Da verhält der orangene sich natürlich falsch, gegen queren und wenden spricht mMn allerdings nichts.
Hier mal eine "lustige" Stelle, an der es eine Kombischeibe für Fußgänger/Radfahrer gibt. Ich habe zumindest gelacht, weil es selten dämlich ist.
Der geneigte Radfahrer bewegt sich auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn, welcher dann schön rot markiert auf's Hochbord geführt wird.
An der direkt folgenden Einmündung steht er dann an der Ampel mit Kombischeibe und separaten Furten.
Sobald er die Fahrbahn überquert hat, steht er allerdings... auf dem Gehweg, auf dem zwar Längsparken erlaubt ist, aber nicht Radfahren
.