Hoffentlich hat man an die Sensoren in der Schutzkleidung gedacht:
Beiträge von hugo790
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Ich fasse zusammen:
- Der Radfahrer gefährdet sich! (nicht die Autofahrer ihn)
- Der Radfahrer gefährdet andere! (wen eigentlich?)
- Der Radfahrer stört sich an den Autos! (Nicht an den Owis der Autofahrer oder an der Tatsache, dass die Owis der Autofahrer von der Polizei nicht verfolgt werden)
- Der Radfahrer fühlt sich unsicher!
- Der Radfahrer muss vom Chirurgen zusammengeflickt werden, weil er auf sein Recht beharrt!
Für alle Punkte gibt es eine einfache Lösung: Radweg
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Ich verstehe das Argument mit der Schrittgeschwindigkeit nicht. Inwiefern schützt die davor bei rot einzufahren? Ich stelle mir den geschützten Bereich einer Kreuzung als harte Grenze vor: Bin ich 1 mm dahinter, darf ich weiterfahren, wenn die Ampel auf rot schaltet. Bin ich 1 mm davor, muss ich stehenbleiben. Das gelingt mir auch bei 7 km/h (=1944 mm pro Sekunde) nicht.
Gerhart in StVO §37 steht aber auch: "Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rotist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten." Gilt der Satz darunter denn überhaupt, wenn es kein gelb gibt? Apropo: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Geh mal zur Polizei und zeig einen Autofahrer an, der bei gelb gefahren ist. (Hier werden nicht mal Anzeigen wegen rot entgegengenommen, aber das ist ein anderes Thema.)
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Finde es allgemein nicht so schlecht gemacht. Die Unterscheidung benutzungspflichig vs. nicht benutzungspflichtig wäre auch sehr gut in einem Video für Autofahrende aufgehoben.
Nein! Das hat den Autofahrer überhaupt nicht zu interessieren. Ob der Radfahrer da erlaubt fährt, weil es keine Benutzungspflicht gibt, ob er erlaubt fährt, weil ein Hindernis (Glasscherben, Schnee, Öl, Auto) auf dem Radweg ist oder ob er unerlaubt auf der Fahrbahn fährt. Das geht den Autofahrer nichts an! Er hat sich in allen Fällen gleich zu verhalten. (Ok, er kann die Polizei rufen/eine Anzeige schreiben, wenn der Radfahrer dort unerlaubt fährt. Autofahrer die das tun wollen, können sich aber selber informieren.)
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Sorry, die Aussage der Pressesprecherin geht gar nicht. Ich habe mal hingemailt.
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Ja, hier gibt es das, wobei die Aufnahmen noch von vorher sind:
https://www.google.de/maps/@50.90645…m/data=!3m1!1e3
Per Induktionsschleife und falls man nicht erkannt wird, per Anforderungsknopf. Imho gibt es für die Autofahrer nur gelb/rot und kein grün. Jedenfalls halten die meisten auch, wenn man selbst rot hat. Wenn man 15 km/h fährt, steht man noch kurz bei rot...
Der Umbau war 2016. Vielleicht findest du auf ratsinformation.stadt-koeln.de etwas zu den (veranschlagten) Kosten.
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Auf der Suche danach, ob das auch für die Kostentragungspflicht bei Parkverstößen gilt, bin ich auf diesen Link hier gestossen:
https://betriebs-berater.ruw.de/steuerrecht/ur…beitslohn-32274
Ganz so einig sind sich die Gerichte bzgl. Absetzbarkeit also nicht. Abgesehen davon stellt sich bei mir bei der Klagebegründung ein gewisser Würgereiz ein. Falsch parken (und damit Sichtbeziehungen stören und ggf. Menschenleben gefährden) ist ein wirtschaftliches Interesse der Klägerin! Und damit kam die (zumindest früher) auch vor Gericht durch! Persönlich haften sollte der Vorstand...
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Äh, Stade liegt in Bawü? Wegen dem Link zu https://gib-acht-im-verkehr.de/

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Mein Perso war auch abgelaufen und ich war persönlich geladen. Also habe ich angerufen und mir wurde gesagt, das macht gar nichts. Ich musste ihn dann nichtmal vorzeigen.
Ansonsten, nimm mit, was du hast: abgelaufenen Perso, Führerschein, Reisepass
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Mögliches Szenario:
Ein LKW-Fahrer fährt ein Jahr lang an jedem Arbeitstag an der Bike-Flash-Anlage vorbei. Sie funktioniert wunderbar und erleichtert ihm das Abbiegen. Mit der Zeit schaut er nicht mehr in seine X Spiegel, sondern nur noch auf die Anlage. (Und genau für diese "faulen" LKW-Fahrer ist die Anlage ja gedacht.)
Am Tag X kommt ein Radfahrer, der nicht erkannt wird (Sensor vereist, Stromausfall, technische Störung). Der Radfahrer fährt dort zum ersten Mal und hat keine Ahnung von der Anlage.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Radfahrer überfahren wird, mit Bike-Flash-Anlage größer ist als ohne.
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Auch durch das Läuferfeld von einem Halbmarathon kann man mit dem Auto einfach so durchfahren:
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Radfahrer von KVB-Bus tödlich überrollt
Genau an der Stelle wurde ich auch schon "übersehen". In Anführungszeichen deswegen, weil der Busfahrer mich angeschaut hat, bevor er mir die Vorfahrt genommen hat.
Gestern ist auch noch eine Fußgängerin von einer Straßenbahn tödlich überfahren worden. Gefühlt bleibt die Gefahr durch ein Fahrzeug von der KVB zu sterben größer als von allen anderen Fahrzeugen zusammen. Bescheidene Ampelschaltungen für Fußgänger/Radfahrer, > Tempo 50 und die aggressive Fahrweise tun ihr übriges.
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Das Schloss wird hier (bei der KVB) per Motor geöffnet, aber manuell geschlossen. Wenn der Motor wirklich nur in die eine Richtung funktioniert, hast du Recht.
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Beim Leihrad besteht doch auch die Möglichkeit, dass der Diebstahlschutz während der Fahrt aktiviert wird.

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In Köln ist der Grünpfeil bedeutungslos:
https://www.ksta.de/koeln/satirisc…fahrer-31867098ZitatDas wird ein hochriskanter Pilotversuch. Tausende Radfahrer, die unvermittelt bei Rot stoppen und sich umschauen, bevor sie abbiegen. Wo sie sonst fröhlich weitergeradelt wären.
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Auf der Webseite ist schonmal eine Trägertafel:
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Spontan erinnere ich mich an die letzten tödlichen Abbieger-Unfälle hier in der Umgebung:
- Müllabfuhr gegen Kind auf dem Fahrrad
- SUV gegen Mann auf dem Fahrrad
- Sprinter gegen Frau mit Rollator
- Baustellen-LKW gegen Rentner (zu Fuß)
-> Weder kleinere Fahrzeuge, noch ein Beifahrer, noch Radfahrer auf der Fahrbahn lösen das Problem. Sie würden es nur verringern. Solange jeder dritte KFZ-Fahrer beim Abbiegen nicht schaut, solange Kreuzungen so gebaut werden, dass Autofahrer möglichst schnell abbiegen können und solange die Polizei beim Abbiegen rein gar nichts kontrolliert, ist Vision zero nicht möglich.
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Zeichen 239 nach jeder Einmündung reicht doch, oder?
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Was genau denkst du nicht, dass das so ist? Dass die Widmung i.d.R. für den öffentlichen Verkehr ist? Oder dass es dann der Widmung widerspricht, wenn man bestimmte Verkehrsarten ausschliesst? Oder "nur", dass es es folgenlos bleibt, wenn die Straßenverkehrsbehörde der Widmung widerspricht?
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Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein solches Gesetz gibt. Denn dann müssten auch in Neubaugebieten in 30er Zonen Radwege angelegt werden. Aber aus der Widmung einer Straße ergibt sich i.d.R., dass die Straße für jeden nutzbar ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenwidmung
Die Straßenverkehrsbehörde/Stadt darf nur bei einer besonderen Gefahrenlage Radverkehr auf der Fahrbahn verbieten. Den Neubau einer Straße so zu planen, dass Radverkehr auf der Fahrbahn verboten werden wird und parallel keinen Radweg zu bauen, würde der Widmung widersprechen.