Ah, das ist ja wirklich quasi auf einer Ebene mit dem Bahnsteig (bei der Anzeige). Ich hatte zunächst gedacht, dass die Türen erst hinter den vier Stufen liegen.
Das Problem dürfte eher sein, dass gemäß der Beförderungsbedingungen der Bahn die Mitnahme von Lastenrädern seit einem Jahr verboten ist
Hmm, ich würde mich an den Beförderungsbedingungen vom Metronom orientieren. "Zweirädrige einsitzige Fahrräder" dürfen demnach mitgenommen werden. Lastenräder sind nicht explizit verboten. Wenn ich nun allerdings mit einem HVV-Ticket fahren möchte, gelten die HVV-Beförderungsbedingungen, wonach "Tandems, Dreiräder, Lasträder und dergleichen sowie Krafträder" nicht befördert werden. Ich darf also keine HVV-Fahrradkarte kaufen, sondern muss eine Metronom-Fahrradkarte per App "FahrPlaner" oder am Metronom-Fahrkartenutomaten kaufen. Ich selber darf gemäß HVV Beförderungsbedingungen mit einem HVV-Ticket reisen:
Im ein-und ausbrechenden Verkehr werden Fahrradtageskarten und Fahrradeinzelkarten des Schleswig-Holstein-Tarifs, des Niedersachsentarifs und des DB-Tarifs (Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG) auf der in der Fahrradkarte angegebenen Strecke auch zu HVV-Fahrkarten anerkannt. Ist in der Fahrradkarte keine Strecke angegeben, so gilt diese Fahrradkarte wie eine HVV-Fahrradkarte, wenn ihr Preis mindestens dem der HVV-Fahrradkarte entspricht.
Aber was ist ein- und ausbrechender Verkehr? Ganz schön kompliziert so eine Bahnfahrt. Gibt es immer noch die Sitze mitten im Fahrradabteil?