Meine Frage zielt generell auf fahrbahnbegleitende Wege außerorts und eine mir nicht bekannte Sonderregelung ab.
Der ehemalige gemeinsame Radweg war nur ein Beispiel.
Meine Frage zielt generell auf fahrbahnbegleitende Wege außerorts und eine mir nicht bekannte Sonderregelung ab.
Der ehemalige gemeinsame Radweg war nur ein Beispiel.
Entschuldigung für's Exhumieren dieses Threads. Ich wollte für eine einzelne Frage zum Thema keinen neuen aufmachen.
Ich bin jetzt mehrfach auf die Aussage/Meinung gestoßen, dass unbeschilderte fahrbahnbegleitende Wege außerorts generell mit dem Fahrrad befahren werden dürften.
Beispiel: Bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg neben einer Kreisstraße wird die Benutzungspflicht aufgehoben. VZ 240 wird ersatzlos entfernt. Es wird die Meinung vertreten, dass es keiner Radfreigabe bedarf, um diesen Weg weiter zu befahren, da dies außerorts generell erlaubt sei.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in diesem Fall §2 greift und es keinen Unterschied macht, ob das außer- oder innerorts ist. Übersehe ich da etwas?
Und keiner wegen Fahren auf der Fahrbahn?
Ich habe auch ein Jobticket. In Düsseldorf mache ich eigentlich alles mit dem Rad. Ich nutze es tasächlich hauptsächlich privat.
Sollte mein Arbeitgeber es nicht weiter zahlen, müsste er sich allerdings etwas anderes überlegen, wenn er mich weiterhin auch in Köln einsetzen möchte...
Und was erwartest Du da für eine Antwort?
"Ja, klar habe ich sie gesehen!"
Beide Möglichkeiten sind "falsch".
"Hab Sie nicht gesehen." Vielleicht mal besser aufpassen, auch schon bevor man abbiegt. Man weiß ja, wo man hin will.
"Hab Sie gesehen." Und trotzdem knapp rumgezogen. Deswegen vermutlich extra schnell. Arschloch.
Hehre Erwartung: Dass er für die nächsten zwei Wochen vielleicht etwas bewusster abbiegt.
Ich bin heute auch tasächlich das erste Mal (soweit ich mich erinnern kann) einem rechtsabbiegenden LKW bedenklich nahe gekommen.
Ich fuhr morgens auf einem benutzungspflichtigen rechten Hochbordradweg und der LKW ist rechts auf einen Supermarktparkplatz abgebogen, offensichtlich ohne richtig zu schauen und ohne vorher großartig abzubremsen.
Hat mich zu einer Fast-Vollbremsung genötigt.
Ich hatte kurz überlegt, ob ich ihm hinterherfahre – er konnte ja nicht entkommen – und den Fahrer ruhig und höflich frage, ob er mich eigentlich gesehen hat.
Hab's dann aber sein gelassen, weil ich auf dem Weg zu einem beruflichen Termin war.
Die weiße Farbe scheint mir da auch eher verschleiernd als warnend zu wirken. Längskanten auf und an Radwegen sind die Pest. An sowas hat's mich auch schon gelegt.
Ich sehe jetzt auch nicht wirklich eine Funktion.
Im Raum Ratingen ist vor ein oder zwei Jahren eine Frau bei ihrer ersten Pedelec-Probefahrt tödlich verunglückt, weil sie sowohl von der Geschwindigkeit/Beschleunigung als auch der Bremsleistung überrascht war und einen Überschlag hingelegt hat.
Da scheint aktuelle Ausrüstung also schon mehr zu leisten, als unbedarfte Fahrer in jeder Situation handlen können.
Die Überschrift klingt mal wieder nach autonomem Fahren...
Auch immer schön: "Wichtiger als Bußgelder, sollte doch die gegenseitige Rücksichtnahme sein, mimimi..."
Noch ohne Zeitungsmeldung, da gerade erst passiert
Düsseldorf. Pkw kollidiert beim Rechtsabbiegen mit E-Rollerfahrer.
Dort, wo der silberne steht. E-Roller querte vermutlich entgegen der Fahrtrichtung des Abbiegers. Also nicht ganz der Klassiker.
Mir kam heute nämlich auf dem Gehweg ein ungeduldiger Steppke entgegen, der auf dem recht vollen Gehweg ausgiebigst Gebrauch von seiner helltönenden Glocke machte. Alterstechnisch eher ein Grenzfall nach oben. Da dachte ich mir auch, wenn du schon meinst, auf dem Gehweg fahren zu müssen, dann bitte nicht wie die Axt im Walde...