Also bei nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen ist ohne Kennzeichnung eigentlich nie etwas klar, oder?
Ich kenne nur wenige und ohne Bodenpinselei käme ich nicht auf deb Gedanken da Rad zu fahren.
Also bei nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen ist ohne Kennzeichnung eigentlich nie etwas klar, oder?
Ich kenne nur wenige und ohne Bodenpinselei käme ich nicht auf deb Gedanken da Rad zu fahren.
Gleich noch einen Geisterradler in flagranti erwischt ![]()
Bei einer ähnlichen Kante auf einer Brücke hat es mich auch schon einmal erwischt. Allerdings nachts und in Düsseldorf.
ZitatBrüggeshemke sieht in dem Schutzstreifen ein Sicherheitsrisiko für Fahrradfahrer. „Der Radweg ist lebensgefährlich. Wenn Radfahrer den Berg hinunterrasen und gleichzeitig jemand von unserem Hof fährt, ist die Gefahr kaum zu überblicken“, behauptet er.
Das ist ja mal ein Argument. Gegen einen Schutzstreifen wohlgemerkt.
Fußgänger drückt die Ampel, Ampel wird rot. Fußgänger geht nach links über die Fahrbahn. Dein Radweg verschwenkt hinter die Bäume. Hältst Dz an?
Wenn Du genau an der Stelle rechts in die Gärten abbiegen willst: Hältst Du an?
Ist die Fragestellung, ob ich anhalte oder was die StVO regelt?
Ich habe in dem anderen Threads schon gesagt, dass ich persönlich nicht anhalte, wenn die Ampel nichts regelt, was (potentiell) kreuzt.
What next? Jaywalking?
Aber ohne Kreuzung?
Ich bin da grundätzlich schon bei Peter.
Bei der Baustelle gibt es ja auch auf der Fahrbahn keine Kreuzung, sondern nur Wechselverkehr auf einem Fahrstreifen.
In dem Falle hat das keine Auswirkung auf den Radweg, weshalb ich persönlich das ignorieren würde.
Im Gesetz steht das explizit so nicht. Ich meine nur, dass ich mal irgendwelche Kommentare dazu gelesen hätte.
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Du redest immer von Lichtzeichen für den Fahrbahnverkehr. Das steht da nirgends.
Die Regel ist doch eigentlich ganz einfach. Die Ampel gilt für alles, was in die Richtung fährt.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn auf einer parallelen Radverkehrsanlage eine zusätzliche Radverkehrsampel existiert, gilt diese auf der Radverkehrsanlage für den Radverkehr.
Alles andere fantasierst du herbei.
Bei deinem letzten Beispiel aus Hannover ist es doch auch nicht so absurd anzunehmen, dass querender Fußverkehr bei Grün Vorrang hat vor kreuzendem Verkehr, oder?
Dass viele das nicht wissen oder geflissentlich ignorieren, hat keinerlei Relevanz.
Der Titel des vorgeschlagenen Threads (warum hast du ihn nicht eröffnet?) ist daher nicht sehr sinnvoll. Erstens weil er nach Fahrbahnverkehr fragt und zweitens weil die Antwort bereits im besagten Passus der StVO steht.
Wenn dann eher andersherum:
Wann gilt eine Ampel für den Fahrverkehr nicht für den Fahrradweg?
Das lässt sich mMn ziemlich leicht zusammenfassen:
A. Es gibt eine separate Ampel für den Radverkehr.
B. Im Gegensatz zur Fahrbahn kreuzt absolut nichts den Radweg.
Das ist vergleichbar mit zum Beispiel dieser Situation:
https://www.google.com/maps/@52.37422…SoASAFQAw%3D%3D
Zeigt die Ampel für die Fahrbahn Rot, dann muss der Fahrbahnverkehr halten und den querenden Fußverkehr passieren lassen. Der Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg ist jedoch nicht zum Halten verpflichtet, wenn es keine eigene Ampel für den Fahrradweg gibt und die Fahrbahn-Ampel eindeutig erkennbar nicht für den Radweg aufgestellt wurde (keine Haltlinie auf dem Radweg).
Vergleiche deine Aussage mit
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
war da nicht mal was mit "leicht erkennbar" bei den Regeln der StVO?
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Andererseits. Grundannahme: Ampel ist zu beachten.
Wenn sie rot ist, hat man ja Zeit, die Situation zu analysieren ![]()
Siehe Post vorherige Seite: Es gibt dort Radverkehr von links mit Grün.
Hier hingegen regelt die Ampel den Radweg in keinster Weise, sondern nur die Auf- und Abfahrt zur/von der Autobahn.
Da würde ich bei Rot nicht halten auf dem Radweg.
Beispiel 1: ...
Wolltest du da noch Links zu den Beispielen einfügen?
Hier steht die Ampel links des Radwegs und es gibt keine Haltelinie.
Bei Rot können aber von links Radfahrer kommen, die ihrerseits Grün haben.
Ist jetzt der "Konsens", dass Radfahrer bei Rot weiter geradeaus fahren dürfen?
PS: Ich hatte den Post darüber noch gar nicht gesehen. Das ist witzigerweise genau dieselbe Stelle.
Also ja, hier würde ich sagen, dass die Ampel für den Radweg gilt.
PPS: Aus der anderen Richtung.
Das ist ja wild.
Das sieht mir von den Dimensionen arg schmal für einen Zweirichtungsradweg aus. Zumal der Gehweg auch nicht gerade durch überbordende Breite glänzt. Ganz im Gegenteil und dann wird er auch noch zugestellt.
Aus der Gegenrichtung ist es ein getrennter Geh- und Radweg. Aus dieser Richtung ein reiner Radweg?
Was machen denn die Fußgänger da?
Steht die Ampel rechts vom Hochbord-Radweg oder gibt es eine Haltelinie auf dem Radweg, dann bedeutet die rote Ampel für den Fahrradverkehr Anhalten. Steht die Ampel jedoch am Fahrbahnrand und auf dem Hochbord-Fahrradweg ist keine Haltelinie markiert, dann gilt die Ampel auch nicht für den Fahrradverkehr.
Position der Ampel und das Vorhandensein einer Haltelinie sind aber nun einmal keine objektiven Kriterien, egal irgendwer es so gemeint hat oder wer auch immer mit wem auch immer irgendeinen Konsens hat.
Andersherum wird höchstens ein Schuh draus. Wenn dort eine Haltelinie auf dem Radweg wäre, würde ich das zwar nicht nachvollziehen können, würde aber davon ausgehen, dass ich dort bei Rot halten muss.
Die eigentlich Frage ist, regelt diese Ampel irgendetwas, was den Radweg betrifft? Soweit ich das auf dem Foto erkennen kann, würde ich das in diesem Falle verneinen. Und auf Basis dessen würde ich sie, spätestens beim zweiten Vorbeikommen, ignorieren.
Und da sag noch einer, der ADFC fordere nur Radwege.