Beiträge von m01

    …und wollen dir das dann auch noch als „fahrradfreundlich“ verkaufen? Na, das fällt ja dem größten D*pp auf.

    Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen". Ob nun gerechtfertigt oder als Schutzbehauptung, teilweise macht man das ja auch heute und manchmal sogar gerechtfertigt, etwa hier (obwohl links das 240 zu sehen ist).

    Im Prinzip geht das heute schon, musst nur das aufhängen:

    (…)

    Oder eben gar nix, wie oben schon gezeigt, wo man an der Pflasterung sieht, dass es ein Angebots-Fahrradweg ist:

    Rein formal ist das korrekt, aber wieviele Radfahrer erkennen das korrekt? Ich behaupte: nicht mal 10%. Blauschild, Weißschild, Pflasterung (könnte aber auch ein Relikt sein, genau weiß mans nie). Und was gilt in Gegenrichtung bei der Pflasterung, aber ohne Schild? Und wie unterscheide ich den separaten nicht benutzungspflichtigen Verkehrsweg mit seinem 241?

    Von mir aus auch gerne die Benutzungspflicht von den 24x weg, dann brauchts eben ein ZZ für Benutzungspflicht, wo sie denn Sinn macht.

    Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben.

    Das dürfte - im Zielbild - für alle Beteiligten eine gute Lösung sein. Nur ist das eine ungewohnte Beschilderung (schon weil da nur ein ZZ hängt), die wenige VT und Behörden wahrscheinlich überhaupt kennen. Ich hab mal privat rumgefragt, was bedeutet Blauschild? Antwort unisono: "da isn Radweg", die Sache mit vertikal und horizontal geteilt kriegt auch jeder hin. Aber Benutzungspflicht? Wie, es gibt Radwege auf denen man nicht fahren muss aber darf und dann in Schrittgeschwindigkeit - hä?!

    Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.

    Ich finde es total wichtig, dass man bei der Diskussion über die Ausschilderung bestimmter Straßen sehr sensibel mit der Historie umgeht und nicht scheuklappenmäßig völlig einseitig nur eine ganz bestimmte Perspektive einnimmt, wie zum Beispiel Zweirichtungs-Fahrradwege sind grundsätzlich immer und überall abzulehnen. Und wenn es dann noch auf beiden Straßenseiten Zweirichtungs-Fahrradwege gibt, dann ist das Teufelswerk. Wer so unsensibel vorgeht, der verprellt mitunter viele Menschen.

    Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.

    Mir fehlt da der detaillierte Einblick; aus eigener Erfahrung kenne ich 3 progressive Gemeinden, die mit dem StVG hadern und eher das LRA die Rennfahrerlobby spielt. Die einen dürfen 30 nicht anordnen, weil die Hauptverkehrsstraße nur vor dem Nebeneingang der Grundschule vorbeiläuft, die anderen werden ihr 30-50-30-Potpourrie nicht los, weil die Distanz zwischen Schule und KiGa ein paar Meter zu groß ist. Das Problem ist in meiner Wahrnehmung die "Gefahrenlage" aus dem §45 - die ja ohne nähere Definition "erheblich" sein muss und damit praktisch nirgendwo existiert.

    Es ist halt billiger und die dadurch verursachten Unfälle fallen statistisch nicht auf, weil sie im geringerem Radverkehrsanteil untergehen (oder diesen sogar verursachen).

    Mich wundert ehrlich gesagt, dass auch vorher (noch bevor Folgen dieser Verkehrsgestaltung passieren) eine SVB anscheinend unbehelligt bleibt weiterhin Dinge tut, die ganz objektiv messbar falsch sind.
    In der freien Wirtschaft muss ich für den von mir verursachten Mist a) geradestehen und ihn b) korrigieren. Ist bei Behörden anscheinend nicht so.

    ...und an meine Lieblings-Kommune denke, dann bekomme ich wirklich Angst.

    Ticken die SVB in den Gemeinden bei Euch so? Hier gibts eher das umgekehrte Problem, dass mit GMV zweifellos gebotene T30 entweder nicht durchsetzbar sind, weil die Gefahrenstelle entweder nicht gravierend genug ist, oder das LRA a.k.a. FIA sie laufend versucht wieder zu entfernen.

    Was genau bringt die Einführung einer VisionZero, ohne irgend etwas Konkretem, das diese Vision ermöglicht?

    Ich denke schon, dass man Ziele braucht, um eine Richtung vorzugeben und auch das Ziel zu behalten.

    Wenn man nämlich sagen würde: och, die 2800 Toten letztes Jahr, das ist jetzt ein Niveau, damit kann man zufrieden sein - dann kehrt der Schlendrian in die Verkehrsplanung ein und in 10 Jahren sinds wieder 5000.

    Zu Parkständen, bzw. Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn - aber zu unbeweglichen Hindernissen?

    Randnotiz: Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn habe ich in der Gegend hier noch nie gesehen. Selbst bei ganz neuen Anlagen. Ist ein wenig ernüchternd… :/

    Vom OLG Celle gibt's ein Urteil, dass auch Verletzungen nur des Luftraums von Gehwegen nicht goutiert ...

    Womit dann alles korrekt wäre, denn die 2 Meter beziehen sich ja sicherlich auf "den Radweg", unabhängig davon ob davon seitlich grün, auch Asphalt, Asphalt mit der fiesen Längskante von früher oder eine Mauer/Baum ist? Theoretisch egal, praktisch jeweils großer Unterschied.

    Frage: angenommen, der Fuß- und Radverkehr ist gering genug - ist eine geringe Unterschreitung der Mindestbreite dann vorstellbar, wenn eine kurzfristige Mitnutzung des ausreichend breiten Gehwegs in einem dort unwahrscheinlichen Begegnungsfall gefahrlos möglich ist?

    Ich frage mich, ob manche Konstruktionen einfach aus Inkompetenz beschildert wurden oder aus „ja, knapp zu eng, aber unter den Voraussetzungen passts scho“.