Nach Todesfällen: Münchner Polizei startet Schwerpunktkontrollen im Verkehr | Abendzeitung München
Und ich dachte erst, daran seien die Autofahrer schuld, die in eine Kreuzung einfahren, obwohl das gemäß §11 (1) StVO nicht erlaubt ist, wenn der Verkehr stockt und auf der Kreuzung gewartet werden müsste.
Könnte die Verkehrsabteilung im Polizeipräsidium ihrer Kritik nicht auch mal durch Anwendung der TBNR 111100 Nachdruck verleihen?
Und handelt es sich nicht auch um ruhenden Verkehr und die Polizei ist nicht zuständig, so wie wenn auf dem Geh-/Radweg gestanden/gewartet/gehalten wird ![]()