- jedoch keine Einordnung des tatsächlichen Fehlverhaltens der Falschparker.
Oder eben doch Einordnung. Wie bei dem entgegen der Fahrtrichtung Parkenden: "Das stört doch keinen."
Ich fuhr letztes Jahr an einer Reihe längsparkender Autos vorbei. Als ich auf Höhe eines Transporters war, parkt plötzlich mir entgegen jemand aus, der vor dem Transporter falschherum gestanden hatte.
Physikalisch bedingt war der natürlich völlig blind und fuhr auf mich zu, statt von mir weg. Da hat nicht viel gefehlt und ich wäre ihm frontal auf die Motorhaube geflogen.