Hui! Ich habe vor allem in der Miniatur den Hund samt Leine nur entdeckt, weil der Text darauf hinwies.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Ich verstehe es nicht ganz, denn die Höhe der Tagessätze richtet sich ja gerade nach dem (vom Gericht zu ermittelnden) verfügbaren Einkommen, damit es jedem ungefähr gleich "weh tut". Ich weiß nur nicht, inwieweit eventuelle finanzielle Rücklagen da eine Rolle spielen. Denn den Ausfall von ein paar Monatsgehältern könnte ich problemlos verkraften, während das den deutschen Durchschnittsrentner sofort zum Kunden der Tafel werden ließe.
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Komisch, vor dem Umbau waren es zwei Fahrstreifen und nach dem Umbau waren es zwei. Sie wurden zwar etwas schmaler, es passten aber auch vorher keine zwei Autos nebenainander.
Wenn da keine zwei Kraftfahrzeuge nebeneinander passen, waren es per Definition noch nie zwei Fahrstreifen. Nur hatte anscheinend irgendwer trotzdem eine entsprechende Begrenzungslinie aufgemalt.
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Es reicht aus, den Anhänger alle zwei Wochen an einen anderen Platz zu versetzen um diese Regel auszuhebeln. Sowenig Parkraum, das dies nicht zu bestimmten Zeiten problemlos ( also ohne lange nach einem anderen Platz zu zu suchen) möglich ist, gibt es dort wohl nicht.
Diese 14-Tage-Regel ist bei Werbeanhängern vollkommen irrelevant. Hier handelt es sich bereits im Moment des Abstellens um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.
Leider haben die wenigsten Stadtverwaltungen die Eier, dagegen konsequent vorzugehen. Da ist der Charme des Viertels plötzlich nicht mehr so wichtig. -
Ach was? Da hätte ich gestern Abend schonmal Pech gehabt, als sich der vor mir nach rechts eingeordnete PKW urplötzlich zum Linksabbiegen entschloss. Da war ich schon halb dran vorbei und von der Gabel links nach vorne hätte man außer dem Vorderreifen sicher nichts gesehen.
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Tja, schön. Da ist der Unfall nun in einem eigenen Thread und die Fragestellerin meldet sich seit fast zwei Wochen nicht mehr.
Habe ihr mal eine PN geschickt. Mal sehen...
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Wenn das Gericht auf Vorsatz entscheidet, ergibt sich in dem Fall ziemlich zwingend Mord
Als Nichtjurist wäre ich da erstmal bei Totschlag. Für Mord werden derzeit noch die "Mordmerkmale" herangezogen, unter denen ich hier allenfalls die niedrigen Beweggründe als zutreffend ansehen könnte.
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Ich sehe das weniger emotionsgeladen und habe meine Schwierigkeiten, vom Eventualvorsatz zum Mord zu kommen. Für mein persönliches Gefühl wäre eine "fahrlässige Tötung" genau die Beschreibung dessen, was da geschah. Aber das soll mal die Justiz klären.
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Meine Erfahrung: Es gibt keine brauchbare Regenkleidung. Ist sie regendicht und fährt man schneller als 15 Km/h, schwitzt man nach spätestens 2 Km.
Geht mir genau so. Echte Regensachen trage ich deswegen nur bei dichtem Regen, nicht bei ein paar Wasserspritzern.
GoreTex funktioniert nur bei unter 15° wirklich zuverlässig. Dann fällt das Schwitzen i.d.R. auch weg.
Gegenthese: Membranjacken funktionieren aus physikalischen Gründen nur deutlich über 15 ° wirklich, da bei niedrigeren Außentemperaturen der Schweiß schon an der Innenseite der Membran kondensiert und diese dann nicht mehr passieren kann. Siehe auch den Beitrag von @Kampfradler, der sich mit meiner Erfahrung deckt. Deswegen gehört die dampfdurchlässige Schicht auch eigentlich direkt auf die Haut und nicht nach ganz außen, was wiederum mit der außerdem gewünschten Funktion, den Regen draußen zu halten, nicht kompatibel ist.
Das kann man gut bei richtig niedrigen Temperaturen beobachten, wenn die isolierende Fleece-Schicht unter der Membran dieses Temperaturgefälle noch verstärkt und das Kondensat an der Innenseite der GoreTex-Jacke gefriert.Daher: GoreTex und vergleichbare "semipermeable" Membranen funktionieren eigentlich nur in trockenem Zustand.
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Stimme ich dir einerseits zu, andererseits hat man häufig das Problem, dass es Radfahrergewohnheiten gibt, die oftmals auch noch eine gewisse Berechtigung haben, ... Häufiger kommen Radfahrer aus dem Kleingartengelände, die wollen dann den direkten Weg fahren und nicht erst in Gegenrichtung, dann die Straße überqueren und dann auf der richtigen Seite in die richtige Richtung.
Dass es
doofeRadfahrer gibt, die Umwege meiden und lieber in der verkehrten Richtung unterwegs sind, sollte doch aber kein Grund sein, solche gefährlichen Dinge auch noch behördlich abzusegnen! -
Ullie: Der von Dir gezeigte Schutzstreifen ist gar nicht sooooo verkehrt. Da wo rechts Fahrzeuge längs parken, würde ich mich allerdings mit dem linken Lenkerende schon außerhalb des Schutzstreifens aufhalten. Was ja im übrigen nicht verboten ist!
Willst Du verbesserungwürdige Radverkehrsführungen vornehmen, guck' doch mal nebenan in der Badenstedter Straße. Da gibt es eine Furt für Radfahrer, die anscheinend in beiden Richtungen befahren werden kann/soll und gleichzeitig einen Radweg auf dem Hochbord der anderen Straßenseite!?!?!? Das sind so Dinge, die können eigentlich nicht richtig sein. Und linksverlaufende Radwege innerorts verdienen höchste Aufmerksamkeit, weil sie gefährlich sind und ihre Anordnung an relativ konkrete Voraussetzungen gebunden - mithin auch ein Widerspruch/ eine Klage mit gewissen Erfolgsaussichten denkbar... -
KleverRadfahrer:
Ironie beiseite: es gibt eine relevante Gefahr, für das Nicht-Befahren eines "Schutzstreifens" ein Bußgeld bezahlen zu müssen - auch eine Verurteilung vor einem Amtsgericht würde ich im Zweifel für ziemlich wahrscheinlich halten, falls es denn jemals so weit kommt.
Trotzdem würde ich Schutzstreifen und auch benutzungspflichtige Radfahrstreifen nur in soweit befahren, als es unter halbwegs akzeptablen Sicherheitsabständen möglich ist. Das Risiko: die Wahrscheinlichkeit, dafür überhaupt belangt zu werden, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, dass ein Bußgeldverfahren nicht bei vernünftiger Argumentation eingestellt würde, multipliziert mit den dann zu erwartenden Kosten. Soviel ist mir meine eigene Gesundheit schon wert.