Beiträge von TheK

    Immerhin steht in der URL neben der Einbeziehung einer neuen Fahrzeuggattung ("E-Bike") ja schon der Hauptgrund: "und schlechte Infrastruktur".

    Was aber auch stark missverständlich ist. Der Kern ist eher, dass der Radverkehr dank e-Bikes jetzt auch da Radverkehr stattfindet, wo man Fahrräder bisher nur als Kinderspielzeug und Touristen kannte und entsprechend weder irgendwelche Infrastruktur noch daran gewohnte Autofahrer hat. In den größeren Städten hat man dagegen zunehmend das Gegenteil: Die Autofahrer fragen sich nicht mehr "kommt da einer?" sondern "wann kommt eine Lücke?".

    "Höchster Wert seit mehr als 15 Jahren"? Was haben die für 2018-20 für Zahlen? Ich komme für alle drei Jahre auf Werte um oder über 500.

    Und dass die Zunahme seit 2020 wirklich NUR noch außerorts ist, während es innerorts deutlich weniger sind, kommt leider gar nicht durch – vor allem, weil man genau an der entscheidenden Stelle alle Unfälle und tödliche durcheinander wirft.

    Na, ob da viel mehr bei raus kommt als "Radfahren ist Suizid auf Raten"?

    Ob da drin steht, dass das "deutlich mehr" noch nichtmal den Rückgang des Vorjahres ausgleicht? Dass inzwischen mehr tödliche Unfälle außerorts als innerorts passieren? Und vor alle, dass all dem ein gigantisch ansteigender Radverkehrsanteil (eben auch außerorts) gegenüber steht?

    Oder detaillierter, dass Ü-Unfälle genau da passieren, wo alle glauben, sie wären alleine auf der Straße? Dass RA-Unfälle sich seit Einführung der Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen halbiert haben (und vermutlich noch viel mehr hätten, wenn die Polizei dies kontrollieren und nicht noch den Radfahrern die Schuld geben würde)?

    Im Prinzip geht [Zeichen 245] nur, wenn da massenweise (>20/h Peak) Busse im Stau stehen und den Platz niemand sonst gebrauchen kann. Es muss sogar erst geprüft werden, ob der Verkehr insgesamt flüssiger werden kann. Du kannst also nicht sagen "der Autoverkehr braucht die Spur nicht, also mach ich eine Busspur draus", sondern im Gegenteil: Die privaten Autofahrer haben dann ein Recht die Spur zu benutzen, weil sie ja dann auch schneller sind…

    Für einen [Zeichen 237] gilt dagegen dieses Gekasper nicht, denn einen Radfahrstreifen kann man ja bei 50 überall bauen und eben auch auf Kosten des Autoverkehrs – und der ist dann halt etwas breiter, damit die Busse ihn auch benutzen dürfen.

    Und der Radfahrstreifen ist ebenfalls ausgeschildert, kurioserweise mit [Zeichen 241-30], obwohl doch der Fußweg Hochbord ist und der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, also eigentlich ein eigenes Schild bräuchte[Zeichen 237].

    Das sieht irgendwie aus, als ob das früher mal Hochbord war (man beachte die Reste einer Tennlinie, die da noch sind); weiter rechts ist es ja sogar so. Und warum baut man einen ewig breiten Gehweg, aber kein Dooring-Puffer?

    Einfach nur eine Linie kann tatsächlich beides sein – durchgehende Rotfärbung wäre auch noch eine Idee, scheint aber in Kiel generell nicht üblich (man orientiert sich halt lieber an Kopenhagen als an so ziemlich allen anderen Städten im 500 km-Radius…)

    Es gibt wohl selbst auf Baumarktlevel heutzutage keine Fahrradbeleuchtung mehr, die andere Verkehrsteilnehmer übersehen könnten. Die Frage heute ist einzig: "wie grell will ich selber die Fahrbahn vor mir angestrahlt haben?".

    An "gesehen werden" hatte ich jetzt gar nicht mehr gedacht – aber stimmt; bei den Glühlampen-Funzeln früher war ja nichtmal das gewährleistet. Nur ein Scheinwerfer ist halt dafür da, dass man die Fahrbahn sehen kann und dafür müssen bei 25 km/h eben auch mehr als 2 Meter vor dem Rad ausgeleuchtet sein – trotzdem scheinen selbst Marken-Ebikes oft mit "das billigste muss reichen" ausgestattet.

    Vor allem sollte man eine Mindest-Helligkeit festschreiben – und nicht diese 35 Lux-Funzeln, die oft ab Werk dran sind. Standlicht hinten muss man dagegen wohl nicht vorschreiben; das klappt von alleine.

    Und bitte den seitlichen Reflektor als Felgenring als Normalfall (vor allem auch für Kinderräder, wo die Speichenreflektoren dauernd die Fliege machen). Im Grunde kann man die so sogar für Rennräder vorschreiben.

    Der ganze Artikel ist halt der übliche "Fahrt mit dem Auto oder sterbt!"-Tenor.

    Warum nicht das ganze positiv formulieren? "Deutsche Straßen sind so sicher wie noch nie, es gibt jedoch Möglichkeiten, das persönliche Restrisiko zu minimieren, von einem unaufmerksamen Autofahrer übersehen zu werden."

    21-325 ist das, hier die Stelle: https://www.google.de/maps/@50.88250…1!1e3?entry=ttu

    Komische Radwegführung; sieht aus als wäre da früher mal ein freier Abbieger gewesen, der jetzt ein Beet ist. Den Radweg so spät wieder an die Fahrbahn heranzuführen bringt dann natürlich genau das Gegenteil von dem, was es eigentlich soll. Und zu dem "der Verkehrsfluss der Autos ist wichtiger als Menschenleben" sag ich jetzt lieber nix…

    Im Gegenteil geht es auch um Rechtssicherheit. Der Gesetzesgeber hat keine klaren Inizien geliefert, wann ein Radweg ohne Schild als solcher zu erkennen ist.

    Vor allem könnte eine klare Regelung für einen nicht benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg die Unsitte beenden, kilometerlange [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] anzuordnen und sich dann zu wundern, wenn die Radfahrer da mit 25 drüber brettern. Das ganze ist geschaffen worden, um eine konsistente Regelung zu Fußgängerzonen zu bekommen – nur sind die wenigsten Gehwege mit Fußgängerzonen zu vergleichen, sondern sie sind meistens leer und die wenigen Nutzer bewegen sich in überwältigender Mehrheit in eine von zwei klar erkennbaren Richtungen. Insofern wäre es sinnvoller, die Geschwindigkeit im Regelfall freizugeben und nur dort zu beschränken, wo es unübersichtlich und/oder voll ist. Noch grotesker wird das ganze, wenn Benutzungspflichten mit der Formulierung "auf der Straße wäre eine Benutzungspflicht geboten, der vorhandene Radweg ist hierfür jedoch ungeeignet" aufgehoben werden – man hätte also quasi die Wahl, sich zu gefährden oder im Kriechgang weiter zu kommen. Und Fahrbahnradeln ist nunmal nicht für jeden – manchmal möchte man eben gemütlich und vielleicht sogar zu zweit nebeneinander fahren und nicht rasen müssen, als wäre der Teufel persönlich hinter einem her (beim Fahrverhalten mancher Autofahrer ist er das wohl sogar).

    Eine entsprechende Regelung wäre schwerpunktmäßig für Hauptstraßen in kleineren Ortschaften mit geringem bis marginalem Fußverkehr, 50 km/h schnellen Autos und als durchgängige Verbindung zu/zwischen "richtigen" Radwegen (insbesondere dem [Zeichen 240] außerorts). Das ganze ist nur zulässig, wenn eine Anordnung von 30 nicht möglich ist, die Breite 2 Meter + Sicherheitstrennstreifen beträgt und aus Platzgründen auch kein eigenständiger Radweg (Schutzstreifen zählt nicht) möglich ist. An Problemstellen wird es punktuell (!) durch [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] unterbrochen, wobei hierfür auch die "Leichtigkeit des Verkehrs" als Prämisse gelten sollte.

    Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn irgendetwas nicht klar als Radweg zu erkennen ist, fährt man eben nicht drauf. Fertig!

    Warum sorum? Wenn eine Verkehrsfläche eine Fahrbahn für Autos sein *könnte*, darf man sie befahren, oder es ist ausdrücklich verboten. Warum sollte für den Radverkehr nicht das gleiche gelten? :evil:

    Etwas ernsthafter: Wenn man in einem Dorf auf die Hauptstraße kommt und da ist an einer Seite ein >2,5 Meter breiter Bürgersteig, dann kann man weitgehend davon ausgehen, dass der mindestens "Gehweg, Radfahrer frei" ist.