Die Idee war wohl, das Nebeneinanderfahren auch in 30-Zonen generell zu erlauben, wo ja Geschwindigkeit eh nur geduldet und nicht erwünscht ist. Eine Fahrradstraße selbst versteht sich aber spätestens seit den Urteilen als "Durchgangsstraße für den Radverkehr", womit ein sehr deutlicher Unterschied zur 30-Zone gegeben ist.
In der Praxis gibt es eigentlich zwei Ausprägungen davon:
- Die "kleine Lösung" in Form eines überbreiten Radwegs, der von einer winzigen Zahl unmittelbarer Anlieger genutzt werden kann, um das eigene Grundstück zu erreichen. Im Prinzip
mit Durchgangsfunktion für Radfahrer.
- Und die "große Lösung" als eigene Route neben der Hauptstraße, um Ampeln und andere Nebenwirkungen eines starken Autoverkehrs zu vermeiden. Diese kann durchaus auch eine kleine Sammelstraße für den Autoverkehr sein.