FREI nach Schengen ist, sich aufzuhalten und beschäftigen, wo er will, mit überall unterschiedlichen Regeln...
    Das europäische Parlament befasst sich schon lange und nachhaltig mit der Luftqualität in ganz Europa, weiss inzwischen jeder, weil die Luftströme überall hingehen, und von nichts aufzuhalten sind, aber auch um die Verkehrssicherheit! Und das Killen von Radfahrern beim Abbiegen ist schon lange Thema der vom europäischen Parlament beschlossenen Literatur!

    Berlin hat ... europäische Beschlüsse umzusetzen, speziell wenn sie a/ vernünftig und b/ zukunftsweisend sind. Eigene Intentionen sind da oft zweitrangig!

    Und da gibt es inzwischen mehrere ANGENOMMENE Beschlüsse des europäischen Parlaments, die da klare (in einigen E.-U.-Länder neuen) Richtlinien vorgeben! Es ist in meinen Augen gültiges Recht, sonst sind die anstehenden Europa-Wahlen nur Kasperle´s-Theater, wirklich! Für das Geld könnte man viele Radwege völlig neu bauen, wenn man solche Wahlen nicht hinterher gebrauchen will!

    Ja, natürlich, pflegen wir hier ein Schilderkult.

    In anderen Ländern heute gibt es dafür Uniformkult, mit allem was dran hängt (Ostländer der E.U. oder noch weiter in Europa)...

    Aber das sollte nicht der Grund sein, warum der Strassenverkehr so oder so abläuft (es ist jammerschade, dass Deutschland als grässliches Beispiel, nicht direkt das Wiener Verkehrsabkommen übernehmen konnte!).

    Deine Überlegungen sind ganz sicher bei einem Teil unserer Mitmenschen richtig; bei einem anderen Teil ist der Gegenteil der Fall! Auf Grund dieser Schwierigkeit ist nicht jeder gleichzeitig Gesetzgeber, sondern nur derjenige, der dazu aufgerufen wurde...

    Ich bin mit Deinen Überlegungen wirklich voll einverstanden, aber auch mit den gegenteiligen, weil ich mir bewusst bin, dass nicht alle Menschen gleich reagieren.

    wäre es ERA-gerecht (Du weisst, dieses Schrieb, das de facto entscheidet, was der Verkehrsplaner für die Bürger machen oder nicht machen darf, aber den Bürgern nicht frei zugänglich und gebührenfrei wie andere Rechtsweisungen zur Verfügung gestellt wird! Wer nicht 50 Teuro rund blechen will, kann sich nicht informieren und event. dem Verkehrsplaner über die Schulter gucken)?
    (ich kenne noch keine solche Einbahnstrassen und gegenläufige Radwege an Strassen mit Verkehrsampel; und sogar dieses Construct hier mit einem gegenläufigen Verkehr eingeklemmt zwischen 2 Verkehrsströme in die Hauptrichtung... Hm, ob es wirklich eine Glanzidee war? Ist es überhaupt zulässig oder missbraucht man womöglich da eine Ungenauigkeit oder schwammige Stelle in den Vorschriften? Die Trennung zwischen Kraftverkehr und Radfahrer in Gegenrichtung ist nämlich lächerlich. Was ist mit behinderten oder kindergerechten Rädern, bei welchen der "Zug" mehr als 2 Laufräder, 3-Räder, Mutter mit 3 Kindern, eins auf dem Gepäckträger und 2 im Anhänger, oder auch einfach Doggi dadrin, hat, womöglich mit viel Zuladung in den ordentlich montierten aber vollbeladenen Seitentaschen am Vorderrad?)
    Die Ampel ist nicht rätselhaft: die Weggestaltung ist schlicht und ergreifend abenteuerlich!

    Fussgänger, blinde und sehbehingerte Fussgänger, Rollstuhlfahrer, "echte Spaziergänger", "Spaziergänger wegen Hundegassi", Läufer, Inlineskater-Fahrer, Reiter, "Radspazier"fahrer bzw. -Wanderer, MTB-Fahrer, Rennradsportler, Eltern von Kleinkindern, um nur die häufiger vorkommenden Gruppen zu nennen, sind oft gar nicht einer Meinung, wozu eine Wegeführung gut und erlaubt ist, und der Gesetzgeber bzw. die Stadtväter gehen ganz locker mit der Sache, aber auch mit dem Unterhalt der Wege, um!

    seit mehreren Jahren verschärft sich die Lage durch die horrende Zunahme der Häufigkeit von Pedelecs.

    kann man das in einem Kartensystem unter einem Hut wirklich bringen, oder ist nicht oft der Radfahrer der Dumme? wie sieht es mit Rollstuhlfahrer und anderen behinderten Menschen (echte Behinderte: Stöpselträger sind oft nur verantwortungslose genauso wie leichtsinnige Menschen, falls sie dadurch ihre Umwelt nicht mehr oder nur zu schwach wahrnehmen!) aus?

    müsste nicht ein Radfahrer gerechtes Kartographie-System UNBEDINGT die VZ240-Strecken besonders auffällig und auch die Koabitation/Kombination vom Zusatzschildchen "Fahrrad frei" mit ein der Zeichen VZ250, oder VZ239, bzw. Radstrecken auf VZ260 extra hervorheben?

    (wie verhälst Du Dich eigentlich, bei VZ250 mit Zusatzschild, aber nicht gerade "Fahrrad frei" sondern "Anlieger frei" bzw. "frei für Land-/Forstwirtschaft" : auch eine fiesse Sache, oder? Oder, Hand auf der Brust, fährst Du nie solche Strecken ab? Und was machst, Du, jetzt ganz ehrlich, bei "Radfahrer absteigen"? Ist so ein Schild überhaupt StVO-gerecht?)

    sehr gute Überlegung von jan pi sike tu in dieser Diskussion: Ampel-Rätselraten in Pinneberg

    Zitat

    Da fällt mir ein: Gibt es in HH überhaupt Rechtsanwälte, die sich auf Rad-Recht spezialisiert haben? Kann ja hilfreich sein deren Tel.-Nr. zu kennen. Gut, vielleicht nicht in dem Augenblick anrufen wenn man angehalten wird. Das wirkt verdächtig und dann kommen die Handschellen...
    Aber mir fällt momentan nur Dieter Kettler ein. Und in Kölln scheint es auch eine Anwältin zu geben. Ist halt ein absoluter Nischenmart Aber HH?


    gibt es vielleicht Listen davon (ADFC usw.)?