Beiträge von CKO

    Der bekannte Verkehrswissenschaftler Knoflacher sagt zu der Frage: "Welche Fortbewegungsart hat Vorrang?

    Das Gehen erhält oberste Priorität, das Rad mit seinen 12 bis 13 km/h Reisegeschwindigkeit steht an zweiter Stelle. Für höhere Geschwindigkeiten gibt es den öffentlichen Verkehr. Aber meistens brauchen wir keine höheren Geschwindigkeiten."

    Mmh, der Ansicht scheint (bis auf den letzten Satz) der Jenaer Nahverkehr auch zu sein. Leute wie ich, die ihren 10-km Arbeitsweg ohne Motor mit einer Reisegeschwindigkeit von 24-30 km/h zurücklegen, schädigen nur das Geschäft. Schließlich schafft die Tram nur 20 km/h. "Also muss der Radverkehr runter von der Straße", geben sie regelmäßig zu verstehen: "Vorfahrt muss der ÖPNV haben." ...

    Aber in der Generation meiner Großeltern sind die Bergmänner noch 15 km bis zum Schacht gelaufen. Unglaublich.

    Der von CKO zitierte Bericht kommt meiner Erinnerung nach zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht alleine nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, solange man nicht dafür sorgt, dass die Leute anschließend tatsächlich auf der Fahrbahn fahren, bzw. dass das Fahrbahnradeln durch entsprechende Maßnahmen unterstützt wird. Das Gehwegradeln weiterhin offiziell zu erlauben, trägt aber sicherlich nicht dazu bei.

    Ja, die Studie "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern" aus 2009 hat zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen nur geringe Unterschiede festgestellt, sowohl Nutzung als auch Unfallhäufigkeit betreffend. Und die Studie aus 2013 hat geradezu resigniert festgestellt: Nichts zu machen! Der linke Seitenraum ist und bleibt gefährlich für Radfahrer.

    Doch bis heute nimmt kaum jemand wahr, dass die "Bekloppten", die trotz linksseitigem Radweg auf einer Hauptstraße fahren, das aus Sicherheitsgründen tun. Aber in Leipzig haben sie nun angefangen, es zu begreifen: https://www.lvz.de/Leipzig/Lokale…or-Unfallgefahr

    Was das Gehwegradeln betrifft, so denke ich inzwischen, dass man es für Senioren generell freigeben sollte wo Tempo 50 erlaubt ist. Also die Radfahrer nicht mehr als homogene Gruppe betrachtet. Schließlich sind sie diejenigen mit den größten Geschwindigkeitsunterschieden innerhalb der Stadt.

    Aber in kleineren Städten und auf Dörfern scheinen sich die Empfehlungen der BASt noch nicht sehr weit rumgesprochen zu haben. Aber immerhin prangen auch dort [Zeichen 240] mittlerweile etwas häufiger rechts als links. Bis 2050 wird die aktuelle VwV StVO vielleicht komplett umgesetzt sein.

    Was das Geisterradeln betrifft, so ist Jena zumindest groß genug, dass dabei regelmäßig Radfahrer von abbiegenden Kfz umgefahren werden, allein in Jena-Nord jedes Jahr mehrere. Da hat man erstmal eine Argumentationsgrundlage. In meinem Vortrag vor einem Monat habe ich dann mit Fachliteratur nachgelegt:

    Um die lokalen Unfälle und ihre Ursachen im nationalen Kontext einzuordnen, wurde Fachliteratur zu Rate gezogen.

    Die umfangreiche Studie aus 2009 (37000 Fahrten, 1100 Unfälle) brachte folgende Erkenntnisse:

    •Sichtbeziehungen / abbiegende Kfz als häufigste Ursachen

    •wenige Unfälle im Längsverkehr

    •Höheres Unfallrisiko auf Radwegen

    •Insbes. bei linksseitiger Radwegnutzung (mangelnde Wahrnehmung durch Kfz-Fahrer)

    Die Studie aus 2013 thematisiert das auch in Jena-Nord größte Unfallrisiko für Radfahrer.

    Die Ergebnisse der Studie wurden in Jena insofern beherzigt, dass die Benutzungspflicht linksseitiger Radwege an vielen Stellen aufgehoben wurde. Eine Aufklärungskampagne über die Gefahren des Linksfahrens steht noch aus. Diese Kampagne sollte auch Kfz-Fahrer mit ansprechen, um die Akzeptanz von Radfahrern auf der Straße auch bei vorhandenem, aber nicht benutzungspflichtigem, linksseitigem Radweg zu verbessern.

    Mal sehen, ob es gelingt, eine solche Kampagne zu motivieren. Immerhin haben wir hier auch einige Radfahrer, die in puncto Öffentlichkeitsarbeit was drauf haben.

    Die Fotos von Yeti zeigen schon so etwas wie eine Pervertierung der RWBP. Da wird man geradezu zu regelwidriger Fahrweise gezwungen.

    Dem Chef der Jenaer Straßenverkehrsbehörde habe ich neulich gesagt: "Wissen Sie, dass es immer mehr Radfahrer gibt, die sich vorgenommen haben, bis 2030 100% regelkonform zu fahren?" Und habe auch ergänzt, wie schwer das für uns Eltern ist, den Kindern zu erklären, dass sie hier und da sicherheitshalber regelwidrig fahren müssen.

    Es gibt also noch Hoffnung für Freie-Fahrt-Wer-bist-du-dass-du-mich-duzt-Bürger.

    Die Hoffnung, dass er einsieht, seine Strafe verdient zu haben, sollte man nie aufgeben.

    Sein Führerschein wurde ja gestern, also am Tag nachdem der Fall im Fernsehen kam, beschlagnahmt.

    Die mediale Aufmerksamkeit für den Fall ist schon enorm und überrascht auch mich. Ins Fernsehen zu kommen, ist gar nicht so leicht.

    Stern schreibt:

    Laut "Siegener Zeitung" wird gegen den 56-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

    Also §315b *und* §315c. Da können sich die Richter aussuchen, ob es ein Inneneingriff (Pervertieren des Verkehrsvorgangs mit dem Auto) oder ein Außeneingriff (als er auf den Radsportler zugerannt ist) war. Beides war ja der Fall.

    Ich fände eine Sammlung von § 315c Abs. 1 Ziffer 2 StGB ehrlich gesagt spannender.

    In §315c ist der bewusste Einsatz des eigenen Fahrzeugs als Waffe nicht aufgeführt. Dafür steht bei Wikipedia unter §315b u.a. folgendes:

    In besonderen Fällen durchbricht die Rechtsprechung allerdings die im Gesetz angelegte Beschränkung des § 315b auf verkehrsfremde Eingriffe, indem sie auch Verhalten von Verkehrsteilnehmern unter § 315b StGB fasst. Dies hält sie für möglich, wenn der Täter einen Verkehrsvorgang zur Gefährdung Dritter in besonders grober Weise zweckentfremdet. Dies wird als verkehrsfeindlicher Inneneingriff bezeichnet.[16] Die Rechtsprechung argumentiert, dass sich der Täter durch den groben Missbrauch eines Verkehrsvorgangs nicht mehr wie ein Verkehrsteilnehmer verhalte, sondern wie ein Außenstehender, der in den Verkehr eingreift. Daher sei es nicht geboten, den Täter lediglich nach Maßgabe des milderen § 315c StGB zu bestrafen.[17]

    Urteil des 4. Strafsenats vom 20.2.2003 - 4 StR 228/02 -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB
    erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen.

    So etwas krasses habe ich noch nicht erlebt. Beeindruckend, wie der Radsportler das rote Auto vor Kratzern bewahrt hat. Und gut, dass er nicht allein war.

    Dass hier eine Strafanzeige gestellt wurde, ist im Sinne aller, die ähnliches, wenn auch in abgeschwächter Form, erlebt haben. Hoffen wir, dass das öffentliche Interesse an dem Prozess anhält. Und dass das Strafmaß höher ausfällt als in folgendem Fall vor 10 Jahren:

    Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit vorsätzlicher Körperverletzung
    AG Dachau - Az.: 1 Cs 53 Js 12791/11 - Urteil vom 12.09.2011 I. Der Angeklagte ist schuldig des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
    www.strafrechtsiegen.de

    Malte: Gibt es hier im Forum einen Thread mit Urteilen zu gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr?

    Hat es jemals eine derart schnelle und massive Reaktion gegeben, wenn Lkws einen auf dem Hochbord mit [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] fahrenden Radfahrer an einer Einmündung umgebracht haben? Wurde da gesagt: "Die Schilder müssen weg, Radfahrer gehören im Mischverkehr auf die Fahrbahn, Rechtsabbiegen verbieten oder zumindest nur mit getrennten Ampelschaltungen erlauben"?

    Ein Beispiel aus Leipzig, wo ich auch gelegentlich langfahre:

    Mai 2019: Tödlicher Unfall an Einmündung (Hochbord, aber eigentl. gute Sichtbeziehungen. Radfahrerin war rechtsseitig unterwegs). Das Foto ist leider echt.

    Lkw überrollt Radfahrerin an Kleinmesse in Leipzig
    Am Mittwochmittag hat ein Lkw-Fahrer nahe der Kleinmesse Leipzig beim Rechts-Abbiegen eine Radfahrerin übersehen. Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle.
    www.lvz.de

    Kurz danach: Furtmarkierung angebracht. Die einzige weit und breit:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Noch ein paar Wochen später: Leuchtende Warnschilder für Geisterradler:

    Stadt warnt Falschfahrer auf Radweg mit Schild vor Unfallgefahr
    Mit neuen Schildern versucht die Stadt Leipzig, die Unfallgefahren auf der Todes-Kreuzung an der Kleinmesse zu bannen. Dabei im Visier: Falschfahrer, die…
    www.lvz.de

    Der ADFC hätte gern den Cottaweg dicht gemacht. Das war und ist natürlich aussichtslos, u.a. hängt RB Leipzig hinten dran:

    Nach Unfällen: Cottaweg von der Jahnallee für den Kfz-Verkehr abhängen?
    In Leipzig auf der Jahnallee in Höhe Cottaweg haben sich zuletzt die Unfälle gehäuft, bei denen Radfahrer verletzt wurden. Geht es nach dem Allgemeinen…
    www.radioleipzig.de

    August 2020: Der Radverkehr wird auf die Fahrbahn geleitet! Um das Geisterradeln zu beschränken. An der Furt prangt jetzt ein Geländer (Bild 2):

    Was stimmt an den Wegebeziehungen rund um den Cottaweg nicht? – Nachrichten aus Leipzig - Leipziger Zeitung
    Als Radfahrer darf man sich in Leipzig durchaus als Testpilot betrachten. Der neueste Test läuft ja derzeit auf der Zeppelinbrücke, wo das Verkehrs- und…
    www.l-iz.de

    Und / oder man argumentiert, dass durch die Beschilderung im Zusammenhang mit der Absperrung nur der Gehweg gesperrt ist, da im Regelfall so nur Geh- und Radwege gesperrt werden. Das Benutzen der Fahrbahn ist dann vorgeschrieben und damit erlaubt.

    Das würde ich wahrscheinlich machen wenn ich dort lang müsste. Umsichtig und rücksichtsvoll. §1 StVO gilt immer.

    Aber dass dort ein "Verkehrszeichen" aufgestellt wurde, welches es in Deutschland gar nicht gibt, würde auch mich befremden.

    In Jena bemühen sie sich inzwischen, [Zeichen 254] ganz rechts aufzustellen, wenn sie den Gehweg ( [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240] ) absperren. Um zu unterstreichen, dass es dem Gehweg gelten soll.

    Statt [Zeichen 205] stehen dort jetzt winzig kleine [Zeichen 206] plus große Bodenmarkierung, aber immerhin ist's kein benutzungspflichtiger Weg mehr.

    Das ist wahrscheinlich die sicherste Variante. Denn durch die Hecken sind die Sichtverhältnisse dort so schlecht, dass einem die StVO auch nichts mehr nützt, wenn man umgefahren wird. Unsere intelligente Stadt hat leider vor, an ähnlichen Stellen einfach [Zeichen 240] aufzustellen.

    Verkehrsbehörde an DMHH: Ich teile Ihnen dann zu gegebener Zeit unsere Ergebnisse telefonisch mit.

    Oh, weh! Das klingt alles andere als hoffnungsvoll. Habe vorhin in der Mittagspause mal das Thema angesprochen. Eine Kollegin fährt da täglich lang. Um dort ein Halteverbot durchzusetzen, braucht es Entschlossenheit. Ob es so gehen könnte?

    Vilnius mayor uses tank to crush car
    The mayor of Vilnius in Lithuania has used a tank to crush a car parked illegally in a cycling lane. Arturas Zuokas then tells the driver "next time you shou...
    www.youtube.com

    Leider wollen sie es dort weder anordnen noch durchsetzen. Lieber lassen sie sich von sachkundigen Bürgern piesacken.

    Dieses Schauspiel verfolge ich gern bis zum Ende.

    .. weil man dem Radverkehr bei all den "Servicelösungen" aus [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] in der Stadt irgendwie verdeutlichen möchte, dass sie doch hier bitte wirklich auf der Fahrbahn radeln sollen.

    Vor 10 Jahren ist es mir mal passiert, dass mich ein selbstbewusster Audi-Fahrer (mit ca. 6-jährigem Sohn auf dem Beifahrersitz) abdrängen wollte, im Stadtzentrum. Wie gewohnt habe ich meinen Platz auf der Fahrbahn verteidigt, an der nächsten Ampel kam es zu einem kleinen Disput:

    Er: Warum fahren Sie nicht auf dem Gehweg?

    Ich: Kommt gar nicht in Frage. Das ist verboten.

    Er: Nein, das ist nicht verboten. Das machen doch ALLE.

    wenns nach mir geht, kann der Mist aber weggekratzt werden.

    Das kommt darauf an, wie lange die Straße noch halten muss:

    #5456-2021 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder

    Das spricht dafür, die Sache bis zur nächsten Erneuerung der Decksicht auszusitzen.

    Welcher Mitarbeiter war das denn? Etwa der Chef?

    Eigentlich müssten sie zugeben, dass sie die Strichlinie geradezu sorglos und leichtfertig hingemalt haben. Jetzt sitzen sie in der Falle.

    Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass es auch nach hinten losgehen kann, wenn man mit Minimalaufwand vorgibt, die Radverkehrsinfrastruktur auszubauen.

    Lieber nichts machen als schlecht machen!

    Unklar bleibt, warum jemand sowas anordnet, wenn doch eine Überprüfung sofort ergibt, dass es unzulässig ist?

    Das ist doch klar: Um die Fahrbahn von den Radfahrern freizuhalten. Dafür kann man schon mal ein Auge zudrücken.

    Dort ist ein 1,5 km langer Abschnitt mit Straßenbahn drauf. Ziemlich belastend für den MIV. Deswegen wurde vor 20 Jahren schon eine der beiden Haltestellen gestrichen, zur "Freude" mir bekannter gehbehinderter Senioren. Dafür haben sie einen 3 m breiten Gehweg bekommen, auf den sich das Taxi stellen kann, um sie abzuholen. An den Enden der Strecke ist der Gehweg deutlich schmaler. Warum die Behörde dann auf einmal die Augen auf gemacht hat, wissen wir nicht. MTL meint ja, dass sie einfach keine rote Farbe mehr für die Furten hatten. Damit haben sie für maximale Unklarheit an den Einmündungen gesorgt. Niemand kann sich seiner Sache sicher sein. Muss ich als abbiegender Autofahrer nun den Radfahrer durchlassen? Darf ich als Radfahrer zuerst fahren, wenn ich neuerdings regelwidrig unterwegs bin?

    Dass in der Kalahischen Str. mindestens 90% der Radfahrer auf dem Gehweg fahren, kann man ihnen kaum anlasten (im Gegensatz zu vielen anderen Stellen in der Stadt). Ca. 12000 Kfz/24h und Meterspur-Gleise. Ist übrigens auch Arbeitsweg zu zahlreichen Instituten am Beutenberg.

    Unklar bleibt, warum an manchen Stellen cm-genau gemessen wird, um ggfs. "Rad frei" [Zusatzzeichen 1022-10] zurückzunehmen, aber an anderen, noch unzulässigeren Stellen weiterhin Z. 240 [Zeichen 240] prangt. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass unsere "Blindenleitplattenbenutzungspflicht" irgendwann wieder abgeschafft wird. Wo doch inzwischen auch in Jena die aktuelle StVO gilt. ;)

    Ja, bei mir hat erst der am 3.9. umgefahrene Migrant das Fass zum Überlaufen gebracht. Rechtsmittel kamen mir ja gar nicht in den Sinn.

    Dass die Radfreigabe des Gehwegs in der Kahlaischen Straße aufgehoben wurde, habe ich auch erst gestern im Sessionnet gelesen. Und vergebens nach der Beschwerde eines Fußgängers im Mängelmelder gesucht. Da hilft mir Dein Hinweis sehr. Sehr deutlich sieht man, dass die Stadt hier mit zweierlei Maß misst. Vielleicht besteht ja noch Hoffnung, dass zumindest die Radbenutzungspflicht der Gehwege / Haltestellen in der Naumburger Str. aufgehoben wird. Kostet ja fast nichts und schützt die Grundschulkinder u.ä. vor schnelleren Radfahrern.

    Auch in den breiten Abschnitten in Löbstedt gibt es Radfahrer-Fußgänger-Konflikte, weil einfach keine Ordnung da ist. Kürzlich hat mir meine Tochter erklärt, dass der Geh-/Radweg in der Wiesenstraße sehr gut ist, weil er nicht nur breit genug sondern auch geteilt ist. RE: Jena weiß selbst ein Kind, wo es fahren und wohin ggfs. ausweichen soll.

    Wir wissen natürlich, dass die stadtauswärtigen Z. 239 dort fehl am Platz sind. Ich muss Herrn T. noch mitteilen, dass er diese Schilder gleich in die Naumburger Str. schaffen kann. Bis dahin müssen wir aber den Kindern ihre Unbefangenheit lassen.

    Wenn ich auf der Wiesenstr. stadtauswärts allein fahre, dann rechts. Wenn ich bei zHg 60 dort 40 fahre, verliert ein Autofahrer im Worst-Case 30 s / km hinter mir. Dieser Fall ist aber noch nie eingetreten. Dass Autofahrer minutenlang an der Schranke stehen, kommt hingegen regelmäßig vor.