Slowakei führt Tempolimit für Fußgänger ein
Bitte bummeln: Der slowakischen Regierung geht es auf den Gehwegen des Landes zu hektisch zu. Das neue Jahr soll entschleunigt beginnen.
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Muss wohl, sonst würden da ja nicht lauter Leute rumrennen, oder? ![]()
Die Schilder gelten doch nur für Fahrzeuge ![]()
Ich kenne ja die kleinere Ausführung von Vz 205 für Radwege, aber es scheint auch noch die Mini-Variante zu geben. Weiß nicht, ob man auf dem schlechten Foto erkennt, wie klein das wirklich ist:
Vermutlich nicht ganz gesetzeskonform direkt an der Straße als Privatbeschilderung:
Dank (entfernter Aufkleber) schlecht erkennbar. Das ist ein Gehweg mit Radfahrer frei. In einer Tempo 30 Straße, wo vermutlich in der Stunde 5 Autos durchkommen.
Daher wohl kein Wunder, dass wir an anderer Stelle aggressiv angeklingelt wurden auf einem nicht freigegeben Gehweg (wo die Fahrbahn mit Radfahrer-Piktogrammen geschmückt war).
Ein Kilometer zu Fuß durch Lingen an der Ems...
Aber vielleicht fällt ihm auch auf, dass am Fahrbahnrand parkende Autos den Platz zum Überholen nehmen?
Leider in der Regel nein.
Denn dann wäre die Erkenntnis nahe, dass Staus und Parkplatzmangel von zu vielen Autos verursacht werden und die Konsequenz würde am eigenen Weltbild kratzen.
Oder für das Schloss:
War auch mein erster Gedanke. Dann fiel mir ein, dass Räder rund sind und die Position eventuell suboptimal.
Ganz ehrlich?
Objektiv würde ich das so deuten, dass das Schild besagt, dass Radfahrer auch den rechten Teil des Weges nutzen dürfen?
Warum sollte es sonst dort stehen? Für die Benutzung des Radwegs ist es überflüssig.
Die Dinger haben schon ein solides Fundament.
Vor einer Reihe Mietshäusern. Einer pro 7-Parteien- Haus.
Also bei nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen ist ohne Kennzeichnung eigentlich nie etwas klar, oder?
Ich kenne nur wenige und ohne Bodenpinselei käme ich nicht auf deb Gedanken da Rad zu fahren.
Gleich noch einen Geisterradler in flagranti erwischt ![]()
Bei einer ähnlichen Kante auf einer Brücke hat es mich auch schon einmal erwischt. Allerdings nachts und in Düsseldorf.
ZitatBrüggeshemke sieht in dem Schutzstreifen ein Sicherheitsrisiko für Fahrradfahrer. „Der Radweg ist lebensgefährlich. Wenn Radfahrer den Berg hinunterrasen und gleichzeitig jemand von unserem Hof fährt, ist die Gefahr kaum zu überblicken“, behauptet er.
Das ist ja mal ein Argument. Gegen einen Schutzstreifen wohlgemerkt.
Fußgänger drückt die Ampel, Ampel wird rot. Fußgänger geht nach links über die Fahrbahn. Dein Radweg verschwenkt hinter die Bäume. Hältst Dz an?
Wenn Du genau an der Stelle rechts in die Gärten abbiegen willst: Hältst Du an?
Ist die Fragestellung, ob ich anhalte oder was die StVO regelt?
Ich habe in dem anderen Threads schon gesagt, dass ich persönlich nicht anhalte, wenn die Ampel nichts regelt, was (potentiell) kreuzt.
What next? Jaywalking?
Aber ohne Kreuzung?
Ich bin da grundätzlich schon bei Peter.
Bei der Baustelle gibt es ja auch auf der Fahrbahn keine Kreuzung, sondern nur Wechselverkehr auf einem Fahrstreifen.
In dem Falle hat das keine Auswirkung auf den Radweg, weshalb ich persönlich das ignorieren würde.
Im Gesetz steht das explizit so nicht. Ich meine nur, dass ich mal irgendwelche Kommentare dazu gelesen hätte.
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Du redest immer von Lichtzeichen für den Fahrbahnverkehr. Das steht da nirgends.
Die Regel ist doch eigentlich ganz einfach. Die Ampel gilt für alles, was in die Richtung fährt.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn auf einer parallelen Radverkehrsanlage eine zusätzliche Radverkehrsampel existiert, gilt diese auf der Radverkehrsanlage für den Radverkehr.
Alles andere fantasierst du herbei.
Bei deinem letzten Beispiel aus Hannover ist es doch auch nicht so absurd anzunehmen, dass querender Fußverkehr bei Grün Vorrang hat vor kreuzendem Verkehr, oder?
Dass viele das nicht wissen oder geflissentlich ignorieren, hat keinerlei Relevanz.
Der Titel des vorgeschlagenen Threads (warum hast du ihn nicht eröffnet?) ist daher nicht sehr sinnvoll. Erstens weil er nach Fahrbahnverkehr fragt und zweitens weil die Antwort bereits im besagten Passus der StVO steht.
Wenn dann eher andersherum:
Wann gilt eine Ampel für den Fahrverkehr nicht für den Fahrradweg?
Das lässt sich mMn ziemlich leicht zusammenfassen:
A. Es gibt eine separate Ampel für den Radverkehr.
B. Im Gegensatz zur Fahrbahn kreuzt absolut nichts den Radweg.
Das ist vergleichbar mit zum Beispiel dieser Situation:
https://www.google.com/maps/@52.37422…SoASAFQAw%3D%3D
Zeigt die Ampel für die Fahrbahn Rot, dann muss der Fahrbahnverkehr halten und den querenden Fußverkehr passieren lassen. Der Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg ist jedoch nicht zum Halten verpflichtet, wenn es keine eigene Ampel für den Fahrradweg gibt und die Fahrbahn-Ampel eindeutig erkennbar nicht für den Radweg aufgestellt wurde (keine Haltlinie auf dem Radweg).
Vergleiche deine Aussage mit
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.